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Gemeinderat, 51. Sitzung vom 20.03.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 102

 

Stadt bestellt hat und Unterlagen schlicht und einfach nur durchgereicht wurden.

 

So. Wenn Sie so wollen, helfe ich Ihnen vielleicht sogar und sage, dass Sie wahrscheinlich auch nicht alle Unterlagen hatten oder die Unterlagen nicht so kritisch geprüft wurden, wie es zumindest aus unserer Sicht notwendig gewesen wäre. Jetzt meine Frage: Werden Sie sich in Ihrem Sinne, aber auch im Sinne Ihrer Nachfolger dafür einsetzen, dass das Gesetz rund um die Notkompetenz dahin gehend reformiert wird, dass klarere Kriterien festgehalten werden, wann eine Notkompetenz zu ziehen ist und warum die Notkompetenz zu ziehen ist und nicht der Stadtsenat und der Gemeinderat damit befasst werden und dass es auch eine gewisse Kommunikationsoffensive gibt, sprich, wenn man eine Notkompetenz zieht, dass man dann auch rasch die Öffentlichkeit darüber informieren muss, damit nicht der Eindruck entsteht, dass es sich nicht …

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl (unterbrechend): Kollege Wölbitsch!

 

GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (fortsetzend): … um einen Notfall handelt - ich bin sofort fertig -, sondern man nur Zeit gewinnen will. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Notkompetenz dahin gehend überarbeitet wird? Vielen Dank.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Bürgermeister, bitte.

 

Bgm Dr. Michael Ludwig: Ich halte mich als Vertreter der Exekutive als Wiener Bürgermeister an die Stadtverfassung. Wenn der Gesetzgeber festlegt, dass ich, bevor ich die zuständigen politischen Gremien informiere, über die Medien die Öffentlichkeit informieren soll, werde ich das gerne tun. Bis jetzt habe ich mich immer an der Stadtverfassung orientiert und habe zuerst die politischen Gremien, und zwar in der Reihenfolge, die in der Stadtverfassung vorgesehen ist, informiert und anschließend über die Medien die Öffentlichkeit. Wenn das vom Gesetzgeber anders gewünscht wird, und das Haus hier ist dafür zuständig, dann werde ich das gerne in Zukunft anders handhaben. Ich halte mich derzeit an die bestehenden Gesetze und Richtlinien, und die sehen vor, wie gesagt, die zuständigen Gremien in einer bestimmten Reihenfolge, die sich in dem Akt auch wiederfindet, zu informieren.

 

Es sind ja nicht nur die Auflistung der politischen Gremien verortet in diesem Akt, sondern auch die Daten, die dabeistehen, und es war für mich von Beginn an klar, dass nichts unter den Teppich gekehrt werden soll, sondern entsprechend der Stadtverfassung alle Gremien informiert werden. Wenn das der Gesetzgeber anders wünscht, werde ich das, wie gesagt, in Zukunft gerne anders handhaben.

 

Ich möchte aber trotzdem abschließend noch darauf hinweisen, dass in der konkreten Situation durch die Abschaltung der Pipeline Nord Stream 1 eine nicht einschätzbare Situation gegeben war und es durchaus realistisch war, dass die weitere Behandlung dieser Pipeline dazu führt, dass wir die Versorgungssicherheit in Wien, in Österreich nicht garantieren können. Das war die konkrete Situation in diesen Tagen, und für mich war es immer wichtig, die Versorgungssicherheit für die Wiener Bevölkerung zu gewährleisten und das auch zu vertretbaren Preisen. Dass das Auswirkungen auf das Liquiditätsmanagement gehabt hat, war bei diesen sehr dynamischen Entwicklungen der Energiebörse nachvollziehbar, war aber in Summe gesehen dennoch untergeordnet dem wichtigen Aspekt, die Wiener Bevölkerung in einer zugegebenermaßen schwierigen Situation mit Energie zu versorgen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 2. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. Frau GRin Mag. Nittmann, bitte.

 

10.20.51

GRin Mag. Ulrike Nittmann (FPÖ): Herr Bürgermeister, guten Morgen.

 

Danke für Ihre Ausführungen zur Notkompetenz und zur Wien Energie. Meine Frage wird sich ein bisschen auf die Wien Energie konzentrieren. Die Wien Energie spielt ja eine wesentliche Rolle im Zusammenhang mit der Teuerung in Wien und der Inflation und der Tatsache, dass sich immer mehr Menschen in Richtung Armutsgrenze bewegen. Jetzt liegen uns Abrechnungen vor für Arbeitspreise der Wien Energie und die variieren extrem.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl (unterbrechend): Frau Kollegin Nittmann, das Thema der Frage ist Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister.

 

GRin Mag. Ulrike Nittmann (fortsetzend): In Zusammenhang mit der Wien Energie. (GR Wolfgang Seidl: Er soll die Notkompetenz ...)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl (unterbrechend): Ich sehe keinen Zusammenhang mit der Wien Energie.

 

GRin Mag. Ulrike Nittmann (fortsetzend): Nein, ich glaube, dass das eine wesentliche Frage ist, nämlich in Zusammenhang mit der Wien Energie ...

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl (unterbrechend): Ich sehe keinen Zusammenhang mit der Wien Energie, daher darf ich Sie bitten, auf die Notkompetenz zu replizieren, bitte.

 

GRin Mag. Ulrike Nittmann (fortsetzend): Ich darf ja wohl meine Frage einleiten. Wie gesagt, bei der Wien Energie variieren die Arbeitspreise extrem stark, nämlich zwischen 40 EUR pro Megawattstunde und 167 EUR, und zwar je nachdem, wie die Abrechnung erfolgt. Wenn die Abrechnung über eine Hausheizzentrale erfolgt und damit über das Heizkosten- und Kälteabrechnungsgesetz, ist dieser Arbeitspreis 40 EUR. Die Fernwärme verrechnet aber, wenn es keine Hauszentralheizung gibt, 167 EUR, das ist das Vierfache. In Zusammenhang mit der Notkompetenz: Inwieweit können Sie die Notkompetenz ausüben oder im normalen gremialen Weg dafür sorgen und sicherstellen, dass jeder Bezieher der Fernwärme den niedrigen Arbeitspreis von 40 EUR pro Megawattstunde erhält und nicht den hohen von 167 EUR? (GR Wolfgang Seidl: Als Eigentümervertreter!)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Also ich sehe keinen Zusammenhang zu der Grundfrage, aber ich überlasse es natürlich dem Herrn Bürgermeister, zu antworten, wie er möchte. Bitte schön.

 

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