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Gemeinderat, 41. Sitzung vom 20.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 116

 

lierten Aktionen Empfehlungscharakter haben, welche zwei Zeitkorridoren zugeordnet sind. Die in diesen Handlungsfeldern definierten Empfehlungen gehen weit über den planerischen Bereich hinaus und sind nicht zwingend von der UNESCO gefordert. Im Managementplan ist darüber hinaus angeführt, dass das bestehende Welterbe-Schutzsystem zu präzisieren ist und bei Bedarf weitere Umsetzungsschritte einzuleiten sind.

 

Mit der Bauordnungsnovelle 2021 wurde das Welterbe explizit im Rahmen der Flächenwidmung geschützt. Damit wurden die Bewahrung des örtlichen Stadtbildes und der Schutz erhaltenswürdiger Bauten nochmals gestärkt. Bei der Festsetzung und Abänderung von Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen muss das Ziel „Schutz und Erhaltung der UNESCO-Welterbe-Stätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert“ berücksichtigt werden.

 

Bei der Ausarbeitung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne erfolgen im Bereich des Welterbes bereits laufend eine Überprüfung und gegebenenfalls noch weitere Nachschärfung der Bebauungsbestimmungen im Hinblick auf die Zielsetzungen für das Welterbe. Bei konkreten Bauvorhaben wird mittlerweile jedes Bauvorhaben innerhalb des Weltkulturerbes dem Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung vorgelegt. Damit sind bereits die ersten bedeutenden Maßnahmen des Managementplans umgesetzt, weitere befinden sich in Umsetzung.

 

Das Welterbe-Gebiet und die Pufferzone sind bereits weitgehend Schutzzone. Darüber hinaus wurde mit der Bauordnungsnovelle 2018 der Schutz von Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden, deutlich erhöht. Dazu wurden durch die Überarbeitung der entsprechenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne die Dachgeschoßaufbauten in der Innenstadt stark eingeschränkt. Schon jetzt sind durch das STEP 2025 Fachkonzept Hochhäuser und den Masterplan Glacis die Möglichkeiten, Hochhäuser zu errichten, stark begrenzt.

 

In den zukünftigen Strategiedokumenten der Stadt, wie dem Stadtentwicklungsplan, soll im Sinne des Managementplans explizit auf den Ausschluss von Hochhäusern im Welterbe-Gebiet verwiesen werden. Die laufende Novellierung der Bauordnung für Wien wird den Schutz des Welterbes weiter verstärken. Zukünftig sollen die Attribute des Welterbes, die im Managementplan beschrieben sind, ebenfalls für die Beurteilung eines Projektes im Hinblick auf das örtliche Stadtbild herangezogen werden. Damit wird ein zusätzliches Instrument für einen verbesserten Schutz des Welterbes geschaffen.

 

Weiters soll das Welterbe bei der Festsetzung von Schutzzonen noch stärker Berücksichtigung finden. Die Aufgaben des existierenden Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung werden um die Agenda „Welterbe“ erweitert, um das Welterbe effizient in die Routineverfahren der Stadtplanung zu integrieren. Dazu soll das Gremium um einen Experten zum Welterbe erweitert werden.

 

Zwischen 2023 und 2024 werden primär die in der Bauordnung neu zu verankernden Bestimmungen zum Welterbe umgesetzt. Ein Überblick über den Umsetzungsstand der Managementmaßnahmen wird Teil der Berichterstattung an die UNESCO sein. Die größten Herausforderungen sind einerseits die exakten rechtlichen Formulierungen in der Bauordnung, andererseits die Ausgewogenheit zwischen Entwickeln und Bewahren sicherzustellen. Beim Zustandekommen des Managementplans war unter anderen auch der 1. Bezirk eingebunden.

 

Zur Frage 18: Betreffend das Projekt „Heumarkt“ ist eine Einigung mit der UNESCO notwendig. Die im Managementplan definierten Prozesse und Maßnahmen sind strikt einzuhalten. Diese stellen sicher, dass die Entwicklung und der Schutz des Welterbes einander nicht ausschließen.

 

Zur Frage 19: Einerseits ist sich die Wiener Bevölkerung zunehmend bewusst, welch hohe Auszeichnung es ist, dass die Innenstadt als Welterbe anerkannt ist, zudem sind sich auch Planer und Entwickler zunehmend bewusst, dass es eines ganz besonders sensiblen Umgangs in der Entwicklung in der Innenstadt bedarf.

 

Zur Frage 20: Die Zusammenarbeit ist eine ausgesprochen gute und konstruktive.

 

Zur Frage 21: Es bedarf klarer Spielregeln und klar definierter Prozesse im Umgang mit dem Welterbe und allen Akteuren.

 

Zur Frage 22: Das war wohl nach heutigem Kenntnisstand eine Fehleinschätzung der damals zuständigen Planungsstadträtin, wie ich schon oben angeführt habe, wie wollen wir das Welterbe retten, aber gleichzeitig auch Rahmenbedingungen schaffen, dass sich unsere Stadt weiterentwickeln kann. Gemeinsam mit der Republik Österreich als State Party werden wir als Stadt Wien weiterhin alle notwendigen Schritte setzen, um gemeinsam eine Lösung herbeizuführen.

 

Zur Frage 23: Ich darf sinngemäß aus der Stellungnahme zum Rechnungshofbericht zitieren: Zuständig auf strategischer Ebene ist in der Magistratsdirektion-BD die Bereichsleitung Immobilienstrategie, Infrastrukturbedarfe und diese hält regelmäßig Immobilien-Jour-fixes zu Grundstücksfragen ab. In diesem Gremium sind neben der Magistratsabteilung 69 sämtliche grundstücksverwaltende Dienststellen und die Stadtplanung vertreten. Dadurch ist sichergestellt, dass die Stadt keine Liegenschaften veräußert, ohne den groben Rahmen beabsichtigter städtebaulicher Entwicklungen zu kennen.

 

In den Prozess der Verwertung konkreter Liegenschaften bezieht die Magistratsabteilung 69 die Magistratsabteilung 21A und Magistratsabteilung 21B nicht ein. Damit kommt es zu keiner unzulässigen Vermischung hoheitlicher und privatrechtlicher Aufgaben. Also kann man mit Fug und Recht feststellen, dass hinsichtlich Transparenz in den Verfahren zur Neufestsetzung oder Abänderung von Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen Wien eine absolute Vorreiterstellung mit einem ausgeprägten Mehraugenprinzip hat.

 

Alle relevanten Dienststellen und Institutionen der Stadt, einschließlich der Magistratsdirektion, der örtlichen Bezirksvertretungen sowie der Umweltanwaltschaft und des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, bestehend aus unabhängigen Fachexperten, prüfen die

 

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