Gemeinderat, 33. Sitzung vom 25.01.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 71 von 106
Die Prüfung der zweckmäßigen Verwendung der Fördermittel erfolgt in mehreren Schritten. Es werden monatliche Leistungsnachweise und Jahresabrechnungen übermittelt, es werden risikoorientierte Prüfungen durchgeführt, vertiefte Prüfungen, Prüfungen durch externe Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie Prüfungen im Anlassfall.
Zur Frage 2: Seitens der MA 10 wurde mitgeteilt, dass es für die Jahre 2010 bis 2016 keine statistische Auswertung über durchgeführte Kontrollen gibt, die in Ergänzung zu den jährlichen Förderabrechnungen notwendig waren. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass sich die Zahl der geprüften Jahresabrechnungen analog zur Zahl geförderter Träger verhält.
Was die Jahre 2017 bis 2022 betrifft, so wurden insgesamt 5.401 Prüfungen durchgeführt. Von der MA 10 wird jeder Träger ein Mal jährlich im Zuge der Förderabrechnung kontrolliert. Dazu kommen Sonderprüfungen, anlassbezogene Prüfungen und Ähnliches, die jedoch laut MA 10 nicht für eine Durchschnittsermittlung herangezogen werden können, da diese auf Grund ihrer Eigenart oftmals nicht als Prüfung des Trägers per se anzusehen sind, sondern lediglich Teilbereiche des jeweiligen Trägers betreffen.
Zur Frage 3: Dem Förderbereich der MA 10 sind 19 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter zugeordnet.
Zur Frage 4: Das Aufteilen von Steuergeldsummen auf einen Platz, egal, ob privat oder städtisch, um monatliche oder jährliche Kosten im Durchschnitt darzustellen, schafft keine Vergleichbarkeit, da Aufwendungen für elementare Bildungsplätze differenziert zu betrachten sind. Selbst innerhalb des Platzangebotes einer einzelnen Trägerorganisation sind die Kosten für einen Platz unterschiedlich. Sogar Plätze der gleichen Gruppenart differieren an verschiedenen Standorten in den Kosten, bedingt etwa durch unterschiedliche Personalkosten, Miet-, Betriebs- und Instandhaltungskosten.
Die Ausgaben der MA 10 für den Betrieb städtischer Kindergärten lassen sich auch deshalb nicht direkt mit den Kosten für private Kindergartenplätze vergleichen, da bei der MA 10 auch diverse Kosten anfallen, die sowohl den städtischen als auch den privaten Kindergärten zu Gute kommen.
Zur Frage 5: Der Verein Kindergarten Minibambini wird seit Einführung des Modells beitragsfreier Kindergarten mit September 2009 gefördert und erhielt auch diverse sogenannte Anstoßfinanzierungen.
Zur Frage 6: Laut Information der Fachabteilung erhielt der in Rede stehende Verein Förderungen in der Höhe von rund 39,256 Millionen EUR. Dementsprechend stellen sich die jährlichen Förderungen im nachgefragten Zeitraum 2010 bis 2022 in Eurobeträgen wie folgt dar. Ich werde es jetzt etwas langsamer zum Vortrag bringen, auch zum Mitschreiben. Nachdem das ja ein besonderer Wunsch war, das auch einzeln aufzuschlüsseln, möchte ich Ihnen die Gelegenheit geben, auch mitzuschreiben.
Das sind im Jahr 2010 560.953,94 EUR, im Jahr 2011 937.580,93 EUR, im Jahr 2012 1,378.277,45 EUR, im Jahr 2013 geht es wieder ein bisschen zurück, 1,293.533,44 EUR, im Jahr 2014 1,780.058,93 EUR, im Jahr 2015 1,875.307,74 EUR, im Jahr 2016 1,963.350,52 EUR, im Jahr 2017 3,591.148,77 EUR, im Jahr 2018 3,864.423,97 EUR, im Jahr 2019 4,028.409,33 EUR, im Jahr 2020 5,584.320,84 EUR, im Jahr 2021 5,638.062,97 EUR und im Jahr 2022 6,760.693,06 EUR.
Laut Information der Fachabteilung stellt sich die Aufschlüsselung auf die drei genannten Fördermodelle wie folgt dar: Unter dem Titel beitragsfreier Kindergarten sind das 37,761.429,83 EUR, Anstoßfinanzierung 1,437.090 EUR, Covid-19-Unterstützungsmaßnahmen 391.825,93 EUR. Die Differenz zu der in Frage 6a genannten Summe ergibt sich durch eine kurzfristig bezogene Hortförderung des Vereins.
Zur Frage 7: Es gibt 904 bescheidete Plätze, laut der Abrechnung aus November 2022 wurden davon 874 Kinder gefördert. Derzeit gibt es 7 bewilligte Standorte mit 9 Dependancen.
Zur Frage 8: Seitens der MA 10 wurde mitgeteilt, dass insgesamt 53 Kontrollen in verschiedener Form durchgeführt worden sind und dabei unterschiedliche Beanstandungen zu verzeichnen waren.
Zur Frage 10: Der Stadtrechnungshof ist bekanntlich eine unabhängige und weisungsfreie Einrichtung, weshalb die MA 10 auch keinerlei Prüfaufforderungen an den Stadtrechnungshof richten kann.
Zur Frage 11: Eine der Voraussetzungen für einen beitragsfreien Kindergartenplatz in Wien ist unter anderem die Kundennummer, welche auch für die Verrechnung herangezogen wird. Laut MA 10 wird so unter anderem sichergestellt, dass kein Kind doppelt abgerechnet werden kann. Die Abrechnung erfolgt über den monatlichen Leistungsnachweis, der elektronisch übermittelt wird. Seitens der MA 10 wurde in diesem Zusammenhang auch betont, dass im dazugehörigen EDV-System automatische Prüfroutinen implementiert sind.
Zur Frage 12: In der MA 10 wird jede Beschwerde protokolliert. Je nach Beschwerde wird eine anlassbezogene Prüfung durchgeführt und entsprechende Unterlagen werden angefordert. Im Fall der anonymen Beschwerde einer ehemaligen Mitarbeiterin, welche der MA 10 zur Überprüfung übermittelt wurde, ist eine anlassbezogene Prüfung in die Wege geleitet worden.
Im Frühjahr 2021 wurde seitens der zuständigen Behörde, der MA 11, eine anonyme Beschwerde über den Verein an die MA 10 übermittelt, welche den Vorwurf eines möglichen Förderbetruges beinhaltete. Konkret sollen Kinder mit der Stadt Wien verrechnet worden sein, die nicht im Kindergarten anwesend waren, und Mitarbeiter nicht richtig bei der zuständigen Sozialversicherung gemeldet worden sein beziehungsweise nicht den geltenden Bestimmungen entsprechend entlohnt worden sein. Auch die nicht erfolgte Auszahlung einer verpflichtenden Corona-Prämie war Gegenstand dieser Beschwerde.
Wie die MA 10 betonte, hat diese daraufhin eine umfassende Personalprüfung des im Februar 2021 angestellten Personals vollzogen, bei welcher sanierbare Mängel festgestellt wurden. Diese wurden alle innerhalb der festgelegten Frist behoben. Auch die Corona-Prämie wurde an alle Mitarbeiter ausbezahlt, teilweise auch auf
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