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Landesregierung

Sitzung vom 4. August 1998

Sitzungsbericht

 

Vorsitzende: LhptmSt Grete Laska.

Teilnehmer: LhptmSt DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Lhptm Dr Michael Häupl, die amtsf StRe Mag Brigitte Ederer und Dr Sepp Rieder sowie die StRe Johann Herzog und Dr Friedrun Huemer.

Schriftführerin: OAR Margarete Kriz.

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0918-MDBLTG; MDVfR) Der in der Beilage Nr 21 enthaltene Abschluß der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften wird genehmigt und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuß Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0946-MDBLTG; MDVfR) Gemäß Art 129a Abs 2 zweiter Satz B-VG erteilt das Land Wien die Zustimmung zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 12. Mai 1998 beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Agrarverfahrensgesetz, das Auskunftspflichtgesetz, das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz, das Fremdengesetz 1997, das Handelsgesetzbuch, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982, das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996, das Verlautbarungsgesetz 1985 und das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 geändert werden. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0920-MDBLTG; MVR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 1998/99 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden LehrerInnen an allgemeinbildenden Pflichtschulen erstellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0921-MDBLTG; MVR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird der Dienstpostenplan für das Schuljahr 1998/99 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden LehrerInnen an Berufsschulen erstellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0883-MDBLTG; MA 62) Gemäß § 32 Abs 1 Z 1 und Abs 2 des Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetzes, LGBl für Wien Nr 14/1988, wird der Fonds "Unterstützungsfonds für Dienstnehmer der Lieferbeton Gesellschaft m.b.H. und deren Tochtergesellschaften" mangels Vorhandenseins eines Fondsvermögens auf Antrag des Fonds aufgelöst. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0989-MDBLTG; MA 62) I. Gemäß § 21 Abs 3 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl Nr 14/1988, wird auf Grund des Antrags des Vizebürgermeisters amtsführenden Stadtrats für Planung und Zukunft DDr Bernhard Görg die Errichtung des Fonds "Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Österreichische Akademie der Wissenschaften" für zulässig erklärt und gleichzeitig gemäß § 23 Abs 4 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, die vorgelegte Satzung des Fonds fondsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0927-MDBLTG; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesanteils im Rahmen der gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und des Landes Wien zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse ("Sektorplanförderung") für die Firma Dimiter Jotzoff & Co, 2, Praterstraße 76 (Erzeugung von Eierprodukten) für die "Schaffung eines Produktionsbetriebs für Eierprodukte durch die Adaptierung einer Halle, die Anschaffung von Maschinen und den Neubau eines Auslieferungslagers am Standort 23, Kunerolgasse 3" in der voraussichtlichen Höhe von 727 872 S wird genehmigt.

Diese Genehmigung versteht sich vorbehaltlich der Beibringung einer zweijährigen Bankgarantie zur Absicherung allfälliger Rückforderungsansprüche sowie der Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest zehnjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Als weitere Bedingung vor Auszahlung der Fördermittel für das "Auslieferungslager" muß dem ERP-Fonds vom Förderungswerber schriftlich bestätigt werden, daß die Verwendung des Auslieferungslagers ausschließlich der Produktion von - und dem Handel mit Eierprodukten oder der Vermarktung von Schaleneiern dient. Bei zusätzlichen anderen Verwendungszwecken ist von einem Sachverständigen eine Zuordnung der Kosten entsprechend den Verwendungszwecken vorzunehmen und die Richtigkeit der zugeordneten Kosten bei der Abrechnung gegenüber dem ERP-Fonds zu bestätigen (der Förderungsgeber behält sich ausdrücklich vor, zusätzlich unabhängige Sachverständige mit der Überprüfung der Kosten und deren Zuordnung zu beauftragen).

Die Bereitstellung der anteiligen Förderungsmittel durch das Land wird nur unter der Voraussetzung genehmigt, daß für das eingereichte Projekt Bundesmittel in Höhe von 1 091 809 S und Mittel der Europäischen Gemeinschaft in Höhe von 683 319 S bereitgestellt werden. Eine eventuelle aliquote Kürzung der Förderungsmittel durch den Bund oder die Europäische Gemeinschaft zieht eine ebensolche aliquote Kürzung der Landesmittel nach sich.

Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung in Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0859-MDBLTG; GGS) Der in der Beilage Nr 20 enthaltene Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz und die Wiener Abgabenordnung geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An die Ausschüsse Gesundheits- und Spitalswesen sowie Finanzen und Wirtschaftspolitik)

(PrZ 0890-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Prim Dr Elisabeth Vodopiutz, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Ambulatorium für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche" in 15, Märzstraße 122, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt.

