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Landesregierung

Sitzung vom 23. Februar 1999

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0100-MDBLTG; MD) Der Bericht des Rechnungshofs über die durchschnittlichen Einkommen 1996/97 gemäß Art 1 § 8 Abs 4 Bezügebegrenzungsgesetz wird zur Kenntnis genommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0131-MDBLTG; MA 62) Die im Schreiben des Bundeskanzleramts vom 5. Februar 1999, Zl 600 987/1-V/7/98, angeführten Nominierungen für die zu bestellenden Mitglieder des Volksgruppenbeirats für die ungarische Volksgruppe werden im Sinne des § 4 Abs 1 Volksgruppengesetz zustimmend zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0133-MDBLTG; MA 5) Der in der Vollversammlung der Wiener Landwirtschaftskammer vom 4. Dezember 1998 beschlossene Gebarungsvoranschlag für 1999 wird gemäß § 26 Abs 3 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957 in der geltenden Fassung, genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0105-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Claudius Stein, Arzt für Allgemeinmedizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Kriseninterventionszentrum" in 9, Spitalgasse 11, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0106-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Peter Georg Weigl, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Neurodiagnostisches Labor Prim Dr Spunda GmbH" in 9, Garnisongasse 10, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0132-MDBLTG; MA 15) Nach § 6 Abs 2 der Ärztekammer-Wahlordnung, BGBl II Nr 474/1998, werden als Wahlkommissär für die im Jahre 1999 stattfindenden Wahlen in die Ärztekammer für Wien Herr Senatsrat Dr Hans Serban ernannt sowie als dessen Stellvertreter Frau Magistratsrätin Dr Michaela Ossenig und Herr Magistratsrat Dr Wolfgang Renner bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0149-MDBLTG; MA 15) Der C.M.F. Institut für Cranio-, Maxillo-, Faciale und Orale Rehabilitation Gesellschaft m.b.H. wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 18, Schumanngasse 15, von "C.M.F. Institut" in "C.M.F. Institut Zentrum für Tele-Navigation und Kommunikation" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0150-MDBLTG; MA 15) Dem Verein zur Förderung des Ludwig Boltzmann-Instituts für Rheumatologie und Balneologie wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 10, Kurbadstraße 10, von "Rheuma-Ambulatorium im Rahmen des Ludwig Boltzmann-Instituts für Rheumatologie und Balneologie" in "Rheuma-Ambulatorium Wien-Oberlaa" erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0151-MDBLTG; MA 15) Der Fertility Center Wien Krankenanstalt Betriebsgesellschaft m.b.H. wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 19, Heiligenstädter Straße 61-63, von "Fertility Center-Wien" in "Tagesklinik Wien für Sterilitätsbehandlung, Präventivmedizin, Schmerzbekämpfung, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie plastische Chirurgie" erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0152-MDBLTG; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 16 - H 256/9/69, vom 28. November 1983, MA 14 - H 256/20/79, vom 2. April 1984, MA 14 - H 256/18/83, vom 3. August 1992, MA 14 - H 256/34-3/89, und vom 8. September 1992, MA 14 - H 256/34-1/89, grundsätzlich bewilligten Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt. Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen im Bereich der Univ Klinik für Augenheilkunde (Bauteil 10/Kern der Anlage/Teil 15). Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.

B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wr KAG die Bewilligung zum Betrieb der Univ Klinik für Augenheilkunde (Bauteil 10/Kern der Anlage/Teil 15) unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0101-MDBLTG; MA 50) Die von der Lafarge Perlmooser AG beantragte Zustimmung zur Abtretung von sämtlichen Geschäftsanteilen an der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft der Perlmooser Zementwerke Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 4, Operngasse 11, in Höhe von 8 800 000 ATS an die Intercoal Kohle- und Rohstoffhandels GmbH zu einem Abtretungspreis von 4 000 000 ATS wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0119-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 11 900 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0120-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 18 790 900 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0121-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Zuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 103 970 500 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0122-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 191 715 400 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0123-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 auf die Dauer von 20 Jahren Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 8 vH p a des errechneten Baukostenzuschusses im Betrag von 80 181 300 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0130-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Betrag von 21 603 100 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0155-MDBLTG; MA 5) Die Leistung eines Beitrags des Landes Wien in Höhe von 12 343 750 ATS zu den Kosten der Teilnahme Österreichs an der Weltausstellung 2000 in Hannover wird genehmigt. Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit dieser Beteiligung notwendigen Schritte zu setzen. (Mit Stimmenmehrheit)

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