Gemeinderat, 49. Sitzung vom 24.01.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 69
gegenüber der Ursprungsvariante „Heumarkt Neu“ mit 48 m unverändert.
Bei der Sitzung des Weltkulturerbes am 13.9.2023 in Riad wurde festgehalten, dass diese weitere Projektreduzierung hinsichtlich Höhe und Volumen als positive Entwicklung in Richtung der Vereinbarkeit mit dem Welterbe gesehen wird. Das Welterbe-Komitee entschied letztendlich, das „Historische Zentrum von Wien“ weiterhin auf der Liste der gefährdeten Welterbe-Stätten zu belassen. Dieser neuerliche Vorschlag wurde dann in der Folge einer Welterbe-Verträglichkeitsüberprüfung, einem sogenannten Heritage Impact Assessment, unterzogen. Dieses Heritage Impact Assessment von Prof. Kloos für die Projektvariante „Heumarkt neu reduziert“ wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erstellt. Es wird eine der Grundlagen für die im Frühjahr 2024 geplante Advisory Mission sein. Entsprechend den in den Operational Guidelines der UNESCO vorgeschriebenen Regeln ist überdies bis 1. Februar dieses Jahres ein State of Conservation Report seitens der State Party an das Welterbe-Zentrum zu übermitteln.
Bestandteil dieses Reports, welcher federführend vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erstellt wird, ist natürlich das Projekt „Heumarkt neu reduziert“. Dazu kommen Informationen zur Adaptierung der Wiener Bauordnung im Sinne eines verbesserten Schutzes des Welterbes und dem in der Kernzone des Welterbes gelegenen Wien Museums.
Was die angesprochene Advisory Mission anbelangt, so wird diese federführend vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten betreut. Wie mir mitgeteilt wurde, erfolgte die Einladung dazu seitens des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport an das Welterbe-Zentrum am 21. Dezember 2023. Diese Advisory Mission soll laut Bundesministerium im Frühjahr dieses Jahres stattfinden, was jedoch nicht im Einflussbereich der Stadt Wien liegt. Nachdem es schon einmal verschoben worden ist, gehen wir davon aus, dass das im März oder April sein wird.
Die Einschätzung der Expertinnen und Experten wird dann eine grundlegende Basis für die Entscheidung des UNESCO-Welterbe-Komitees im Sommer 2024 in Indien sein. Wesentliches Instrument, um den Schutz und Erhalt des UNESCO-Welterbes zu garantieren, ist der hiesige Managementplan für das UNESCO-Welterbe „Historisches Zentrum von Wien“, welcher am 25. November 2021 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat am 20. September 2023 auch im Wege eines Resolutionsantrages explizit zum Schutz des Welterbes bekannt.
Bedeutsam im Sinne eines optimalen Schutzes der Welterbe-Stätte sind zudem die bereits erfolgten Adaptierungen und Nachschärfungen in der Wiener Bauordnung. Die konkreten Änderungen im Sinne eines verbesserten Schutzes umfassen dabei - ich möchte exemplarisch sechs Punkte daraus zitieren - erstens die Definition des Welterbes als Ziel im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nach § 1 der Bauordnung Wien und - Punkt 2 - die Ergänzung des Fachbeirates um die Welterbe-Expertise samt entsprechender Namensänderung des Gremiums zu Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe - § 3 der Bauordnung Wien.
Als dritter Punkt: die Festlegung des Welterbes als Kriterium für die Ausweisung von Schutzzonen - § 7 der Bauordnung für Wien. Punkt vier: die Überprüfung von Bauvorhaben in Hinblick auf das Welterbe durch den Fachbeirat - § 67 der Bauordnung für Wien. Fünftens: Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes dürfen das Welterbe nicht beeinträchtigen - § 69 der Bauordnung für Wien. Als sechsten Punkt würde ich die besondere Bedachtnahme auch auf das Welterbe in Hinblick auf das örtliche Stadtbild anführen - laut § 85 der Bauordnung für Wien.
Neben den zuvor beschriebenen Maßnahmen existiert bereits eine Fülle an Strategien und Fachkonzepten sowie auch gesetzlichen Bestimmungen der Stadt Wien und des Bundes, die unmittelbare beziehungsweise mittelbare Relevanz für die Welterbe-Stätte „Historisches Zentrum von Wien“ haben. Zu nennen sind beispielsweise das Denkmalschutzgesetz sowie das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, in dem das Welterbe explizit als Schutzgut genannt wird.
Dazu kommen die Einschränkungen von Dachgeschoßaufbauten in der Innenstadt, der Schutz vor Gebäudeabbrüchen - unter anderem für Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden - sowie der derzeit in Entwicklung begriffene Stadtentwicklungsplan 2035, in dem explizit der Schutz der Welterbe-Stätten hervorgehoben werden soll.
Zudem erfolgen bei der Ausarbeitung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne im Bereich des Welterbes bereits laufend eine Überprüfung und gegebenenfalls eine weitere Nachschärfung der Bebauungsbestimmungen in Hinblick auf die Zielsetzungen für das Weltkulturerbe. - Danke.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke schön, Herr Bürgermeister. Die 1. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. GRin Dipl.-Ing. Olischar, bitte.
GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bürgermeister. Vielen Dank für die Ausführungen und die Beantwortung.
Sie betonen die starke Rolle des Bundes. In erster Linie ist aber gleichzeitig die Stadt Wien in ihrer Rolle maßgeblich dafür verantwortlich, dass entsprechende Maßnahmen auch konkret umgesetzt werden.
Jetzt ist im Laufe des Zeitplans, der vorgesehen ist, beispielsweise auch ein Report oder auch der Status-quo-Bericht darüber, wie es mit der Umsetzung der Maßnahmen aussieht und welche Pläne die Stadt Wien in weiterer Folge setzen möchte, angedacht.
Nachdem ja auch der 1. Bezirk maßgeblich vom Weltkulturerbe betroffen ist beziehungsweise fast das gesamte Gebiet des 1. Bezirks in der Zone des Weltkulturerbes liegt, ist meine Frage: Inwiefern wird der 1.Bezirk auch in die zu treffenden Maßnahmen mit einbezogen? Es gab im Dezember auch einen gemeinsamen Antrag in der Bezirksvertretungssitzung im 1. Bezirk, bei dem sich alle Parteien dafür ausgesprochen haben, auch am Prozess zu partizipieren. Nach meinem Informationsstand
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