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Landesregierung

Sitzung vom 18. Juni 1999

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Amtsf StR Fritz Svihalek.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0631-MDBLTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung, mit der die Wiener Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0601-MDBLTG; MA K) Der Tätigkeitsbericht des WIKRAF für das Jahr 1997 wird zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0602-MDBLTG; MA 5) Das Amt der Wiener Landesregierung wird im Sinne dieses Berichts ermächtigt, bei Darlehensgewährungen von Kreditinstituten, Versicherungsinstituten oder Bausparkassen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes 1989, II. Hauptstück, zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen an und in Wohnungen und Gebäuden und zur Finanzierung von Dachbodenausbauten samt den jeweils anteiligen Zinsen und Kosten, für den den 60%igen Schätzwert übersteigenden Darlehensbetrag unter Berücksichtigung von Vordarlehen, soferne sie zur Finanzierung von Baukosten oder Sanierungsmaßnahmen aufgenommen wurden, die Bürgschaft gemäß § 1346 ABGB bis zu einem weiteren Betrag von 1 100 Millionen ATS, somit bis zu einem Gesamtbetrag von 3 000 Millionen ATS zu übernehmen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0673-MDBLTG; JSIS) Gemäß § 10 des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes 1990 in der Fassung des Landesgesetzblatts für Wien Nr 5/1994 und Nr 44/1998 werden Frau Monika Pinterits sowie Herr Dr Anton Schmid mit Wirkung vom 1. Juli 1999 für die Dauer von fünf Jahren zur Wiener Kinder- und Jugendanwältin sowie zum Wiener Kinder- und Jugendanwalt bestellt. (Dr Schmid mit Stimmenmehrheit und Frau Pinterits mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0605-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird dem Verein für sozialpädagogisch-therapeutische Betreuung August-Aichhorn-Haus die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 13, Jagdschloßgasse 43, für 8 bis 10 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0619-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, Sozialpädagogische Region I, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 8, Auerspergstraße 21/2, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0604-MDBLTG; K) Der beiliegende Entwurf der Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen (Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen 1994) geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0620-MDBLTG; MA 15) I.) Die Übertragung der Krankenanstalt "HBO-Ambulatorium des ASB Wien West" in 14, Hütteldorfer Straße 260, vom Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Gruppe Rudolfsheim-Fünfhaus auf den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) bewilligt.

II.) Dem Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs wird nach § 8 Abs 1 Wr KAG die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung dieser Krankenanstalt von "HBO-Ambulatorium des ASB Wien West" in "Ambulatorium für Tauch- und Hyperbarmedizin" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0621-MDBLTG; MA 15) Der vorgelegte Entwurf einer Gegenschrift an den Verwaltungsgerichtshof betreffend die Beschwerde der Ärztekammer für Wien gegen den Bescheid vom 28. Jänner 1999, MA 15-II-H/1/104/98, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: LhptmSt DDr Bernhard Görg

(PrZ 0632-MDBLTG; MDVfR) Der vorgelegte Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0610-MDBLTG; MA 50) Die von der Gemeinnützigen Ein- und Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft, reg. Gen.m.b.H., mit dem Sitz in 8, Josefstädter Straße 81-83 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Errichtung einer Rot-Kreuz-Station in Hallein wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0623-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 4 442 200 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0624-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein nichtrückzahlbarer Zuschuss nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Betrag von 46 638 900 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0625-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 6 725 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0626-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 6 175 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0627-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Zuge von Nachförderungen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Betrag von 12 606 800 ATS sowie Annuitätenzuschüsse zu Hypothekardarlehen im Betrag von 36 982 200 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0628-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Betrag von 29 476 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0629-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 200 000 ATS wird im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 ein einmaliger nichtrückzahlbarer Baukostenbeitrag von 3 200 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0630-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Betrag von 9 690 700 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0671-MDBLTG; UVS) Der gemäß § 13 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl für Wien Nr 53/1990, in der Fassung LGBl für Wien Nr 4/1996, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 1997 wird zur Kenntnis genommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0672-MDBLTG; MA 15) Herr Mag Thomas Holzgruber, Angestellter der Ärztekammer für Wien, wird in der beim Bezirksgericht Josefstadt anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Mag Ingrid Trnavsky gegen Prim Univ Doz Dr Gerald Trnavsky von der Verschwiegenheitspflicht nach § 89 Ärztegesetz 1998 entbunden. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0712-MDBLTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf samt den einen Bestandteil dieses Bescheids bildenden Beilagen 1 bis 194 (Ordner 1 bis 4 der Projektunterlagen sowie Ordner 1 bis 10 der Umweltverträglichkeitserklärung) wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0716-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 22 627 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 567 497 ATS) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 4 905 060 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0717-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 4 081 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bewilligt (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 225 009 ATS). (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0718-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 904 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 371 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 14 850 ATS) sowie der einmalige nichtrückzahlbare Baukostenbeitrag von 319 800 ATS werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

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