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Landesregierung

Sitzung vom 3. August 1999

Sitzungsbericht

Vorsitzende: LhptmSt Grete Laska.

Teilnehmer: LhptmSt DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Lhptm Dr Michael Häupl sowie die amtsf StRe Mag Renate Brauner und Mag Brigitte Ederer.

Schriftführerin: OAR Margarete Kriz.

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0748-MDBLTG; MA 62) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung zur Durchführung des Landesgesetzes betreffend die Regelung öffentlicher Sammlungen, LGBl für Wien Nr 3/1947 und LGBl für Wien Nr 24/1947, aufgehoben wird, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0858-MDBLTG; MA 62) I. Gemäß § 21 Abs 3 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, wird auf Grund des Antrags des Vizebürgermeisters amtsführenden Stadtrats für Planung und Zukunft DDr Bernhard Görg die Errichtung des Fonds "Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Wirtschaftsuniversität Wien" für zulässig erklärt und gleichzeitig gemäß § 23 Abs 4 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, die vorgelegte Satzung des Fonds fondsbehördlich genehmigt.

II. Gemäß § 24 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, werden folgende Persönlichkeiten zu Fondsorganen des Fonds "Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Wirtschaftsuniversität Wien" bestellt:

Zu Mitgliedern des Vorstands:

Herr Bürgermeister Dr Michael Häupl als Bürgermeis-ter der Bundeshauptstadt Wien, 1, Rathaus

Herr Vizebürgermeister amtsführender Stadtrat DDr Bernhard Görg als Vizebürgermeister der Bundeshauptstadt Wien, 1, Rathaus

Herr Magistratsdirektor Dr Ernst Theimer, 1, Rathaus

Herr Rektor Prof Dkfm Dr Hans Robert Hansen, Wirtschaftsuniversität Wien, 9, Augasse 2-6

Herr Vizerektor für Forschung Prof Dkfm Dr Josef Mazanec, Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Tourismus und Freizeitwirtschaft, 9, Augasse 2-6

Herr Prof Dr Stefan Titscher, Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Allgemeine Soziologie und Wirtschaftssoziologie, 9, Althanstraße 39-45

Zu Mitgliedern des Kuratoriums auf die restliche Dauer der derzeitigen Funktionsperiode des Gemeinderats der Stadt Wien:

Herr Vizerektor für Infrastruktur Prof Mag Dr Christoph Badelt, Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Volkswirtschaftstheorie und -politik, VWL 8 - Schwerpunkt Wirtschafts- und Sozialpolitik, 19, Reithlegasse 16/1/4

Herr Dr Rudolf Bretschneider, Fessl GfK Institut für Marktforschung, 3, Hainburger Straße 33

Herr Prof Dr Peter Doralt, Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Bürgerliches Recht, Handels- und Wertpapierrecht, Abt für Unternehmensrecht, UZA III, 9, Althanstraße 39-45

Frau Vizerektorin für Internationales Prof Mag Dr Gerlinde Mautner, Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Englische Sprache/Wirtschaftssprache, 9, Augasse 9

Herr Vizerektor für Budget Prof MMag Dr Reinhard Moser, Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Betriebswirtschaftslehre des Außenhandels, 9, Althanstraße 51

Herr Prof Mag Dr Gabriel Obermann, Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Finanzwissenschaft, 18, Semperstraße 48

Herr GenDior Dkfm Dr Siegfried Sellitsch, Wr Städtische Allgemeine VersicherungsAG, 1, Schottenring 30

Herr GenDior i R Walter Wolfsberger, 1, Marco d´Aviano-Gasse 1

Zum Generalsekretär:

Herr Senatsrat Dr Hubert Ch Ehalt, Magistratsabteilung 18, 8, Friedrich-Schmidt-Platz 5, als der für die Förderung von Wissenschaft und Forschung zuständige Beamte der Stadt Wien

Zu Rechnungsprüfern auf die Dauer der Funktionsperiode des obgenannten Kuratoriums:

Herr GenDior Univ Prof Dr Eugen Hauke, Wiener Krankenanstaltenverbund, 1, Schottenring 24

Herr Prof Mag Dr Michael Lang, Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für österreichisches und internationales Steuerrecht, 9, Althanstraße 39-45. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0838-MDBLTG; MA-K) 1. Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung über die Feststellung der Sondergebühren sowie die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten wird genehmigt;

2. der Magistrat wird ermächtigt, die Pflege- und Anstaltsgebühren mit Trägern von privaten Krankenversicherungen für Patienten ohne gesetzliche Krankenversicherung gemäß dem abgeschlossenen Entwurf pauschal zu vereinbaren. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0831-MDBLTG; MD) 1. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, werden auf Grund des Vorschlags des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats zu Mitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt:

a) an Stelle von Herrn Kurt Nekula (Sonstiger Vertreter) Herr Stefan Schönlaub

b) an Stelle von Herrn Gerhard Mader (Elternver-treter) Frau Eveline Brem und

c) an Stelle von Frau Brigitte Frysak (Elternver-treterin) Herr Kurt Nekula.

