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Gemeinderat, 59. Sitzung vom 23.10.2024, Sitzungsbericht  -  Seite 9 von 10

 

Berichterstatter: GR Mag. Gerhard Spitzer

 

25. (1030521-2024-GGK; MA 22, P 36) Die Förderung an den Verein Gartenpolylog - Gärtner:innen der Welt kooperieren für das Projekt "Evaluierung und Strategieentwicklung Gemeinschaftliches Urbanes Gärtnern in Wien" in der Höhe von 35 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Umweltschutz genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/5010/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)

 

(Rednerinnen: GRin Dr. Jennifer Kickert, GRin Mag. Nina Abrahamczik und GRin Mag. Heidemarie Sequenz)

 

Folgende zwei Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatterin: GRin Mag. Dr. Ewa Samel

 

26. (1238487-2024-GKU; MA 7, P 37) Die Erhöhung der Förderung an den Kunst- und Kulturverein "SOHO IN OTTAKRING" für SOHO in Ottakring 2024 in der Höhe von 15 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)

 

Berichterstatterin: GRin Mag. Dr. Ewa Samel

 

27. (1206887-2024-GKU; MA 7, P 38) Die Nachtragsförderung an den Verein Wiener Symphoniker für Orchesterbetrieb und Pensionszahlungen in der Höhe von 2 615 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der bereits genehmigte Betrag von 17 615 000 EUR (Zl. 1394003-2023-GKU) wird somit auf insgesamt 20 230 000 EUR erhöht. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben. (einstimmig angenommen)

 

(PGL-1429863-2024-KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GRin Mag. Ulrike Nittmann betreffend Förderstopp für das Wiener Volkstheater wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)

 

(PGL-1429865-2024-KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GRin Mag. Ulrike Nittmann betreffend erfolgsabhängige Basisabgeltung für die Volksoper wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE)

 

Berichterstatterin: GRin Mag. Dr. Ewa Samel

 

28. (1222007-2024-GKU; MA 7, P 39) Die Erhöhung der Förderung an die Johann.Strauss-Festjahr2025 GmbH für das Johann Strauss Festjahr 2025 in der Höhe von 2 000 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der bereits genehmigte Betrag von 9 500 000 EUR (Zl. 2141989-2022-GKU) wird somit auf insgesamt 11 500 000 EUR erhöht. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3220/755 gegeben. (Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)

 

(PGL-1429827-2024-KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Stefan Berger und GRin Mag. Ulrike Nittmann betreffend Erarbeitung und Prüfung einer Strategie zum Umgang mit Tagestouristen in Wien wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE)

 

(Rednerin bzw. Redner: GRin Mag. Ursula Berner, MA, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA und GR Dr. Gerhard Schmid)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatterin: GRin Mag. Dr. Ewa Samel

 

29. (1207227-2024-GKU; MA 7, P 40) Die Förderungen an die nachfolgend genannten FörderwerberInnen für die Jahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt 410 000 EUR werden gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt:

1) Koproduktionshaus Wien GmbH

110 000 EUR

2) Tanzquartier-Wien GmbH

300 000 EUR

Summe

410 000 EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf den Haushaltsstellen 1/3240/755 und 781 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)

 

Berichterstatterin: GRin Martina Ludwig-Faymann

 

30. (1305627-2024-GWS; WRW, P 23) Der Stadt Wien - Wiener Wohnen wird die Befugnis eingeräumt, hinsichtlich aller WohnungsmieterInnen in Gemeindebauten, die bis zum 31. Dezember 2025 einen Wohnungsmietvertrag mit Wiener Wohnen abgeschlossen haben, von der Geltendmachung der in den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 fallenden indexbasierten Mietzinserhöhungen Abstand zu nehmen. Von dieser Befugnis umfasst sind alle Hauptmietzinse, die dem MRG unterliegen (Richtwert-, Kategorie- und angemessene Mietzinse sowie Mietzinse gemäß § 45 MRG) und Anerkennungszinse von Privatpersonen, die das Mietobjekt nicht zur Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit nutzen. Dem WWFSG 1989 unterliegende Wohnbauförderungsmietzinse sind nicht von der hiermit eingeräumten Befugnis umfasst. In Bezug auf diese Mietverhältnisse beschränkt sich die Befugnis auf die Nichtdurchführung der Erhöhung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages. Für den Fall, dass die Förderungsdauer vor dem 1. Jänner 2026 endet, erfolgt ab diesem Zeitpunkt die Einhebung des für diesen Fall vertraglich vereinbarten Mietzinses. Hinsichtlich dieser neuen Mietzinse wird ebenfalls die Befugnis eingeräumt, von der Geltendmachung der in den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 fallenden indexbasierten Mietzinserhöhungen Abstand zu nehmen. (einstimmig angenommen)

 

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