Gemeinderat, 10. Sitzung vom 20.01.2026, Sitzungsbericht - Seite 9 von 17
des Vorhabens ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen.
(1580306-2025-GBI; MA 13, P 16) Die Förderung an den Verein Wiener Familienbund für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 388 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen.
(1595250-2025-GBI; MA 13, P 18) Die Förderung an den Verein Sale für Alle - Das offene Kinder- und Jugendzentrum für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 49 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend - Offene Kinder- und Jugendarbeit genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen.
(1637523-2025-GBI; MA 13, P 20) Die Förderung an den Verein Don Bosco Sozialwerk - Lebenschancen für junge Menschen für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 41 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend - Offene Kinder- und Jugendarbeit genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen.
(1641236-2025-GKU; MA 7, P 29) Die Förderung an den Verein Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2026 in der Höhe von 500 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 500 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 bedeckt.
(1632869-2025-GKU; MA 7, P 34) Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma - Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 125 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 125 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt.
(1634163-2025-GKU; MA 7, P 37) Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von 4 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 4 Mio EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/755 bedeckt.
(1641608-2025-GKU; MA 7, P 40) Die Förderung an den Verein Basis.Kultur.Wien - Wiener Volksbildungswerk für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 2 255 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 2 255 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt.
(1648698-2025-GKU; MA 7, P 41) Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von 200 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 200 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt.
(1600178-2025-GKU; MA 7, P 44) Die Förderung an den Verein Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 350 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3220/757 Vorsorge zu treffen.
(1600473-2025-GKU; MA 7, P 45) Die Förderung an den Verein Wiener Konzerthausgesellschaft für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 1 800 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3220/757 Vorsorge zu treffen.
(1627283-2025-GKU; MA 7, P 46) Die Förderung an Studio Dan - Verein für Neue Musik für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.
(1627877-2025-GKU; MA 7, P 47) Die Förderung an den Verein Gustav Mahler Jugendorchester für das Jahresprogramm in der Höhe von 150 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 150 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.
(1643790-2025-GKU; MA 7, P 48) Die Förderung an den Verein Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN - "ViennaJazzFloor 2026" in der Höhe von 105 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 105 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.
(1644008-2025-GKU; MA 7, P 49) Die Förderung an die minciospace Betriebs GmbH für die künstlerischen Jahresaktivitäten in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt.
(1649190-2025-GKU; MA 7, P 50) Die Förderung an den Verein Wiener Jeunesse Orchester für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 75 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 75 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.
(1649615-2025-GKU; MA 7, P 51) Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 1 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 1 Mio EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.
(1650470-2025-GKU; MA 7, P 52) Die Förderung an POPFEST WIEN - Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien in der Höhe von 290 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 290 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.
(1630767-2025-GKU; MA 7, P 53) Die Förderung an VIENNA DESIGN OFFICE - Verein Neigungsgruppe Design
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