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Gemeinderat, 37. Sitzung vom 25.04.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 103

 

nicht gibt. Die MA 18 tut weder noch, es kommt also zu einer mündlichen Verhandlung. Bei der ersten mündlichen Verhandlung kommt der Bezirksvorsteher Nikolai vom 2. Bezirk, die MA 18 entschuldigt sich am Vortag per E-Mail und gibt dort Folgendes zu Protokoll: Das ist eines von zwei Zitaten, den Rest überlasse ich Ihnen zur Studie im „Falter“ morgen oder zum Selbststudium. Er gibt dort zu Protokoll, ihm seien keine Umstände bekannt, die einer Veröffentlichung im Wege stehen, denn da stehen keine Amtsgeheimnisse drinnen. Das wäre bei einer Studie, wo es um Verkehrsberuhigung, um Grätzlgestaltung, um Beruhigung geht, auch überraschend.

 

Weil der Bürger eigentlich nicht gerne einen Bescheid hätte, warum er die Studie nicht kriegt, sondern die Studie, sagt das Gericht: Okay, es gibt also offensichtlich keine Gründe, die dem entgegenstehen. Die MA 18 kriegt jetzt noch zwei Wochen Zeit, ihm die Studie zu geben, entweder schriftlich ausgedruckt oder per E-Mail oder Datenträger. Er wartet zwei Wochen, es passiert nichts. Am letzten Tag ruft er bei der MA 18 an und sagt: Die zwei Wochen sind jetzt vorbei. Da Sie mir nichts geschickt haben: Wann und wo darf ich hinkommen, um mir das abzuholen? Bei der MA 18 ist man ratlos: Pff, super, Grätzlstudie. Wer da zuständig ist, wissen wir nicht. „Long story short“: Fünf Telefonate, sieben Stunden später hat er ein Telefonat mit dem Abteilungsleiter der MA 18, und der sagt ihm: Die Studie gibt es nicht - obwohl das Gericht sagt, er müsste es kriegen -, aber Sie können kommen und ich erkläre es Ihnen, denn es ist leider so kompliziert und Sie würden das nicht verstehen. Die Verkehrsberuhigung im Volkertviertel muss eine echt extrem komplizierte Geschichte sein, dass ein Grätzljournalist, der seit 20 Jahren über Bezirkspolitik berichtet, sie nicht versteht, Rocket Science, Geschäftsgeheimnisse, wir wissen es nicht.

 

Das möchte er nicht, denn er hätte ganz gerne diese Studie und würde sich selbst ein Bild machen. Immerhin ist der Mann, wie gesagt, seit 20 Jahren Grätzljournalist, kennt sich relativ gut aus und speziell in seiner „hood“ im Volkertviertel wahrscheinlich besser als so mancher MA 18-Mitarbeiter oder -Mitarbeiterin. Das heißt, es kommt zu einer zweiten Verhandlung. Bei dieser zweiten Verhandlung ist dann der Abteilungsleiter der MA 18 vorstellig und ein Anwalt der Stadt Wien, der offensichtlich kurz vorher beigezogen wurde, so kurzfristig, dass er auch keine Eingabe machen konnte, sondern er hat nur am Tag davor noch ein E-Mail an das Gericht geschrieben. Der Abteilungsleiter von der MA 18 sagt, es könnte sein, dass Geschäftsgeheimnisse in dieser Studie sind und deshalb kann man sie nicht veröffentlichen. Er weiß zwar nicht, welche, aber es könnte sein. Der Anwalt von der Stadt Wien sagt, es tut ihm leid, er ist jetzt so kurzfristig zugezogen worden, er hat die Studie nur überflogen, aber auch er meint, es könnten Geschäftsgeheimnisse sein. Auf die Frage, welche Geschäftsgeheimnisse, konnte der Anwalt nicht antworten. Es wäre auch relativ unlogisch, denn in dem Vertrag, den der Auftragnehmer unterschrieben hat, steht drinnen, dass die Stadt Wien diese Studie veröffentlichen darf. Das ist nämlich in dem Standardvertrag aller Aufträge der Stadt Wien drinnen, dass Studien, die im Auftrag der Stadt Wien erstellt werden, von der Stadt Wien veröffentlicht werden dürfen. Na, zum Glück! Das heißt, das Einzige, was dem entgegensteht, ist ein politischer Wille.

