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Landesregierung

Sitzung vom 26. Jänner 1999

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie OSR Dr Peter Pillmeier, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: LADior Dr Ernst Theimer.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 1717/98-MDBLTG; GIF) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Auskunftspflichtgesetz geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0018-MDBLTG; MVR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird der endgültige Dienstpostenplan für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen erstellt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1718/98-MDBLTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über zu treffende Maßnahmen auf dem Gebiet der ersten Hilfe für in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigte Bedienstete wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0035-MDBLTG; MA 62) Über Antrag des Fonds "Kuratorium Wiener Jugendheime" vom 23. September 1998 wird die Änderung der Fondssatzung mit Namensänderung in "Kuratorium Wiener Jugendwohnhäuser" laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß §§ 30 Abs 1 und 31 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, fondsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0027-MDBLTG; MD) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, wird auf Grund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ an Stelle von Frau Wiltrud
Schöfnagel (Sonstige Vertreterin) Frau Ingrun Landgraf, zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1703/98-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird dem Verein für sozialpädagogisch-therapeutische Betreuung August Aichhorn Haus die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 13, Firmiangasse 6, für 8 bis 10 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0432/98-GJS) Der Tätigkeitsbericht 1997/98 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wird zur Kenntnis genommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0012-MDBLTG; GGK) Der beiliegende Entwurf der Verordnung, mit der die Verordnung betreffend die Eignungsvoraussetzungen für die im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst tätigen Personen (Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienstverordnung) geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 1669/98-MDBLTG; MA 15) Der City-CT - Institut für Computertomographie und bildgebende Diagnostik G.m.b.H. wird gemäß § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt "City-CT" in 1, Bellariastraße 6, erteilt. Die Änderung besteht in der Erweiterung des Anstaltszwecks um die Durchführung nuklearmedizinischer Untersuchungen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1699/98-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Prim Dr Helmut Markl, Facharzt für Innere Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Evangelisches Krankenhaus" in 9, Roßauer Lände 37, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1701/98-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Hava-Eva Bugajer, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Hebe" in 1, Schubertring 6, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0006-MDBLTG; MA 15) Herr stellvertretender Kammeramtsdirektor Dr Leopold Mahn wird in der beim Handelsgericht Wien anhängigen Rechtssache der klagenden Partei ECCON Versicherungs- und Wirtschaftsberatung Gesellschaft m.b.H. gegen die Anker Allgemeine Versicherungs AG von der Verschwiegenheitspflicht nach § 89 Ärztegesetz 1998 entbunden. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 1715/98-MDBLTG; MA 58) Die von der Vollversammlung der Wiener Landwirtschaftskammer am 4. Dezember 1998 beschlossene Änderung des als Anlage zu § 40 der Dienst- und Besoldungsordnung in Kraft stehenden Besoldungsschemas wird gemäß § 18 Abs 3 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, in der Fassung der Landesgesetze LGBl für Wien Nr 8/1973, 25/1977 und 81/1995, genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0013-MDBLTG; MA 58) Die von der Vollversammlung der Wiener Landwirtschaftskammer am 4. Dezember 1998 beschlossene Änderung der Beitragsordnung wird gemäß § 24 Abs 2 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, in der Fassung der Landesgesetze LGBl für Wien Nr 8/1973, 25/1977 und 81/1995, genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1716/98-MDBLTG; MA 68) Das Land Wien beantragt nach § 22 a Abs 4 ASVG für die Mitglieder der Wiener Freiwilligen Feuerwehren und des Wiener Landesfeuerwehrverbands bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt als Versicherungsträger den erweiterten Versicherungsschutz für Tätigkeiten nach § 176 Abs 1 Z 7 lit b ASVG. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0017-MDBLTG; MA 50) Die von der ÖSTERREICHISCHES VOLKSWOHNUNGSWERK Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 9, Spittelauer Platz 4 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage in 19, Hartäckerstraße 25-27 wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0019-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 967 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bewilligt (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 136 300 ATS). (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0020-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 13 918 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 653 154 ATS) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 3 500 910 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0021-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 12 387 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bewilligt (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 739 806 ATS). (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0022-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 48 804 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 1 084 583 ATS) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 14 824 650 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0094-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird dem Verein für sozialpädagogisch-therapeutische Betreuung die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 22, Eibengasse 57/Stg 5/8+9, für 8 bis 10 Minderjährige, nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts, erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0071-MDBLTG; MA 15) Der vorgelegte Entwurf einer Gegenschrift an den Verwaltungsgerichtshof betreffend die Beschwerde der Ärztekammer für Wien gegen den Bescheid vom 28. September 1998, MA 15-II-H/5/261/96, wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0072-MDBLTG; MA 15) Der vorgelegte Entwurf einer Gegenschrift an den Verwaltungsgerichtshof betreffend die Beschwerde der Ärztekammer für Wien gegen den Bescheid vom 25. September 1998, MA 15-II-H/8/463/96, wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0073-MDBLTG; MA 15) Der vorgelegte Entwurf einer Gegenschrift an den Verwaltungsgerichtshof betreffend die Beschwerde der Ärztekammer für Wien gegen den Bescheid vom 25. September 1998, MA 15-II-H/8/545/96, wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0074-MDBLTG; MA 15) Der Stadt Wien wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 10, Schrankenberggasse 31, von "Gottfried von Preyer´sches Kinderspital der Stadt Wien" in "Gottfried von Preyer´sches Kinderspital der Stadt Wien, Krankenhaus für Kinder und Jugendliche", erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0070-MDBLTG; GUV) Die Vereinbarung aller Länder gemäß Art 15a B-VG zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen und im Besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich in der vorgelegten Textfassung wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuss Umwelt und Verkehrskoordination)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0069-MDBLTG; MA 50) Der Antrag auf Abschreibung der einzelnen angeführten, im Rahmen der Landesbürgschaft nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz, dem Wohnhaussanierungsgesetz und dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989, geleisteten Beträge wird, da in allen 45 bezeichneten Bürgschaftsfällen mit einer Gesamtaushaftung von 4 959 119,22 ATS die Voraussetzungen des § 18 Abs 3 der Haushaltsordnung gegeben sind, genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0075-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 417 000 ATS werden die im Rahmen des Wohnhaussanierungsgesetzes zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschüsse für das Jahr 1999 von 42 652 ATS) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

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