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Landesregierung

Sitzung vom 9. April 1999

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: Amtsf StR Mag Renate Brauner und Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0333-MDBLTG; MD) Gemäß § 9 Abs 2 des Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes, LGBl für Wien Nr 52/1990, wird Herr Senatsrat Dr Gerhard Roth von seiner Funktion als Stellvertreter des Disziplinaranwalts abberufen und an seiner Stelle Frau Senatsrätin Dr Elisabeth Kahler zur Stellvertreterin des Disziplinaranwalts bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0331-MDBLTG; MD) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, wird auf Grund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ an Stelle von Herrn Prof Mag Otto Streit (Sonstiger Vertreter) Frau Mag Ingrid Pirker-Binder zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0285-MDBLTG; MA 15) I. Für die Durchführung der Wahlen im Bereich der Ärztekammer für Wien 1999 wird nach § 22 Abs 1 erster Satz der Ärztekammer-Wahlordnung, BGBl II Nr 474/98, die selbstständige Durchführung des Abstimmungsverfahrens, der Stimmenzählung und des Ermittlungsverfahrens am Sitz der Ärztekammer für Wien nach Wahlkörpern gesondert und räumlich getrennt zugelassen.

II. Zu Leitern der Wahlkommissionen der einzelnen Wahlkörper und deren Stellvertretern werden nach § 22 Abs 1 zweiter Satz der Ärztekammer-Wahlordnung bestellt:

1) Für den Wahlkörper der Turnusärzte:

OMR Mag Emmerich Keri, MBA 21 (Leiter);
MR Mag Georg Wurz, MA 4 (Stellvertreter).

2) Für den Wahlkörper der zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten angestellten Ärzte:

SR Dr Herbert Pelikan, MA 22 (Leiter);
OMR Mag Robert Oppenauer, MA 56 (Stellvertreter).

3) Für den Wahlkörper der niedergelassenen Fachärzte:

SR Mag Helmut Hutterer, MA 1 (Leiter);
MR Mag Karl Pauer, MD-VfR (Stellvertreter).

4) Für den Wahlkörper der niedergelassenen Ärzte für Allgemeinmedizin und approbierten Ärzte:

MK Mag Marianne Zeckl, MA 57 (Leiterin);
VB Mag Werner Steiner, MA 15 (Stellvertreter).

5) Für den Wahlkörper der Zahnärzte:

OMR Dr Dietmar Teschl, MA 50 (Leiter);
MK Mag Erich Köchl, MD-VfR (Stellvertreter). (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0286-MDBLTG; MA 15) Der Stadt Wien wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 7, Apollogasse 19, von "Pflegezentrum Sophienspital der Stadt Wien" in "Sozialmedizinisches Zentrum Sophienspital" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0303-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Prim Dr Christian Zembaty, Facharzt für Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie), zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Maimonides-Zentrum" in 19, Bauernfeldgasse 4, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0338-MDBLTG; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über Fleischuntersuchungsgebühren geändert wird, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0315-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 17 294 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bewilligt (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 824 675 ATS).

(PrZ 0316-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 23 818 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 12 117 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 375 283 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0317-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Landesdarlehen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 145 838 900 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0318-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 81 674 800 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 3 369 086 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 20 418 700 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0319-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 5 714 300 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0320-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 6 800 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0321-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 5 200 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0279-MDBLTG; MA 64) Der Abschluss der "Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Regelung der Verwendbarkeit von Bauprodukten" samt "Anhang zu Artikel 10 Absatz 3" wird gemäß § 139 Abs 2 erster Satz WStV genehmigt und gemäß § 139 Abs 2 zweiter Satz WStV der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0355-MDBLTG; MD) Die amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, Frau Mag Brigitte Ederer, wird zur Vertreterin des Landes Wien im Kuratorium des Österreichischen Rundfunks bestellt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0356-MDBLTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0357-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Landesgesetzes, mit dem das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0358-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung öffentlicher Sammlungen geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

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