Gemeinderat, 59. Sitzung vom 23.10.2024, Sitzungsbericht - Seite 4 von 10
1/8350/614 bzw. der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/8350/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 44 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(1223778-2024-GGS; MA 51, P 17) Die Förderung an den Verein Wiener Fußball-Verband für die Sicherstellung der Ausfinanzierung des Nachwuchsprojektes Fußball in der Höhe von 244 500 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.
(1230918-2024-GGS; MA 51, P 19) Die Förderungen an die nachfolgend genannten FörderwerberInnen im Bereich der Sonstigen Sportförderung in der Höhe von insgesamt 50 000 EUR werden gemäß der Förderrichtlinien 2024 der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt:
1) Sportverein Vienna D.C. Timberwolves |
20 000 EUR |
2) Sportverein Vienna D.C. Timberwolves |
30 000 EUR |
Summe |
50 000 EUR |
Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.
(1061259-2024-GWS; MA 69, P 20) Der Abschluss der zur Baureifgestaltung der Liegenschaft EZ 353, KatG Kaisermühlen, notwendigen Transaktion, das ist die unentgeltliche Übereignung des Grundstückes Nr. 2474/3 und 4277/16, je EZ 361, des Grundstückes Nr. 2474/17 und 2474/10, je EZ 346, des Grundstückes Nr. 2474/39 und 2474/41, je EZ 211, einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 2474/43, EZ 361, einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 2474/20, EZ 211, von zwei Teilflächen des Grundstückes Nr. 2474/35, je EZ 211, einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 2474/22, EZ 211, allesamt KatG Kaisermühlen, sohin Flächen im Gesamtausmaß von 4 815 m², an die Republik Österreich (Bundesgebäudeverwaltung) und die Burghauptmannschaft Österreich inklusive der Übernahme der Kosten der Baureifgestaltung der Republik Österreich in der Höhe von 35 Prozent der gesamten Kosten (brutto), Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von maximal 1 650 000 EUR wird zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 4. September 2024, Zl. MA 69-314991-2020, angeführten Bedingungen genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/8400/764 gegeben.
(1102177-2024-GWS; MA 69, P 21) Das Immobilienmanagement der Stadt Wien wird zum Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Wohnfonds Wien von Teilflächen der Grundstücke Nr. 500/1, EZ 157, sowie Nr. 501, EZ 697, jeweils der KatG Breitenlee, in einem Gesamtausmaß von 15 367 m² (zu einem Kaufpreis von 4 697 230,89 EUR, das sind 305,67 EUR/m²), zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 20. September 2024, Zl. MA 69-4838-2012, angeführten Bedingungen ermächtigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/8400/001 gegeben.
(1191603-2024-GWS; MA 69, P 22) Der Ankauf des Superädifikates Stand Nr. 173 (Marktstand) am Brunnenmarkt, befindlich am Gst. Nr. 1114/2, EZ 1988, KatG Ottakring, von der Yppenplatz 4 GmbH zu einem Kaufpreis von 552 000 EUR brutto (460 000 EUR zuzüglich 20 Prozent USt 92 000 EUR) zuzüglich 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, somit insgesamt 571 320 EUR, wird zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 3. September 2024, Zl. MA 69-888668-2024, angeführten Bedingungen genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/8400/010 gegeben.
(987718-2024-GWS; MA 69, P 24) Gemäß Bericht des Immobilienmanagements vom 15. Juli 2024 wird diesem die Ermächtigung erteilt, in jenen Ankaufsfällen von Liegenschaften oder Baurechten das Vorkaufsrecht auszuüben, in denen
1) die rechtzeitige Ausübung des Vorkaufsrechtes im Hinblick auf die erst nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Ausübungsfrist stattfindenden Sitzungen des Gemeinderatsausschusses Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen sowie des Gemeinderates nicht möglich wäre und
2) der Erwerb der Liegenschaft oder des Baurechtes aus immobilienstrategischen oder wirtschaftlichen Überlegungen einen Vorteil für die Stadt Wien mit sich bringt,
wobei im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechtes auf Grund dieser Ermächtigung je nach Wertgrenzenzuständigkeit dem Gemeinderatsausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen bzw. dem Gemeinderat in den nächstmöglichen Sitzungen schriftlich zu berichten ist. Diese Ermächtigung ist bis 31. Dezember 2027 befristet.
(1108015-2024-GGI; MA 21 A, P 25) Plan Nr. 8336: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Schumanngasse, Lacknergasse, Diepoldplatz und Rokitanskygasse im 17. Bezirk, KatG Hernals sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs. 1 der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes (Beilage Nr. 138/24)
(1145152-2024-GGI; MA 21 A, P 26) Plan Nr. 8309: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Knollgasse, Promenadegasse, Luchtengasse, Waldegghofgasse und Dornbacher Straße im 17. Bezirk, KatG Dornbach sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs. 1 der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes (Beilage Nr. 139/24)
(1190699-2024-GGK; MA 62, P 31) Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Daniel Glaser, Ing. Doris Brandstetter und Dipl.-Kfm. Univ. Winfried Ammer, MBA werden für die Funktionsperiode von 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2027 zu Mitgliedern der II. Kurie des Kaiser Franz Josef I. Jubiläumsfonds für Werkstättengebäude und Volkswohnungen bestellt.
(429744-2024-GGK; MA 22, P 33) Die Förderung an den Verein Umwelt Spürnasen Club für das Projekt "NATURforschen als ERLEBNIS" in der Höhe von 24 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Umweltschutz genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/5010/757 gegeben.
(717652-2024-GGK; MA 22, P 35) Die Förderung an die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal für das Projekt "Erhaltung und Pflege des Erholungsgebietes Marchfeldkanal-Wien" in der Höhe von 154 560 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Umweltschutz genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/5010/755 gegeben.
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