Gemeinderat, 44. Sitzung vom 22.11.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 79 von 91
1996 - und wenige sitzen noch da, die damals schon da waren, eine ist vielleicht die Martina -, als das eingeführt worden ist, dass man Kleingärten verkauft, war eine ganz große Mehrheit in diesem Haus dafür, war eine ganz große Mehrheit - was ich mich erinnern kann, ich war da noch nicht im Haus - der Bevölkerung dafür und waren vor allem die Betroffenen in den Kleingärten praktisch alle dafür, dass das möglich ist. Es ist damals aus demokratiepolitischen Gründen eingeführt worden. Man kann jetzt als Historiker darüber diskutieren, war das damals richtig oder hätten wir es damals schon nicht machen sollen, nur, das ist müßig. Wir haben aus demokratiepolitischen Gründen 5.565 Kleingartenlose verkauft, und wir haben das, als man gemerkt hat, dass das auch negative Tendenzen mit sich führt, dann wieder abgeschafft. Also wir haben diese Praxis jetzt beendet, das heißt, das gibt es in Zukunft nicht mehr. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist, glaube ich, eine gute Sache. Wir haben das aus gutem Grund gemacht, aber Tatsache ist auch, dass eben die Praxis in diesen zweieinhalb Jahrzehnten eine sehr große Zustimmung in der Bevölkerung bekommen hat, und in einer Demokratie spielt das eben auch eine Rolle.
Was mich ein bissel gewundert hat an der Debatte, ist, dass die GRÜNEN heute die Flächenwidmung derartig in den Vordergrund stellen, wenn doch in den letzten 13 Jahren immerhin 10 Jahre die grünen Stadträtinnen dafür verantwortlich waren. Und jetzt sage ich ganz ausdrücklich, ich gehe davon aus und bin eigentlich auch davon überzeugt, dass die das ordentlich gemacht haben. Die haben eine gute Politik gemacht, wie überhaupt die Politik auch in diesen 10 Jahren in dieser Stadt eine gute im Sinne der Bevölkerung war. Aber jetzt im Nachhinein das sozusagen schlechtzureden, finde ich nicht wirklich gut.
Bei diesen Problemen oder Fällen - die ja kein Skandal sind, denn ein Skandal ist erst dann gegeben, wenn er bewiesen ist, und das liegt in den betreffenden Fällen nicht vor - haben wir eine sehr gute Aufarbeitung. Der Stadtrechnungshof prüft, die Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Personal, Revision, Gruppe Interne Revision und Compliance hat einen Prüfauftrag, und so, wie man in der Zeitung lesen kann, die WKStA prüft auch, also das wird abzuwarten sein. Aber das Rechtliche ist das eine, das andere ist aber das Moralische, das darüber hinausgehen muss, und da hat meine Fraktion schon etwas gestartet, was einzigartig und beeindruckend ist, nämlich einen umfassenden Compliance-Prozess. Der sieht unter anderem ganz konkrete Handlungsanleitungen und einen Wertekodex für Funktionäre und Mandatarinnen und Mandatare vor. Ein Wertekompass soll die Funktionäre und MandatarInnen unterstützen und mehr Transparenz bringen. Dieser Prozess wird auch von einer renommierten Agentur begleitet, und für die Entwicklung und Umsetzung dieser Compliance-Richtlinien wird auch diese Agentur mit herangezogen. Ich habe mich gestern noch extra erkundigt, da ist man auf einem sehr guten Weg, das wird ein Musterbeispiel für Compliance in diesem Haus von unserer Fraktion werden, und ich fordere die anderen Fraktionen auf, Ähnliches auf die Beine zu stellen. Jedenfalls gut, dass wir das eingeleitet haben. Danke, Barbara Novak. (Beifall bei der SPÖ.) Man muss, und das stimmt, immer über das hinausgehen, was rechtlich vorgeschrieben ist. Darum bemühen wir uns auch, und wir wollen auch die Politikverdrossenheit zurückdrängen.
Die Kollegin Sequenz hat auch etwas über die angeblich niedrige Wahlbeteiligung gesagt. Die Wahlbeteiligung ist in Österreich und auch in Wien für eine Millionenstadt relativ hoch im internationalen Vergleich. Wir haben vor ein paar Wochen eine Studienreise in die Schweiz gemacht, als dort gewählt worden ist. Die Schweiz ist wirklich weltweit ein Musterbeispiel für Demokratie, nur, die dortige Wahlbeteiligung bei den Wahlen für das Bundesparlament war 46 Prozent, also da sind wir schon einiges drüber. Aber trotzdem, wir müssen uns gemeinsam anstrengen und gemeinsam schauen, dass wir die Probleme, die es natürlich gibt, in Zukunft noch besser lösen.
Ich habe mir da viel aufgeschrieben, aber der Herr Bürgermeister hat in seiner Beantwortung schon so viel gesagt, was ganz wichtig war. Ich wollte nur, weil das bei der letzten Debatte im Oktober noch nicht war, zum Flötzersteig schon sagen, dass es wirklich unfair und unrichtig in der Begründung dieser Dringlichen Anfrage war, zu behaupten, es hätte ein Gutachten für 490.000 gegeben und dann sei es viel billiger verkauft worden. Nicht in der Anfrage steht, der Herr Bürgermeister hat es aber eh schon ausgeführt, dass das bei einem Bieterverfahren war, das erfolglos war, dass es dann ein zweites Gutachten gegeben hat, das wertmindernde Faktoren berücksichtigt hat, dass der Baumbestand da eben dem Baumschutzgesetz unterliegt, dass Hanglagen sind und mehrere andere Gründe, die ich jetzt gar nicht alle aufzählen will. Dadurch hat es dann ein zweites Gutachten gegeben, das nur mehr 385.000 EUR ausgemacht hat, und dann noch ein drittes, endgültiges Gutachten, das aber nur geringfügig abgewichen hat, vom gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen, wo dann der endgültige Verkaufspreis 370.000 EUR war. Also, das muss man schon dazusagen, das ist die wirkliche Wahrheit, so ist es abgelaufen, so war es auch korrekt, und so wie es in der Dringlichen steht, stimmt es halt leider nicht. Der Ehrlichkeit halber sei das dazugesagt.
Da der Rechnungshofbericht auch angesprochen worden ist, er ist am 27. Oktober 2023 veröffentlicht worden, also dass man da jetzt schon umfassend darauf reagiert, ist wirklich ein bisschen viel verlangt. Man muss aber auch sagen, dass es gängige Praxis ist, dass wir Nachzahlungsverpflichtungen in Vertragstexten vorsehen, wenn zeitnahe eine Widmungsänderung realistisch erscheint - dann gibt es das jetzt schon, in den letzten Jahren, nicht seit immer, aber doch in den letzten Jahren. Es soll eine Schnittstelle zwischen Stadtplanung und Immobilientransaktion geschaffen werden, aber was jetzt dann wirklich auf Basis dieses Rechnungshofberichtes konkret gemacht wird, da würde ich schon darum bitten, dass man - 27. Oktober, heute haben wir den 22. November - der MA 6 für diese wirklich sehr tiefgehende rechtliche Prüfung, die da notwendig ist, schon noch ein bisschen Zeit lässt. Ich glaube, das wäre schon angebracht. Aber dann wird es auch hier sicher Reformen und eine Weiterentwicklung
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