 

Weiters führt der Leiter von der MA 18 noch einmal aus, es könnte zu Missverständnissen kommen und deshalb kann man nur eine Zusammenfassung online stellen. Der Anwalt der Stadt Wien stellt überdies den Antrag: Das ist offensichtlich mutwillig, was der macht, der stellt einen mutwilligen Antrag. Der beschäftigt die Behörde mutwillig und deshalb ist er mit einer Mutwillensstrafe von bis zu 700 und etlichen Euro zu bestrafen. Warum gibt es so eine Mutwillensstrafe? - Damit niemand eine Behörde über Gebühr beschäftigt. Das ist jetzt relativ schwer nachzuvollziehen, wer da jetzt das Gericht über die Gebühr beschäftigt, denn die Beschäftigung der Behörde wäre mit einem E-Mail erledigt gewesen: Sehr geehrter Herr X. Im Anhang die Studie. Liebe Grüße MA 18. Das wäre erledigt gewesen. Stattdessen beschäftigt die Stadt Wien einen ehrenamtlichen Journalisten über Monate, beschäftigt mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Magistratsabteilung, der Bezirksvorstehung, der Magistratsdirektion. Allein die Telefonate, die der Herr mit der MA 18 geführt hat, gehen in die hunderte Euro. Die Anwaltskosten der Stadt Wien werden wir noch in einer schriftlichen Anfrage herausfinden, die gehen definitiv in die tausenden Euro, und immer noch gibt es diese Studie, die mit öffentlichem Geld finanziert wurde, für die Öffentlichkeit nicht.

 

Der Antragsteller sagt natürlich, er braucht sie, um zu berichten. Es ist überhaupt nicht willkürlich, das steht der Öffentlichkeit zu. Das finden wir auch, finden, glaube ich, die NEOS auch. Warum der Transparenzstadtrat da nicht einschreitet, ist mir rätselhaft. (GR Dipl.-Ing. Martin Margulies: Mir auch!) Jedenfalls gibt es im Februar dieses Jahres eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht Wien: Die Studie ist herauszugeben, natürlich ist das nicht mutwillig, der Herr wird nicht bestraft. Dem Erkenntnis ist nachzukommen, und es gibt eigentlich keine ordentliche Revision, man kann nur in die außerordentliche Revision. Dafür bin ich jetzt zu wenig Jurist. Jedenfalls kommt diesem Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien auch die MA 18, die StRin Sima untersteht, nicht nach, sondern sie beschäftigt tatsächlich einen Anwalt, um für - wir wissen nicht, wie viele - hunderte oder tausende Euro tatsächlich in Revision zu gehen. Ich sage es jetzt noch einmal: Sie ist öffentlich finanziert, und dort sind die Ideen und Wünsche der AnrainerInnen vom Volkertviertel drinnen, offensichtlich extrem gescheiter Leute Geschäftsgeheimnisse. Wir geben jetzt noch einmal hunderte und tausende Euro dafür aus, um das Ganze zu verzögern.

 

Wir haben im Jahr 2021 schon einmal den Antrag gestellt, dass diese Studie zu veröffentlichen ist, weil wir grundsätzlich der Meinung sind, dass Studien, die mit öffentlichem Geld finanziert werden, auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen sind. Offensichtlich steht die Studie dem Bezirksvorsteher zur Verfügung - der ist nicht zu blöd. Offensichtlich steht die Studie StRin Sima zur Verfügung - die ist nicht zu blöd. Offensichtlich steht die Studie auch der Magistratsdirektion zur Verfügung - die ist nicht zu blöd. Der Abteilungsleiter der MA 18 ist nicht zu blöd, aber die Bürgerinnen und Bürger sind zu blöd und man

 

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