Gemäß § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz wird die Änderung der Bezeichnung von bisher "Ambulatorium für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche" auf "Ambulatorium Märzstraße 122 Entwicklungsdiagnostik - Frühförderung - Behandlung und Betreuung behinderter Kinder" genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0957-MDBLTG; MA 15) Die im Entwurf beiliegende Verordnung der Wiener Landesregierung über die Anzahl der Kammerräte in der Vollversammlung und im Vorstand der Ärztekammer für Wien wird zum Beschluß erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0958-MDBLTG; MA 15) I. Gemäß § 6 Abs 2 der Ärztekammer-Wahlordnung, BGBl II Nr 5/1997, wird als Wahlkommissär für die im Jahre 1998 stattfindenen Wahlen in die Ärztekammer für Wien Herr Senatsrat Dr Hans Serban sowie als dessen Stellvertreter Frau Magistratsrätin Dr Michaela Ossenig und Herr Magistratsrat Dr Wolfgang Renner bestellt.

II. Gemäß § 6 Abs 1 der Ärztekammer-Wahlordnung werden als Mitglieder bzw Ersatzmitglieder der Wahlkommission für die im Jahre 1998 stattfindenden Wahlen in die Ärztekammer für Wien auf Grund und im Rahmen des Vorschlags des Vorstands der Ärztekammer für Wien folgende Ärzte ernannt:

A) Als Mitglieder:

a) Turnusärzte

1. Dr Hubert Hartl, Institut für Sozialmedizin, 9, Alser Straße 21

2. Dr Anna-Christine Hauser, 18, Semperstraße 48/10

3. Dr Michael Kern, St Anna-Kinderspital, 9, Kinderspitalgasse 6

b) Ärzte für Allgemeinmedizin und approbierte Ärzte

1. MR Dr Egon R Buchmayer, 2, Pazmanitengasse 8/13

2. MR Dr Alfred Hayr, 14, Linzer Straße 476/4/2

3. Dr Rolf Jens, 14, Penzinger Straße 36-38

c) Fachärzte

1. Prim Dr Walter Ebm, 1, Naglergasse 11

2. MR Dr Günther Riefler, 17, Braungasse 15

3. MR Dr Reimer Timmel, 3, Landstraßer Hauptstraße 27

B) Als Ersatzmitglieder:

a) Turnusärzte

1. Dr Friedrich Barnerth, Hanusch-Krankenhaus, 14, Heinrich-Collin-Straße 30

2. Dr Georg Enislidis, Klinik für ZMK, 9, Währinger Straße 25A

3. Dr Sylvia Orasche, KH SMZ Ost, 22, Langobardenstraße 122

b) Ärzte für Allgemeinmedizin und approbierte Ärzte

1. Dr Andrea Kubec, 12, Schwenkgasse 6

2. Dr Roland Paukner, 16, Ottakringer Straße 103

3. MR Dr Hellmut Wutzl, 10, Zur Spinnerin 22/1/6

c) Fachärzte

1. OMR Dr Edgar Bach, 16, Wilhelminenstraße 204

2. MR Dr Gerhard Eggerth, 23, Breitenfurter Straße 360-368

3. Dr Harald Tomonko, 2320 Schwechat, Mühlgasse 14. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0947-MDBLTG; MA 65) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend ein Halteverbot in 2, Taborstraße, wird zum Beschluß erhoben. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0933-MDBLTG; MDVfR) Die beiliegende Äußerung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Wiener Nationalparkverordnung, LGBl für Wien Nr 50/1996, wird zum Beschluß erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0871-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 74 642 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 2 882 304 S) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 19 875 426 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0872-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 7 779 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bewilligt (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 211 911 S). (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0899-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 112 505 S) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 194 062 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0928-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 156 000 S wird im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 ein nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 93 600 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0929-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 095 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bewilligt (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 278 756 S). (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0930-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 43 491 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 1 952 778 S) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 7 994 610 S bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0932-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 4 841 000 S werden die im Rahmen des Wiener Wohnhaussanierungsgesetzes zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschüsse für das Jahr 1998 von 480 513 S) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0953-MDBLTG; MA 50) Die von der ÖSTERREICHISCHES VOLKSWOHNUNGSWERK Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 9, Spittelauer Platz 4 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage in 3, Barmherzigengasse 17 wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0997-MDBLTG; JSIS) Gemäß § 46 Abs 4 WBHG, LGBl Nr 16/1968 i d g F, wird der Bericht der amtsführenden Stadträtin für Jugend, Soziales, Information und Sport betreffend den Beschluß der Interessenvertretung der Behinderten vom 2. Juni 1998, der eine Abänderung des § 1 Abs 3 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Höhe von Kostenbeiträgen nach dem Wiener Behindertengesetz 1986, LGBl Nr 11/1995 vorschlägt, zustimmend zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

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