Gemeinderat, 53. Sitzung vom 22.04.2024, Sitzungsbericht - Seite 9 von 11
somit gesamt höchstens 128 Mio EUR, wird genehmigt und die MA 5 wird zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren und einer Verzinsung von 4,5 Prozent mit der WSE Wiener Standortentwicklung GmbH oder einer 100-prozentigen Tochter der WSE Wiener Standortentwicklung GmbH sowie zur administrativen Abwicklung in Bezug auf die jährliche Abrechnung sowie Endabrechnung mit der WSE Wiener Standortentwicklung GmbH oder einer 100-prozentigen Tochter der WSE Wiener Standortentwicklung GmbH ermächtigt. Die MA 5 wird weiters ermächtigt, die näheren Darlehensbedingungen festzusetzen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag ist auf den Haushaltsstellen 1/7822/245 bzw. 775 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag ist auf den Haushaltsstellen 1/7822/245 bzw. 775 bedeckt. Für den im Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag ist im Voranschlag 2026 von der MA 5 im Rahmen des Globalbudgets auf den Haushaltsstellen 1/7822/245 bzw. 775 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
(PGL-608256-2024-GAT) Der Beschluss-(Resolutions-) Antrag von GR Christian Hursky, GRin Martina Ludwig-Faymann, GR Mag. Marcus Schober, GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc, GRin Mag. Dolores Bakos, BA und GR Mag. (FH) Jörg Konrad betreffend mehr PolizistInnen für die Bundeshauptstadt Wien wird mit Stimmenmehrheit angenommen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung ÖVP und GRÜNE)
(Rednerinnen bzw. Redner: GRin Dr. Jennifer Kickert, GR Mag. Manfred Juraczka und GRin Yvonne Rychly)
Folgende zwei Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatterin: GRin Martina Ludwig-Faymann
19. (431839-2024-GWS; MA 57, P 28) Die Förderung an den Verein Caritas der Erzdiözese Wien - Hilfe in Not für den Arbeitsbereich Mädchenzentrum *peppa in der Höhe von 198 900 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 65 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 66 300 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
Berichterstatter: GR Georg Niedermühlbichler
20. (403395-2024-GWS; MA 69, P 29) 1) Die Festsetzung des Preises in der Höhe von 188 EUR/m² BGF (oberirdische Bruttogrundfläche, ÖNORM EN 15221-6, Ausgabe: 1. Dezember 2011) für raumbildende Bauteile bei Übereignung einer im Eigentum der Stadt Wien stehenden Fläche zur Errichtung und Bereitstellung bzw. zum Weiterbestand von Wohnungen, Wohneinheiten in Heimen und Geschäftsräumen in geförderten Gebäuden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989, und
2) die Festsetzung des Bauzinses,
a) ein einmaliger Bauzins in der Höhe von 188 EUR/m² BGF (oberirdische Bruttogrundfläche, ÖNORM EN 15221-6, Ausgabe: 1. Dezember 2011) für raumbildende Bauteile bei Bauzinsvorauszahlung bzw.
b) ein laufender Bauzins in der Höhe von wertgesichert 0,68 EUR/m² BGF (oberirdische Bruttogrundfläche, ÖNORM EN 15221-6, Ausgabe: 1. Dezember 2011) pro Monat für raumbildende Bauteile, der monatlich oder jährlich (das sind 8,16 EUR/m² BGF) zu entrichten ist,
·) Reduzierung des laufenden Bauzinses auf wertgesichert 0,10 EUR/m² Bodenfläche pro Jahr bis zur Fertigstellung des Gebäudes, längstens jedoch bis drei Jahre nach beiderseitiger Unterfertigung des Baurechtsvertrages,
bei Einräumung eines Baurechtes an einer der Stadt Wien gehörenden Liegenschaft zur Errichtung und Bereitstellung bzw. zum Weiterbestand von Wohnungen, Wohneinheiten in Heimen und Geschäftsräumen in geförderten Gebäuden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989,
wird jeweils zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 11. März 2024, Zl. MA 69-1493304-2023, angeführten Bedingungen bis zum 31. März 2027 genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
Berichterstatterin: GRin Mag. Dr. Ewa Samel
21. (391320-2024-GKU; MA 7, P 50) Die Förderung an den Verein Basis.Kultur.Wien - Wiener Volksbildungswerk für SHIFT VI in der Höhe von 1 500 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
(PGL-600633-2024-KVP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag. Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag. Bernadette Arnoldner und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend Überprüfung aller Kulturförderungen auf antisemitische, israelfeindliche Inhalte wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS)
(Rednerinnen bzw. Redner: GRin Mag. Laura Sachslehner, BA, GRin Patricia Anderle und GR Dr. Gerhard Schmid)
Berichterstatterin: GRin Mag. Dr. Ewa Samel
22. (432105-2024-GKU; MA 7, P 51) Die Förderung an den Verein Wiener Philharmoniker für das Sommernachtskonzert 2024 in der Höhe von 250 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung GRÜNE)
(PGL-600447-2024-KGR/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag. Ursula Berner, MA und GRin Viktoria Spielmann, BA betreffend Verankerung einer Gender-Quote in den Förderrichtlinien wird abgelehnt. (Zustimmung GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
(PGL-600634-2024-KVP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Peter L. Eppinger, GRin Mag. Laura
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