2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, wird auf Grund des Vorschlags des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats an Stelle von Frau Brigitte Csörgits (Sonstige Vertreterin) Herr Gerhard Mader zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0767-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 2, Zirkusgasse 52/3/11-12, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0768-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 5, Margaretenstraße 105/1/12+13, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0769-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 10, Leebgasse 85A/6/1A, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0770-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 10, Baron-Karl-Gasse 4/48/5-6, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0771-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 10, Herzgasse 15-19/2/21-22, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0772-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 10, Quellenstraße 24B/25/25-26, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0773-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 11, Simmeringer Hauptstraße 34-40/14/1, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0774-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 11, Am Hofgartel 3-7/7/29, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0775-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 17, Haslingergasse 35/5/14-15, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0776-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 21, Hanreitergasse 3/6/43-44, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0777-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 21, Albertisgasse 3/15, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0778-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 22, Ullreichgasse 12/6/2, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0779-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 22, Melangasse 1/86/2, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0780-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 23, Pfarrgasse 34-44/1/1, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0832-MDBLTG; MA 11) Die beiliegende Gegenschrift, betreffend die Eignungsfeststellung eines sozialen Dienstes gemäß § 8 WrJWG in Verbindung mit § 16 Abs 2 Z 6 WrJWG 1990 (Vermittlung von Plätzen in Kindertagesheimen und bei Tagesmüttern/-vätern), wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0732-MDBLTG; MA 15) Der Dr Piribauer GmbH wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 5, Bräuhausgasse 12-14, von "Dr Piribauer GmbH" in "Dentalklinik Margareten" erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0794-MDBLTG; MA 15) Herrn Prim Dr Harald Lang wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 3, Rennweg 28/1/13, von "Allergieambulatorium für Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten" in "Allergie-Ambulatorium Rennweg" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0796-MDBLTG; MA 15) Der Kongregation der Barmherzigen Schwestern nach der Regel des heiligen Vinzenz von Paul wird gemäß § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt "Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul" in 6, Stumpergasse 13, erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibung sind Bestandteile des Bescheids.

Die Änderung besteht in der Erweiterung des Anstaltszwecks durch die Einrichtung einer orthopädischen Abteilung mit 30 Betten. Die Gesamtzahl der systemisierten Betten ändert sich dadurch nicht. Nach § 62 lit e in Verbindung mit § 42 Wr KAG wird weiters ein orthopädisches Anstaltsambulatorium zur Vor- und Nachbehandlung von stationären Patienten bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0798-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Christine Wüstinger, Fachärztin für Pathologie (Zusatzausbildung Zytodiagnostik), zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Ambulatorium für Zytologie und Histologie" in 1, Dominikanerbastei 21, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0833-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Georg Heydenreich, Arzt für Allgemeinmedizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Institut für Klimakammertherapie" in 9, Julius-Tandler-Platz 5, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0870-MDBLTG; MA 15) Der Zentrum für Diagnostik und Therapie Cranio-Mandibulärer Funktionsstörungen und Oraler Implantologie GmbH wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt (selbständiges Ambulatorium für orale Chirurgie und Implantologie) in 19, Billrothstraße 78, von "ORAL-IMPLANT" in "Zentrum für Diagnostik und Therapie Cranio-Mandibulärer Funktionsstörungen und Oraler Implantologie" erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0792-MDBLTG; MA 58) Gemäß § 57c Abs 1 des Wiener Fischereigesetzes, LGBl für Wien Nr 1/1948, in der geltenden Fassung, werden auf die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab dem 7. Dezember 1999, Herr Konrad Eder und Herr Dieter Brozek zu Mitgliedern sowie Herr Karl Prokosch und Herr Dipl Ing Roland Schreckeneder zu Ersatzmitgliedern der Prüfungskommission für die Fischereiaufseherprüfung bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0784-MDBLTG; MA 35) Gemäß § 17b Abs 2 des Wiener Veranstaltungsgesetzes LGBl für Wien Nr 12/1971 i d g F, werden folgende Personen zu Mitgliedern der Prüfungskommission für die Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen - Befähigungsprüfung auf die Dauer von 5 Jahren bestellt:

1.) Zum Vorsitzenden der Prüfungskommission:

Dr Peter Bayjones, Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt, 9, Liechtenwerder Platz 5

Stellvertreter:

Dr Bernhard Wesiak, Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt, 9, Liechtenwerder Platz 5

2.) Veterinärmediziner des amtsärztlichen Dienstes der Stadt Wien:

OVetR Mag Hermann Gsandtner, Magistratsabtei-lung 60 - Veterinäramt, 3, Viehmarktgasse 5-7

Stellvertreter:

VetR Dr Helga Cermak, Magistratsabteilung 60 - Veterinäramt, 3, Viehmarktgasse 5-7

3.) Mitglied mit abgeschlossenem Studium der Betriebswirtschaft:

Mag Doris Unfried, Kammer für Arbeiter und Angestellte, 4, Prinz-Eugen-Straße 20-22

Stellvertreter:

