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Landesregierung

Sitzung vom 20. März 1998

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: LhptmSt Grete Laska, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: LhptmSt DDr Bernhard Görg, die StRe Karin Landauer und Walter Prinz.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0222-MDBLTG; MA 62) Über Antrag der Stiftung "Adolf und Veronika Hofbauer´sche Stiftung für Maurer" vom 6. Feber 1998 wird die Änderung der Stiftungssatzung mit Änderung des Namens in "Adolf und Veronika Hofbauer´sche Stiftung" laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß § 14 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0223-MDBLTG; MA 62) Über Antrag der Stiftung "Karoline Ott´sche Stiftung für unterstützungsbedürftige, unverheiratete Frauenspersonen und Witwen" vom 27. Jänner 1998 wird die Änderung der Stiftungssatzung laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß § 14 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0224-MDBLTG; MA 62) Über Antrag der Stiftung "Radislowitsch Braun´sche Stiftung" vom 4. Feber 1998 wird die Änderung der Stiftungssatzung laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß § 14 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0227-MDBLTG; MA 62) Über Antrag der Stiftung "Carl Bekehrty´sche Messen-, Graberhaltungs- und Armenbeteiligungsstiftung" vom 12. Jänner 1998 wird die Änderung der Stiftungssatzung laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß § 14 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0228-MDBLTG; MA 62) Über Antrag der Stiftung "Lorenz Hiehs´sche Stiftung" vom 8. Jänner 1998 wird die Änderung der Stiftungssatzung laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß § 14 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0248-MDBLTG; MA 62) Über Antrag der Stiftung "Julius und Theresia Hönig´sche Stiftung" vom 6. Feber 1998 wird die Änderung der Stiftungssatzung laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß § 14 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0249-MDBLTG; MA 62) Über Antrag der Stiftung "Karl und Elisabeth Kärcher Stiftung" vom 12. Jänner 1998 wird die Änderung der Stiftungssatzung laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß § 14 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0221-MDBLTG; GFW) Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden der Stadt Wien verwalteten Abgaben (Wiener Abgabenordnung - WAO) geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuß Finanzen und Wirtschaftspolitik)

(PrZ 0310-MDBLTG; MDVfR) Der vorgelegte Entwurf einer im Verfahren des Verfassungsgerichtshofs, Zlen G 15/98-2 und V 9/98-2, abzugebenden Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs 5 des Wiener Ankündigungsabgabegesetzes 1983, LGBl Nr 19, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0311-MDBLTG; MDVfR) 1) Herr Magistratsrat Mag Karl Pauer wird gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung zum Beisitzer der Abgabenberufungskommission bestellt. Herr Obermagistratsrat Dr Peter Krasa und Herr Magistratsoberkommissär Dr Gerhard Cech werden gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung zu Stellvertretern der Beisitzer der Abgabenberufungskommission bestellt.

2) Frau Senatsrätin Dr Elisabeth Kahler wird gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung als Beisitzerin der Abgabenberufungskommission abberufen. Herr Senatsrat Mag Helmut Hutterer und Herr Senatsrat Dr Friedrich Teynor werden gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung als Stellvertreter der Beisitzer der Abgabenberufungskommission abberufen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0216-MDBLTG; MA 4) Die Ausstellung einer formlosen Mitteilung an den Bund - Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr gemäß dem vorgelegten Entwurf wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0246-MDBLTG; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesanteils im Rahmen der gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und des Landes Wien zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse ("Sektorplanförderung") für die Firma Gastro-Fleisch Handels- und Zerlegebetriebs GmbH, 11, Landgutgasse 6-8, für die Verlegung des Zerlegebetriebs nach 3, Schlachthof St Marx und die Adaptierung des Verarbeitungsbetriebs in der voraussichtlichen Höhe von 847 391 S wird genehmigt. Diese Genehmigung versteht sich vorbehaltlich der Beibringung einer zehnjährigen Bankgarantie zur Absicherung allfälliger Rückforderungsansprüche sowie der Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest zehnjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort.

Die Bereitstellung der anteiligen Förderungsmittel durch das Land Wien wird unter der Voraussetzung genehmigt, daß für das eingereichte Projekt Bundesmittel in Höhe von 1 271 087 S und Mittel der Europäischen Gemeinschaft in Höhe von 795 522 S bereitgestellt werden. Eine eventuelle aliquote Kürzung der Förderungsmittel durch den Bund oder die Europäische Gemeinschaft zieht eine ebensolche aliquote Kürzung der Landesmittel nach sich.

Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung in Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0250-MDBLTG; MA 5) Der in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 9. Dezember 1997 beschlossene Jahresvoranschlag für 1998 der Ärztekammer für Wien einschließlich jener der Zahnärztlichen Abrechnungsstelle, des Dr Wilhelm Brenner-Ge-dächtnisfonds sowie des Dr Wilhelm Brenner-Instituts (Zahnärztliches Fortbildungsinstitut) wird gemäß § 104 Abs 2 des Ärztegesetzes 1984, BGBl Nr 373/1984 i d g F, genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0254-MDBLTG; MA 5) Die Leistung eines Beitrags des Landes Wien in Höhe von 987 616 S zu den Kosten der Teilnahme Österreichs an der Weltausstellung 1998 in Lissabon wird genehmigt. Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit dieser Beteiligung notwendigen Schritte zu setzen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0255-MDBLTG; MA 5) Das Land Wien verpflichtet sich auf Grund des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nummer 64/1955 in der geltenden Fassung, zur Verbilligung der Hagelversicherungsprämie im Bundesland Wien für das Jahr 1998 einen Landesbeitrag in Höhe von 1 500 000 S abzüglich allfälliger Guthaben aus der Abrechnung der Vorjahre, mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, daß auch der Bund einen gleichhohen Anteil zur Förderung des Hagelversicherungsprämienaufkommens 1998 beiträgt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0217-MDBLTG; JSIS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuß Jugend, Soziales, Information und Sport)

(PrZ 0263-MDBLTG; MD) 1. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, wird aufgrund des Vorschlags des Grünen Klubs im Rathaus anstelle von Frau Lotte Kreissler (Sonstige Vertreterin) Herr Rüdiger Maresch zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt.

