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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 21.12.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 115

 

Das betrifft vor allem die Bereiche Compliance, Antikorruption und Good Governance. Da werden wir auch in Zukunft noch stärker prüfen, denn wir verstehen uns als zentrale Stelle, wenn es um die Schärfung des Bewusstseins für Compliance im öffentlichen Sektor geht. Wir prüfen niemals strafrechtlich, aber es geht um das Bewusstsein in der öffentlichen Hand, um das regelkonforme Verhalten und um das ethisch-moralische Verhalten. Für uns ist es selbstverständlich, in unseren Prüfungen Augenmerk auf jene Bereiche zu legen, wo es ein hohes Korruptionsrisiko gibt. Für eine wirksame Korruptionsbekämpfung bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes und umfassender Maßnahmen auf allen Ebenen. Eben mit öffentlichen Berichten leisten wir einen Beitrag zur Transparenz. Dazu kommt, dass wir auch hoffen, dass dann natürlich die entsprechenden Gesetze zur Umsetzung kommen.

 

Der Beitrag wird in Zukunft noch größer werden, denn wir erhalten im nächsten Jahr zukünftige Kompetenzen. Dazu kommt die Kompetenz beim Parteiengesetz und bei der Kontrolle der Rechenschaftsberichte politischer Parteien. Wir erhalten mit jener Novelle, die im Juli 2022 beschlossen wurde, jetzt auch originäre Prüfrechte.

 

Gleichzeitig wurde das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates novelliert. Der Nationalrat kann jetzt auch mehr Verlangensprüfungen an uns richten. Von Bundesebene werden es also in Bezug auf die Bundesgebarung de facto fünf statt drei Prüfungen sein können. Die Beantragung wird ebenfalls erleichtert: bereits ab 5 statt 20 Abgeordneten des Nationalrates.

 

Wir halten es so, dass wir mit allen Aufgaben, die wir übertragen bekommen, objektiv sachlich und sehr verantwortungsbewusst umgehen wollen. Wir sagen nicht: Ja, bitte, sondern wir identifizieren Prüflücken. Wir sagen, wo es notwendig ist, denn da, wo der Rechnungshof draufsteht, muss er auch vorweg geprüft haben können. Das ist unser Ziel, und so sehen wir unseren Auftrag. Ich bin auch sehr froh, dass das Budget des Rechnungshofes für das kommende Jahr auch dementsprechend angepasst wurde. Das hilft uns natürlich, denn ohne die notwendigen Ressourcen können wir nicht zusätzliche Aufgaben erhalten.

 

Von den Berichten, die heute auf der Tagesordnung stehen, will ich auf zwei Berichte näher eingehen. Das ist die Follow-up-Prüfung zur Klinik Floridsdorf.

 

Wir haben überprüft, dass im Vorbericht der Stadt Wien für das Projekt „Neubau Krankenhaus Nord“ ursprünglich 1,005 Milliarden EUR für die Errichtung der Klinik Floridsdorf geplant waren. Tatsächlich liegen die Kosten nun bei insgesamt rund 1,263 Milliarden EUR und somit ein Viertel über dem Plan. Störungen beim Bauablauf, eine nicht ausschreibungsreife Planung und Leistungsabweichungen waren der Grund für die höheren Kosten. Es kam eben auch zu zeitlichen Verzögerungen: Statt wie geplant 2016 nahm die Klinik den Vollbetrieb erst im August 2019 auf. Der Rechnungshof empfahl in seinem ersten Bericht, ausreichend internes Know-how in technischer, bauwirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht aufzubauen. Diese Empfehlung wurde teilweise umgesetzt. Die Stadt Wien gründete zwar die WIGEV-Projektgesellschaft. Unserer Ansicht nach fehlte aber noch Personal für künftige Bauherrenaufgaben. Laut der WIGEV-Projektgesellschaft seien bis Juni 2022 18 Personen angestellt worden, 5 davon haben das Unternehmen wieder verlassen. Wir bekräftigen daher die Empfehlung, auf dieses interne Know-how zu achten. Hier sollten Rahmenbedingungen für die Personalrekrutierung und Personalbindung geschaffen werden.

 

Es wird notwendig sein, geeignetes Personal für die Abwicklung von Bauvorhaben der Wiener Kliniken bedarfsgerecht verfügbar zu haben, weil bis 2038 nicht weniger als 21 Projekte mit Gesamtkosten von rund 5,7 Milliarden EUR realisiert werden sollten. Insgesamt setzte der Gesundheitsverbund - das wurde schon gesagt - von 18 überprüften Empfehlungen 12 zur Gänze, 5 teilweise und 1 nicht um.

 

Die Empfehlungen des Rechnungshofes trugen auch dazu bei, dass der Gesundheitsverbund Einsparungen erzielen konnte. Zum Beispiel lukrierte der Wiener Gesundheitsverbund mit Qualitätsabzügen bei Auftragnehmern und einer Einigung mit der Planerhaftpflichtversicherung insgesamt 8,4 Millionen EUR. Zudem gelang es ihm, beim Auftragnehmer bei den Rohaufbauarbeiten durch Akontozahlung 940.000 EUR bei den Bauzinsen einzusparen. Der WIGEV reduzierte den vom Auftragnehmer geforderten Betrag für die Position Bauzaun um rund 800.000 EUR auf 5 Prozent der ursprünglichen Summe.

 

Nun lassen Sie mich noch auf den zweiten Bericht eingehen, der das gesamtösterreichische Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden betrifft. Diese Prüfung war ein Teil unseres Covid-19-Prüfschwerpunktes. Da haben wir geschaut, wie Österreich zur Bewältigung dieser Krise aufgestellt war. Wir haben aber auch geschaut, wie zum Beispiel die Hilfsmaßnahmen abgewickelt wurden. Das waren Projekte wie die Kurzarbeit, der Härtefallfonds und die COFAG.

 

Wir haben dann angeschaut, wie das mit den Gesundheitsdaten - dazu gibt es einen eigenen Bericht, da wurde uns vom Gesundheitsminister auch sehr viel zugesagt - und natürlich mit dem Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden ist. Ja, es ist so, dass es bei der Pandemiebewältigung keine Regelabläufe gibt. Eine Krise ist natürlich mit anderen Maßstäben zu beurteilen. Es geht hier um kurzfristig zu entscheidende Aufgaben. Im Fokus stand für uns daher bei allen Covid-Prüfungen, zu schauen, was man tun kann und wie wir in Zukunft besser vorbereitet sein können. Die Verbesserungspotenziale betreffen im Wesentlichen drei Bereiche: Vorgaben für bundesweit abgestimmtes Vorgehen, die Koordination der Behörden und die Funktionalität der behördlichen Strukturen.

 

Das Pandemiemanagement durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst wird in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen. Deshalb haben wir auch in den Ländern Wien, Niederösterreich und Kärnten geprüft. Wir haben festgestellt, dass der nationale Pandemieplan auf Ebene des Bundes für die Corona-Pandemie nicht geeignet war. Hinzu kam, dass das Epidemiegesetz veraltet war. Im Wesentlichen stammte es in der Grundform aus dem Jahr 1913. Auf die Prävention der Übertragung von Infektionskrankheiten zielten nur wenige Regelungen ab. Wir haben

 

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