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Landesregierung

Sitzung vom 1. Juni 1999

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: Präsident Walter Nettig.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0463-MDBLTG; MA 15) Der Gesunde Lunge - Institut für Atemwegs- und Lungenerkrankungen GmbH wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Atemwegs- und Lungenerkrankungen) in 21, Schloßhofer Straße 13/2. Stock, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen, erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibung sind Bestandteile des Bescheids. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: LhptmSt DDr Bernhard Görg

(PrZ 0464-MDBLTG; MDVfR) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Flächenwidmungsplans und Bebauungsplans Plandokument Nr 6561, so weit sich dieses auf die Liegenschaft EZ 2278 der KatG Auhof, Gst Nr 2119, bezieht, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0453-MDBLTG; MDVfR) Die beiliegende Kundmachung betreffend die teilweise Aufhebung der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien vom 13. Jänner 1997, kundgemacht am 8. April 1997, Zl MA 46-V6-86/97, durch den Verfassungsgerichtshof wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0563-MDBLTG; MA 22) Die vorgelegten an Herrn Premierminister der Regierung der Tschechischen Republik, Ing Milos Zeman und an Herrn Bundeskanzler Mag Viktor Klima gerichteten Noten werden beschlossen. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0449-MDBLTG; MA 58) Gemäß §§ 227 Abs 2 und 230 der Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr 33, in der geltenden Fassung, wird auf Vorschlag der Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss als Vertreter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer Herr Landessekretär Hermann Uhler an Stelle von Frau Margarete Kraus zum Ersatzmitglied der Obereinigungskommission für Herrn Zentralsekretär Stv Josef Schuhböck bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0481-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 378 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im gleichen Ausmaß erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 89 595 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0482-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 88 832 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im gleichen Ausmaß erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 2 279 844 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0507-MDBLTG; MA 50) Die gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 beantragte Zustimmung zur Abtretung von sämtlichen Geschäftsanteilen an der WE - Gemeinnützigen Bauvereinigung "Wohnungseigentum" Gesellschaft mit beschränkter Haftung von Herrn Dr Leo Raffelsberger im Nominale von 54 000 ATS zu einem Abtretungspreis von 27 000 ATS und vom Verein zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Österreich im Nominale von 648 000 ATS zu einem Abtretungspreis von 324 000 ATS, sowie zur Abtretung eines Teils, der einem Nominale von 1 118 000 ATS entspricht, der von der "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützigen Wohnungsaktiengesellschaft gehaltenen Geschäftsanteile zu einem Abtretungspreis von 760 281 ATS an die KIC Wohnbau Beteiligungen GmbH wird erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0508-MDBLTG; MA 50) Die gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 beantragte Zustimmung zur Verschmelzung der GWS Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GmbH (vormals Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft der Perlmooser Zementwerke AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit der WE - Gemeinnützige Bauvereinigung "Wohnungseigentum" Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0577-MDBLTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (8. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (12. Novelle zur Besoldungsordnung 1994) und die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (7. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) geändert werden, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0524-MDBLTG; JSIS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz, die Pensionsordnung 1995 und das Unfallfürsorgegesetz 1967 geändert werden, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An die Ausschüsse Jugend, Soziales, Information und Sport sowie Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0562-MDBLTG; MA 15) 1.) "Von der Erstattung einer schriftlichen Äußerung zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 27. Februar 1999, B 457/97, betreffend die Gesetzmäßigkeit von Bestimmungen der Satzung und der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien wird Abstand genommen."

2.) "Von der Erstattung einer schriftlichen Äußerung zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 4. März 1999, B 2333/97, betreffend die Gesetzmäßigkeit von Bestimmungen der Satzung und der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien wird Abstand genommen." (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0592-MDBLTG; MA 15) I.) Der Dr Piribauer GmbH wird nach § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheid vom 28. September 1998, MA 15-II-H/5/261/96, bewilligten Projekts der Krankenanstalt "Dr Piribauer GmbH" in 5, Bräuhausgasse 12-14, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen, erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.

Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:
- Es wurden der Aufenthaltsraum und der Umkleideraum aus dem 1. Stock in den 2. Stock verlegt (ehemals als Labor im Plan bezeichnet).
- Die Räumlichkeiten im 1. Stock wurden aufgelassen und sind nicht Teil der Krankenanstalt.
- Weiters wurden bauliche Änderungen im Bereich des Stiegenhauses (und des ehemaligen Labors) durchgeführt.

II.) Der Dr Piribauer GmbH wird nach § 6 Abs 1 Wr KAG die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) mit der Bezeichnung "Dr Piribauer GmbH" in 5, Bräuhausgasse 12-14, II. Stock, erteilt.

III.) Die Bestellung von Herrn Dr Josef Piribauer, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, zum ärztlichen Leiter wird nach § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0561-MDBLTG; UV) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992, LGBl für Wien Nr 35, in der Fassung der Gesetze LGBl für Wien Nr 18/1994 und 21/1997, geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Umwelt und Verkehrskoordination)

(PrZ 0529-MDBLTG; MA 22) Auf Grund des § 18 Abs 2 des Wiener Nationalparkgesetzes, LGBl für Wien Nr 37/1996 in der Fassung LGBl für Wien Nr 45/1998 wird beschlossen:

Folgende Personen werden als Mitglieder und Ersatzmitglieder der Prüfungskommission für Überwachungsorgane gemäß § 18 Abs 2 des Wiener Nationalparkgesetzes bestellt:

1. Vorsitzender der Prüfungskommission SR Dr Herbert Pelikan; Ersatzmitglied MR Dr Sieglinde Schleicher

2. Mitglied (rechtskundiger Bediensteter) MK Mag Gerald Kroneder; Ersatzmitglied Mag Gabriele Taborsky

3. Mitglied (Fachkundiger auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes) Dr Jürgen Rienesl; Ersatzmitglied StBR Dipl Ing Michael Kubik. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0567-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 10 633 150 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0568-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 11 000 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0569-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 23 137 300 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0570-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 40 485 300 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0571-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung beantragte Bauvorhaben wird ein nichtrückzahlbarer Zuschuss nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Betrag von 40 823 300 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

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