Gemeinderat, 50. Sitzung vom 22.02.2024, Sitzungsbericht - Seite 5 von 12
(71059-2024-GBI; MA 13, P 7) Die Förderung an Vienna Hobby Lobby - Freizeitverein für Kinder und Jugendliche für sein Vorhaben im Bereich Begleitung der kostenlosen Freizeitkurse in Wien in der Höhe von 37 800 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.
(66728-2024-GBI; MA 56, P 14) Die Förderung an das Erzbischöfliche Amt für Schule und Bildung sowie an das Evangelische Schulwerk A.B. Wien für die Einzelförderungen in der Höhe von 1 500 000 EUR für das Finanzjahr 2024 und die Förderung an das Erzbischöfliche Amt für Schule und Bildung sowie an das Evangelische Schulwerk A.B. Wien für die Einzelförderung in der Höhe von 1 500 000 EUR für das Finanzjahr 2025 werden gemäß den in der vorgelegten Beilage ersichtlichen Förderverträgen der Stadt Wien - Schulen genehmigt. Die Bedeckung für die Finanzjahre 2024 und 2025 ist auf Haushaltsstelle 1/2101/777 gegeben.
(71395-2024-GBI; MA 56, P 15) Der Leistungszukauf/Reinigungen an Pflichtschulen wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge sind auf den Haushaltsstellen 1/2101/728 und 1/2201/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 56 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(65836-2024-GGS; MA 51, P 17) Die Förderung an den Verein Wiener Handball Verband für das Projekt WHV-Leistungsmodell in der Höhe von 30 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.
(47521-2024-GWS; MA 57, P 23) Die Förderung an den Verein Women Against Violence Europe. Europäisches Netzwerk gegen Gewalt an Frauen und Kindern. (Abkürzung: WAVE1) für den laufenden Betrieb in der Höhe von 137 718 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 45 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 45 900 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen.
(1432722-2023-GGI; MA 28, P 29) 1) Der Inhalt der vorgelegten Förderrichtlinie betreffend die Förderung der Verwendung von Kunststoffbeschlägen bei im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst verwendeten Pferden sowie die dargelegte Vorgehensweise werden genehmigt und die MA 28 wird ermächtigt, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.
2) Der Magistrat, vertreten durch die MA 28, wird ermächtigt, das Förderprogramm betreffend die Förderung der Verwendung von Kunststoffbeschlägen bei im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst verwendeten Pferden gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau mit einem Rahmenbetrag von maximal 1 900 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 4 000 EUR pro Pferd oder 65 000 EUR pro BewerberInnen pro Jahr abzuschließen.
Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 380 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 380 000 EUR sind auf den Haushaltsstellen 1/6121/775, 777 und 778 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 28 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre (2026 - 2028) Vorsorge zu treffen.
(1399571-2023-GGK; MA 2, P 31) Die Änderung der Satzungen der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien gemäß vorgelegter Beilage wird genehmigt.
(1516829-2023-GGK; MA 31, P 33) Das Vorhaben 5. Hauptleitung - 1. Abschnitt Neuverlegung Transportrohrleitung in Wien 16, Mildeplatz # Seitenberggasse bis Wien 17, Richthausenstraße # Lidlgasse mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 12 600 000 EUR (15 120 000 EUR brutto) wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 6 300 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 6 300 000 EUR sind auf den Haushaltsstellen 1/8500/060, 612 und 728 bedeckt.
(129726-2024-GKU; MA 7, P 36) Die Förderung an die Schauspielhaus Wien GmbH für die Herstellung von Barrierefreiheit und Einbau eines Lifts in der Höhe von 1 700 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 600 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 100 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/786 bedeckt.
(83216-2024-GKU; MA 7, P 37) Die Förderung an den Verein sixpackfilm für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 120 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.
(82820-2024-GKU; MA 7, P 38) Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für Wien-bezogene Forschungsprojekte und ein DOC-Stipendium in der Höhe von 300 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(83006-2024-GKU; MA 7, P 39) Die Förderung an die Veterinärmedizinische Universität Wien, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 300 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 150 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der
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