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Gemeinderat, 49. Sitzung vom 24.01.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 69

 

des Auftragsvolumens, 37 Prozent der Aufträge. Der WIGEV konnte nur zur 1.198 Verfahren Angaben zur Anzahl der Bieter machen. Bei den anderen konnte man keine Angaben machen. Bei 59 Prozent der Fälle hat nur 1 Bieter ein Angebot vorgelegt. Das wurde letztes Mal verwendet von der SPÖ, um zu sagen: Was sollen wir machen, wenn wir nur einen Bieter haben? Na, der Rechnungshof sagt: Na ja, wenn man so lange zuschneidet, bis nur noch einer hineinpasst, ist das so, als würde man hier zum Beispiel jemanden suchen, der aus Vorarlberg zugewandert ist und in London geboren ist und Gemeinderat ist. Da bleibt dann auch nur einer übrig von uns 100, das bin ich. (Amtsf. StR Peter Hacker: Sagt das der Rechnungshof? Sagt er das? Sagt er nicht!) So einfach kann man es machen, und so steht es auch da drinnen.

 

Es fehlen formale und inhaltliche Vorgaben zur Begründung, warum nur ein Bieter die geforderten Leistungen erbringen kann. Der größte Auftragnehmer soll alleine 19 Prozent des gesamten Auftragsvolumens erhalten haben. Unterlegene Bieter haben mehrfach darauf hingewiesen, Moment, so ist es zu produktspezifisch, so können wir gar nicht mitbieten.

 

Die Mängel bei den Verfahren: Einheitliche Vorgaben bei den Vergabeverfahren fehlen, Genehmigungen fehlen teilweise, Datenlage - kein vollständiger Überblick. Das muss man sich vorstellen: lückenhafte und fehlerhafte Daten. Das erschwert natürlich auch die politische Kontrolle. Beispiele dafür: Bei 21 Vergabefällen führte der Gesundheitsverbund keine dokumentierte beziehungsweise erst nach Einleitung des Vergabeverfahrens überhaupt eine Auftragswertermittlung durch. Bei 10 Direktvergaben dokumentierte der Gesundheitsverbund die Prüfung der Preisangemessenheit nicht. Er schaut nicht einmal, ob die Preise passen. Damit man nicht glaubt, da geht es eh wieder nur um ein bisschen Geld, wir reden da von 484,7 Millionen EUR. Das ist ein Batzen Geld, eine halbe Milliarde Euro, über die wir hier diskutieren und um die es geht. Der Vorschlag des Rechnungshofs: Verpflichtende Einholung mehrerer Angebote bei Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung, in jedem Verfahren vollständige und nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher eingeholter Angebote - die gibt es nämlich nicht. Da werden Angebote eingeholt und nicht dokumentiert, die kann man nicht nachverfolgen. Es fehlten schriftliche für den gesamten Gesundheitsverbund geltende Vorgaben zum Einkaufsprozess, zur Abwicklung von den Direktvergaben zur gesonderten Genehmigung von Beratungsleistungen und zur gesonderten Genehmigung von Projekten über 200.000 EUR.

 

Jetzt greife ich mir die Beratungsleistungen heraus, um noch ein bisschen zu präzisieren, denn über die technischen Geräte haben wir mehr gesprochen. Beratungsleistungen finden sich ab Seite 113. Die Beratungsleistungen sind kontrolliert worden, und zwar solche, die über 100.000 EUR gehen, und solche darunter, wir haben 11 untersuchte Beratungsleistungen. Ich zitiere einfach ein paar Punkte, die der Rechnungshof festgehalten hat.

 

Der Rechnungshof hält fest, dass er bei 10 der 11 überprüften Vergabefälle zu Beratungsleistungen, Gesamtvolumen über 100 Millionen EUR, genau 105 Millionen EUR, 11 Abweichungen zum Bundesvergabegesetz gefunden hat. Diese Bundesvergabegesetze werden warum gemacht? Damit man Geld spart für die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, damit man anständig ausschreiben muss und nicht Einzelne einfach bevorzugen kann.

 

Da gibt es einen großen Auftrag, Wirtschaftsberatungsleistungen, einen Rahmenvertrag über 44,5 Millionen EUR, einen Rahmenvertrag, wo man immer einzeln abrufen kann. „Kritisch festgehalten wird,“ - schreibt der Rechnungshof - „dass der Gesundheitsverbund zur Abwicklung von Vergabeverfahren von Beratungsleistung keine besonderen Vorgaben zu Rahmenvereinbarungen festlegte, obwohl er insbesondere bei den Vergabeverfahren mit Vergabesummen von über 190.000 EUR umfangreiche Leistungen ausschrieb.“ Noch einmal: 44,5 Millionen EUR.

 

So. Der Rechnungshof empfiehlt natürlich, das in Zukunft nicht mehr so zu machen. Ein weiterer eigener Punkt, Vergabesummen über 190.000 EUR, Seite 116: „Der Gesundheitsverbund nutzte für die Auftragsvergabe von Beratungsleistungen Rahmenvereinbarungen im Rahmen der Umsetzung des Wiener Spitalkonzeptes SOUND mit einer Abrechnungssumme von 39,6 Millionen EUR, um diesen Rahmenvertrag mit den 44,5 …“ - Wer das nachliest, da geht es um so viel Geld da drinnen, und dann kommen noch die Regeln. Jetzt muss offensichtlich der Rechnungshof hineinschreiben, was das Bundesvergabegesetz 2006 und die Veränderung Bundesvergabegesetz 2018 überhaupt sagen, weil es offensichtlich niemand weiß. Früher hat man Verträge drei Jahre gehabt, jetzt vier, das ist aber wurscht, weil wir machen nicht vier Jahre, sondern wir machen sechseinhalb Jahre. Das darf man nicht, das ist ein Verstoß gegen das Bundesvergabegesetz, aber es ist allen Beteiligten sichtlich egal.

 

Bei keinem der überprüften Vergaben von Beratungsleistungen über 190.000 EUR lagen geschätzte Auftragswerte vor, bei keinem, niemals, einfach nie wurde ein geschätzter Auftragswert vorgelegt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das habe ich vorher gesagt, ist mit fünf Jahren festgelegt worden, und dann hat man es einfach noch verlängert um eineinhalb Jahre. Das darf man nicht, wurscht. Das kostet aber alles Geld, das sind alles die Sachen, wo im Anschluss ein Haufen Geld vernichtet wird.

 

Da werden ein paar Fälle ganz genau angeschaut, die Kritik läuft fast jedes Mal hinaus auf fehlende Auftragswertermittlung, die Steigerung des Leistungsvolumens während des Vertrags und Änderung der Laufzeiten mitten im laufenden Vertrag. Wie soll denn da am Anfang jemand mitbieten, wenn er nicht einmal weiß, wie lange es dauert? Sie finden das eins nach dem anderen in diesem Bericht, am Ende gibt es viele Vorschläge, die der Rechnungshof hat, unter anderem, ob man nicht unter 30.000 Beschäftigten irgendjemand haben könnte, der die Leistung selber erbringt, ob nicht vielleicht schlau wäre, zu überlegen, „make or buy“, soll man es auswärts kaufen oder machen wir es selber, und der Vorschlag wäre, dass man nachdenkt, ob man nicht einen Teil dieser Leistungen selber erbringen kann. Es muss ja einen Grund haben, dass man alles so leicht nach außen vergibt.

 

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