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Landesregierung

Sitzung vom 27. Jänner 1998

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatter: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0067-MDBLTG; MA 1) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (4. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (8. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Pensions-ordnung 1995 (4. Novelle zur Pensionsordnung 1995), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (4. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Unfallfürsorgegesetz 1967 (9. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967) und das Ruhe- und Versorgungsgenußzulagegesetz 1995 (3. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenußzulagegesetz 1995) geändert werden, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuß Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

Berichterstatter: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0045-MDBLTG; JSIS) Der Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Mitverwendung von Baulichkeiten und Liegenschaften der Wiener öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen, LGBl für Wien Nr 11/1977, aufgehoben wird, wird zum Beschluß erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0016-MDBLTG; MA 11) Die Einrichtung des Vereins "Verein für sozialpädagogisch-therapeutische Betreuung "August-Aichhorn-Haus"" 13, Seuttergasse 29, ist als Einrichtung der freien Jugendwohlfahrt (sozialer Dienst für Kinder und Jugendliche) geeignet, nichthoheitliche Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt gemäß § 8 Abs 3 in Verbindung mit § 16 Abs 2 Z 2 und Z 5 des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990, in der geltenden Fassung, in bezug auf vorbeugende Hilfen in Form der Organisation von Erlebnispädagogik und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Familien, Heimen und sonstigen Einrichtungen, Kinderdörfern und sozialpädagogischen Wohngemeinschaften zu erfüllen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0428/97-GJS; MA 56) Der vorgelegte Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, und der Stadt Wien, vertreten durch die MA 56, betreffend die Errichtung eines Schulverbunds im 22. Wiener Gemeindebezirk, wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0018-MDBLTG; GGK) Der Entwurf der Verordnung, mit der die Verordnung betreffend die Eignungsvoraussetzungen für die im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst tätigen Personen (Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienstprüfungsverordnung) geändert wird, wird zum Beschluß erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 1868/97-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Hasan Derya Aktuna, Facharzt für medizinische und chemische Labordiagnostik, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Labor Margareten Institut für medizinisch diagnostische Untersuchungen" in 5, Stolberggasse 44, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1869/97-MDBLTG; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 27. Juni 1972,
MA 14 - H 256/9/69, vom 28. November 1983,
MA 14 - H 256/20/79, vom 2. April 1984,
MA 14 - H 256/18/83, vom 22. November 1984,
MA 14 - H 256/27/84, und vom 28. Juni 1993,
MA 14 - H 256/16/91, errichtungsbewilligten Bauteils 10 - bestehend in Umbauten und Umwidmungen im Bereich der Univ Klinik für Strahlentherapie und Strahlenbiologie - erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.

B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb der Univ Klinik für Strahlentherapie und Strahlenbiologie (Teil 13 des Bauteils 10) erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0017-MDBLTG; MA 15) I.) Der C.M.F. Institut für Cranio-, Maxillo-, Faciale- und Orale Rehabilitation Gesellschaft m.b.H. wird nach § 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt (selbständiges Ambulatorium für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie unter Einschluß prä-, peri- und postoperativer Maßnahmen) "C.M.F. Institut" in 18, Schumanngasse 15, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Der vorgelegte Plan ist Bestandteil des Bescheids. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0022-MDBLTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 104 Abs 2 Ärztegesetz 1984 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 9. Dezember 1997 beschlossene Umlagenordnung für das Jahr 1998 erteilt; die Umlagenordnung bildet einen Bestandteil des Bescheids. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0023-MDBLTG; MA 15) I.) Den Wiener Sozialdiensten wird nach § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheid vom 18. März 1997, MA 15-II-H/22/366/96, bewilligten Projekts der Krankenanstalt "Zentrum für Entwicklungsförderung" in 22, Langobardenstraße 189, erteilt.

Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:

1.) Der Raum Nr 21 ist nicht als Lager ausgeführt, sondern als weiterer Behandlungsraum mit der Bezeichnung "Logopädie 3".

2.) Die beiden ins Freie führenden Türen im Raum "überdeckter Freiraum" werden als Schiebetüren ausgeführt und nicht als Drehflügeltüren.

3.) Die vom Raum "überdeckter Freiraum" in den Raum "Abstellraum Kleintiere" führende Türe wird nunmehr als Drehflügeltüre ausgeführt und nicht als Schiebetüre.

4.) Im Kellergeschoß werden die zwei in die zum Ambulatorium gehörenden Kellerräumlichkeiten führenden Zugangstüren als Brandschutztüren mit der Qualifikation T 30 ausgeführt.

II.) Den Wiener Sozialdiensten wird nach § 6 Abs 1 Wr KAG die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt (selbständiges Ambulatorium für Entwicklungsdi-agnostik, Frühtherapie und Frühförderung) mit der Bezeichnung "Zentrum für Entwicklungsförderung" in 22, Langobardenstraße 189, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids unter II.) enthaltenen Auflagen erteilt.

III.) Die Bestellung von Herrn Dr Ernst K Pilz, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde (Kinder- und Jugendneuropsychiatrie) zum ärztlichen Leiter wird nach § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0026-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Susanne Schunder-Tatzber, Ärztin für Allgemeinmedizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Zentrum für Arbeits- und Vorsorgemedizin" in 1, Freyung 6, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0015-MDBLTG; MA 58) Gemäß § 31 Abs 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, in der geltenden Fassung, wird über Vorschlag der Liste "Wiener Bauernbund" anstelle von Herrn Kurt Weber, Herr Mag Leopold Prochazka als Beisitzer sowie anstelle von Herrn Mag Leopold Prochazka, Herr Josef Berger als Ersatzbeisitzer in die Landeswahlbehörde für die Wahl der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien berufen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 1867/97-MDBLTG; MA 64) Der Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere Vorschriften für Kleinkinderspielplätze, Kinderspielplätze und Kinderspielräume erlassen werden (Spielplatzverordnung), geändert wird, wird zum Beschluß erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0020-MDBLTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Erteilung der Konzession an die Österreichische Draukraftwerke AG gemäß §§ 2 und 3 Abs 1 lit b des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0094-MDBLTG; MA 15) Herr Mag Thomas Holzgruber, Angestellter der Ärztekammer für Wien, wird in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Dr Walter Matal gegen Dr Friedrich Gill von der Verschwiegenheitspflicht nach § 55 Ärztegesetz 1984 entbunden. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

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