2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, wird aufgrund des Vorschlags des Grünen Klubs im Rathaus anstelle von Herrn Landtagsabgeordneten Günter Kenesei (Sonstiger Verteter) Frau Lotte Kreissler zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0261-MDBLTG; MA 7) Zum Mitglied der Theaterkommission für Wien als stellvertretende rechtskundige Beamtin wird anstelle von Frau Mag Ines Breiner, Frau Mag Gabriele Krizek für die Dauer der bis einschließlich 18. Dezember 1998 laufenden Funktions-periode berufen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0231-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Johann Malus, Facharzt für Physikalische Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Institut für Physikalische Medizin" in 23, Triester Straße 118A, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0232-MDBLTG; MA 15) I.) Der Medizinisch Diagnostisches Labor Dr Dazinger GmbH wird nach § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheid vom 21. Februar 1995, MA 15-II-H/22/349/94, bewilligten Projekts der Krankenanstalt "Medizinisch Diagnostisches Labor Dr Dazinger GmbH" in 22, Am langen Felde 2a/1. Stock, erteilt. Der vorgelegte Plan samt Beschreibungen ist Bestandteil des Bescheids.

Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:

An der linken Grundstücksgrenze wurden in einem neu errichteten Zubau vier Räume zur bestehenden Krankenanstalt dazugenommen. Innerhalb des bestehenden Projekts wurden Raumumwidmungen vorgenommen.

II.) Der Medizinisch Diagnostisches Labor Dr Dazinger GmbH wird nach § 6 Abs 1 Wr KAG die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt (selbständiges Ambulatorium für medizinische und chemische Laboratoriumsdiagnostik und angewandte Immunologie) mit der Bezeichnung "Medizinisch Diagnostisches Labor Dr Dazinger GmbH" in 22, Am langen Felde 2a/1. Stock, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids unter II.) enthaltenen Auflagen erteilt.

III.) Die Bestellung von Frau Dr Hannelore Dazinger, Fachärztin für medizinische und chemische Labordiagnostik, zur ärztlichen Leiterin wird nach § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0220-MDBLTG; MA 22) Als weiteres Mitglied des Naturschutzbeirats wird Frau Landtagsabgeordnete Petra Bayr, Sozialdemokratische Fraktion im Wiener Landtag und Gemeinderat, bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0251-MDBLTG; MA 58) Auf Vorschlag des Landesverbands Wien des Zentralverbands der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter Österreichs werden gemäß § 7 Abs 1 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, in der geltenden Fassung, auf die Dauer der Wahlperiode 1. Ing Wilhelm Wohatschek, 2. Wilhelm Janda, 3. KommR Kurt Heider als Mitglieder und 1. Roland Jambor, 2. Erwin Büchele, 3. Martin Glier als Ersatzmitglieder in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien entsendet. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0233-MDBLTG; MA 50) Über Vorschlag der SPÖ Wien, Sozialdemokratische Fraktion im Wiener Landtag und Gemeinderat, wird anstelle des bisher bestellten Mitglieds Arch Dipl Ing Erwin Weiss, Herr Dir Ing Ewald Kirschner zum Mitglied und über Vorschlag des Liberalen Forums, Landtagsklub Wien, Frau LAbg Mag Michaela Hack zum Mitglied und Herr LAbg Hanno Pöschl zum Ersatzmitglied des Wohnbauförderungsbeirats für das Land Wien bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0256-MDBLTG; MA 50) Der Antrag auf Abschreibung der einzelnen angeführten, im Rahmen der Landesbürgschaft nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz, dem Wohnhaussanierungsgesetz und dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 geleisteten Beträge, da in allen 40 bezeichneten Bürgschaftsfällen mit einer Gesamtaushaftung von 4 252 583,12 S die Voraussetzungen des § 18 Abs 3 der Haushaltsordnung gegeben sind, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0361-MDBLTG; MA 62) Die in der Beilage ./A des Schreibens des Bundeskanzleramts vom 13. März 1998, Zl 600.987/7-V/7/98, angeführten Nominierungen für die zu bestellenden Mitglieder des Volksgruppenbeirats für die ungarische Volksgruppe werden im Sinne des § 4 Abs 1 Volksgruppengesetz zustimmend zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0362-MDBLTG; MA 62) Das Gesuch um Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft EZ 1306, Grundbuch 01004 Innere Stadt, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0360-MDBLTG; MA 50) Der beiliegende Verordnungsentwurf betreffend Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0369-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrück-zahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 84 736 600 S bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0370-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 13 248 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bewilligt (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 931 617 S). (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0371-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 14 866 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 585 254 S) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 4 187 150 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0372-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Zuge von Nachförderungen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw Baukostenbeiträge im Betrag von 3 713 600 S sowie Annuitätenzuschüsse zu Hypothekardarlehen im Betrag von 1 786 100 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0373-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Zuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 204 618 700 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0374-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 4 100 000 S Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0375-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 6 650 000 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0376-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrück-zahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 4 840 800 S bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

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