Mag Karl Eberl, Kammer für Arbeiter und Angestellte, 4, Prinz-Eugen-Straße 20-22

4.) weitere fachkundige Mitglieder:

Dr Andreas Curda, Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, 17, Veronikagasse 12,

Hans Krasensky, Pferdefachmann des Bundesfachverbands für Reiten und Fahren, 18, Gersthofer Straße 117/6

Stellvertreter:

Johann Trampusch, Fiakerunternehmer, 16, Friedrich-Kaiser-Gasse 82/6,

Herbert Trawniczek, Fiakerunternehmer, 12, Fockygasse 15 A,

Alfred Steinacher, Pferdefachmann des Bundesfachverbands für Reiten und Fahren, 2361 Laxenburg, Wiener Straße 20. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0729-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 16 578 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Ausmaß von 8 109 912 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0733-MDBLTG; MA 50) Die gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 beantragte Zustimmung zur Übertragung der Stammanteile von 55 000 ATS an der "Familienhilfe" gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H., 1, Schmerlingplatz 3, vom Österreichischen Siedlungswerk gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft an die Werner Koch Ges.m.b.H. zum Abtretungspreis von 11 000 ATS wird erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0734-MDBLTG; MA 50) Die gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 beantragte Zustimmung zur Abtretung von Aktien der "Donau-City-Wohnbau AG" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft im Nennbetrag von 1 950 000 ATS von der "Wohnbauvereinigung für Privatangestellte" Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

.) an die Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft "Altmannsdorf und Hetzendorf" registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (einen Aktienanteil im Nennbetrag von 310 000 ATS),

.) an die "GEWOG" Gemeinnützige Wohnungsbau-Gesellschaft m.b.H. (einen Aktienanteil im Nennbetrag von 270 000 ATS),

.) an die "GSG" Gesellschaft für Stadtentwicklung und Stadterneuerung Gemeinnützige Gesellschaft m.b.H. (einen Aktienanteil im Nennbetrag von 230 000 ATS),

.) an die "HEIMBAU" Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (einen Aktienanteil im Nennbetrag von 260 000 ATS),

.) an die "Österreichische Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft (einen Aktienanteil im Nennbetrag von 500 000 ATS) und

.) an die Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft "Wien-Süd" eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung (einen Aktienanteil im Nennbetrag von 380 000 ATS)

wird erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0744-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 147 697 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge von 3 769 400 ATS sowie zu leistende Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 5 632 036 ATS) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0745-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 186 370 00 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 6 588 115 ATS) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 53 903 190 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0746-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 100 515 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 100 515 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 3 249 613 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0754-MDBLTG; MA 50) Die von der "GSG" Gesellschaft für Stadtentwicklung und Stadterneuerung Gemeinnützige Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 7, Lindengasse 16 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage in 19, Cobenzlgasse 42 mit 12 Einheiten wird gemäß § 7 Abs  4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0836-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 550 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 108 623 ATS) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0797-MDBLTG; MA 5) Das Land Wien erklärt seine Bereitschaft, sich im Zeitraum 2000 bis 2006 an der Verwirklichung der durch die Strukturfonds unterstützten Maßnahmen eines Ziel 2-Gebiets zu beteiligen.

Das Gebiet "Leopoldstadt - Brigittenau" wird nach Bewertung der in der Strukturfondsverordnung vom 21. Juni 1999, Artikel 4 Abs 7, normierten Kriterien als städtisches Problemgebiet im Sinne des Artikels 4 Abs 1 der genannten Verordnung festgelegt. In der Folge ist das zugewiesene Fördergebiet der politischen Konferenz der ÖROK und nach positiver Entscheidung der Europä-ischen Kommission zur Beschlussfassung vorzulegen.

Das zur Anerkennung des Fördergebiets durch die Europäische Kommission erforderliche EPPD (einheitliches Programmplanungsdokument) ist in Akkordierung mit dem Bund zu erstellen und der Europäischen Kommission zur Beschlussfassung vorzulegen.

Wien ist nach Beschlussfassung des EPPD durch die Europäische Kommission bereit, förderungsfähige Projekte für die Umsetzung des Programms auszuwählen und den für die nationale Kofinanzierung erforderlichen Anteil Wiens zur Verfügung zu stellen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0837-MDBLTG; MDVfR) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Beschwerde gemäß Art 144 B-VG von Herrn Mag Jarohascha wegen Übertretung des Wiener Nationalparkgesetzes und der Wiener Nationalparkverordnung wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0895-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 19 446 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 483 878 ATS) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 5 813 170 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0896-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 69 928 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge von 3 952 800 ATS sowie zu leistende Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 1 498 141 ATS) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0897-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 49 028 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 44 459 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 1 135 753 ATS) sowie der nichtrückzahlbare Beitrag von 1 700 000 ATS werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0898-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben mit zu stützenden Nachtragsbaukosten von 291 000 ATS ist die Aufnahme eines Darlehens in gleichem Ausmaß erforderlich. Die im Rahmen des Wohnhaussanierungsgesetzes zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 26 190 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

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