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Gemeinderat, 44. Sitzung vom 22.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 91

 

bei den Volkshochschulen, beim GmbH-Träger der Volkshochschulen, warum haben Sie trotz katastrophaler wirtschaftlicher Lage nicht eine Revision als Vertreter der Gemeinde Wien, als Vertreter der Privatrechte der Gemeinde Wien, als Gesellschafter bei der GmbH-Generalversammlung beantragt? - Was ist eine Revision? Eine Kontrolle, eine Überprüfung der Geschäfte. Das ist ein Minderheitenrecht, das man auch mit 25 plus 1 hat. - 10 Prozent können eine Generalversammlung einberufen bei einer GmbH, und so weiter, und so fort. Es gibt verschiedenste Herrschafts- und Mitgliedschaftsrechte.

 

Bisher war keine Einschränkung in unserer Geschäftsordnung. Was sagt der neue Entwurf? Ich habe es schon gelesen. Ich lese es noch einmal: „Das Fragerecht besteht auch in Bezug auf die Ausübung der Eigentümerrechte an Unternehmen,“ - noch einmal: Klammer auf: no na ned, Klammer zu -, jetzt kommt‘s, ich zitiere: „an denen die Gemeinde mit mindestens 50 von 100 Prozent Stamm-, Grund- oder Eigenkapital beteiligt ist.“ Dann geht es wieder weiter: „Einer an einen amtsführenden Stadtrat gerichtete Anfrage ist ferner nur zulässig, wenn“ - bla bla bla - also den jeweiligen Wirkungsbereich betreffend, und man darf nur eine konkrete Frage stellen. Sonst hat sich nichts geändert.

 

Die konkrete Änderung ist: Erstens, dass wir feststellen, dass wir im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde nachfragen dürfen, das war bisher auch schon normiert, da hat sich nichts geändert. Die einzige inhaltliche Änderung zumindest bei § 33 Abs. 1 ist, dass wir uns einschränken auf Beteiligungen von mindestens 50 Prozent. Nicht mehr nachfragen dürfen wir nach diesem Wortlaut den Herrn StR Wiederkehr, was er gemacht hat bei der Generalversammlung der VHS, was die Stadt Wien dort für Herrschaftsrechte durchgesetzt hat oder nicht oder welche Vermögensrechte. Dass die VHS einen Gewinn macht, diese Vorstellung ist relativ lächerlich, aber wollen wir uns das trotzdem einmal vorstellen. (Heiterkeit bei GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Wenn dort 5 Millionen EUR ausgeschüttet werden, was haben wir damit gemacht, wie haben wir abgestimmt in der Generalversammlung? Wollten wir das auf weitere Rechnung vortragen oder wollten wir es ausschütten? Nach diesem Wortlaut dürfen wir das nicht mehr fragen. Nach dem alten Wortlaut durften wir das schon.

 

Also erklären Sie mir, meine Damen und Herren von den NEOS - die SPÖ frage ich gar nicht, sie wird sich ihren Teil dabei denken -, erklären Sie mir, wo ist da die Erweiterung? Es wird Ihnen nicht gelingen, mir das zu erklären. Wo ist da die größere Transparenz, wo sind die größeren Möglichkeiten des Abgeordneten? Sie wollen unsere Möglichkeiten einschränken, nicht erweitern. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Der Meilenstein war‘s!)

 

Ein Meilenstein, genau, wieder ein Meilenstein, danke, Herr Kollege. (GR Maximilian Krauss, MA: Ein Kieselstein!) Ich kann mich erinnern - das hat Frau Kollegin Emmerling damals schon bei dem Transparenzfördergesetz gesagt: Ein neuer Meilenstein! Ich habe ihr gesagt: Das ist ein Kieselstein. (Heiterkeit bei GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM, und GR Maximilian Krauss, MA.) Das ist jetzt nicht mehr einmal ein Kieselstein, sondern es ist ein Schuss ins Ofenrohr. Das ist gar nichts. Das ist bestenfalls, wenn man das so interpretieren will, eine Festschreibung des Status quo, aber keine Erweiterung. Denn man könnte argumentieren - und ich nehme an, das wird die SPÖ machen -, im B-VG steht in Art. 52 Abs. 2: Die Nationalräte dürfen nur nachfragen bei Beteiligungen, also in der Privatrechtsverwaltung, über 50 Prozent. Gut - wenn das so ist und wenn das jetzt schon für Wien gilt, dann hätten wir es eigentlich nicht ändern brauchen.

 

Also wo ist die Erweiterung, meine Damen und Herren? Sie schränken sich ein, Sie schränken uns ein und schränken alle, die hier sitzen, ein, und das ist der großartige Fortschritt, der Meilenstein. Meine Damen und Herren von den NEOS, Sie haben sich einfach über den Tisch ziehen lassen, und zwar auf billige Art und Weise! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Es könnte natürlich auch sein, dass Sie gar nicht wissen, was man als Träger von Privatrechten macht. Ich habe es Ihnen vorher ein bisschen erklärt, es ist lieb, wenn dann der künftige Notar der Wirtschaftspartei NEOS erklären muss, was Privatrechte sind. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ich könnte dir stundenlang zuhören!) Ich mache es gerne wieder, Sie können mich dann zukünftig auch besuchen kommen in der Donaustadt, da werde ich Ihnen aber etwas verrechnen für Belehrungen. (Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP.)

 

Nichtsdestotrotz, meine Damen und Herren, bei aller Lustigkeit, eigentlich ist es unglaublich, was wir da heute beschließen. Eigentlich ist es unglaublich. Sie (in Richtung GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc) schütteln den Kopf, Frau Kollegin. Kommen Sie heraus und erklären Sie mir: Was ist das für eine Erweiterung, was ist das für ein Meilenstein für die Arbeit der Gemeinderäte? Bitte erklären Sie mir das. Ich bin auch sehr aufmerksam, was der Kollege Konrad sagen wird, aber ich habe keine Vorstellung. Lesen kann ich auch, das habe ich gelernt, und ich kann auch halbwegs Gesetztexte interpretieren. Aber das ist sagenhaft.

 

Ich möchte eins noch anfügen. Es wird noch ein Satz angefügt in § 33 Abs. 3: „Der Vorsitzende hat die Nichtzulassung einer Frage in der Präsidialkonferenz mündlich zu begründen und darüber den Gemeinderat am Beginn der Sitzung zu informieren.“ Das ist okay, das soll so sein. Eine Erweiterung unserer Rechte ist das auch nicht wirklich, aber wir kriegen jetzt zumindest mitgeteilt, warum eine Anfrage nicht zulässig ist. Das ist okay. Aber das Interpellationsrecht als solches haben Sie nicht erweitert. Das ist Ihnen tatsächlich nicht gelungen, ganz im Gegenteil, Sie haben das Gegenteil geschaffen davon.

 

Ich darf wieder zurückgehen auf diese - reißerische, hätte ich beinahe gesagt - Pressedienstmeldung von Emmerling und Novak von der SPÖ. Die Frau Kollegin Novak hat es sich vorbehalten, heute nicht da zu sein, warum auch immer, vielleicht müsste sie so lachen sonst, wenn sie dasitzt, über das, was ihr gelungen ist gegenüber den NEOS. Da steht - wir sind wieder bei den Meilensteinen, die Kollegin (in Richtung GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc) weiß schon, was kommt und macht die Augen zu -, „nach der Einführung eines Regierungsmonitors,“ - das ist natürlich toll, wenn man sich selber beurteilt, was man

 

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