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Landesregierung

Sitzung vom 7. September 1999

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie MD-Stv Dr Peter Pillmeier, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: LADior Dr Ernst Theimer.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0830-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend den Grunderwerb durch Ausländer in Wien geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0998-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über eine Änderung der Grenze zwischen dem 3. und 10. Bezirk wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0983-MDBLTG; MDVfR) Die vorgelegte Kundmachung betreffend die Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Beitragsordnungen für 1996 und 1997 des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien und der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien bis zum Inkrafttreten der durch Kundmachung im "Wiener Arzt" 2b/1999 erlassenen Fassung durch den Verfassungsgerichtshof, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1000-MDBLTG; MA 15) Der Sanatorium Liebhartstal Formanek Gesellschaft m.b.H. wird gemäß § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt "Sanatorium Liebhartstal" in 16, Kollburggasse 6-10, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibung sind Bestandteile des Bescheids.

Die Änderung besteht in der Neuerrichtung einer intern/geriatrischen Tagesklinik. Weiters wird ein Zubau errichtet, wobei die Zahl der Betten unverändert bleibt. Nach § 62 lit e in Verbindung mit § 42 Wr KAG wird auch ein Schlafmedizinisches Anstaltsambulatorium bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1027-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Peter Mester-Tonczar, Arzt für Allgemeinmedizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Hyperbare Oxigenations-Therapie und Behandlung von Tauchunfällen) mit der Bezeichnung "Ambulatorium für Tauch- und Hyperbarmedizin" in 14, Hütteldorfer Straße 260, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: LhptmSt DDr Bernhard Görg

(PrZ 0929-MDBLTG; MDVfR) Die vorgelegte Kundmachung betreffend die Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderats der Stadt Wien vom 30. Juni 1994, PrZ 2036-MDPLTG (Plandokument 6561), soweit er sich auf die Liegenschaft EZ 2278 der KatG Auhof bezieht, durch den Verfassungsgerichtshof, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1019-MDBLTG; MA 28) Der Abschluss der Vereinbarung betreffend die Berechnung des vom DTV-Wert abhängigen Normkostenanteils für DTV-Werte über 12 466 zwischen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) und dem Land Wien wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 1001-MDBLTG; MA 48) 1. Das im Entwurf vorgelegte Wiener Abfallwirtschaftskonzept 1998 wird genehmigt.

2. Die Veröffentlichung hat durch Auflage zur Einsichtnahme in den Magistratischen Bezirksämtern für die Dauer von sechs Wochen zu erfolgen. Die Ankündigung der Auflage ist durch Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Wien und durch Anschlag an den Amtstafeln der Magistratischen Bezirksämter zu verlautbaren. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 1002-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 7 805 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 287 196 ATS) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 2 378 250 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1003-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 880 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 89 566 ATS) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 1028-MDBLTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (2. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz), wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 1038-MDBLTG; MA 62) Herr Direktor Dr Walter Obermaier, p A Magistratsabteilung 9 - Wiener Stadt- und Landesbibliothek, 8, Rathaus, wird gemäß § 6 Abs 1 und 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl Nr 14/1988, zum Stiftungskurator der Stiftung "Voigt-Hadrigan-Stiftung" bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 1046-MDBLTG; MA 15) I) Der Medisana Institut für physikalische Medizin G.m.b.H. wird nach § 4 in Verbindung mit § 7 Abs 3 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Verlegung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Physikalische Medizin) "Medisana" von 22, Hans-Steger-Gasse 21, nach 22, Langobardenstraße 52, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.

II) Der Medisana Institut für physikalische Medizin G.m.b.H. wird nach § 8 Abs 1 Wr KAG die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 22, Langobardenstraße 52, von "Medisana" in "Rehab Institut Stadlau, Physikalische Medizin" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 1042-MDBLTG; MDVfR) Im Verfahren gemäß Art 139 B-VG betreffend die Anfechtung der Ferienreiseverordnung durch die Kärntner Landesregierung wird von der Abgabe einer Äußerung an den Verfassungsgerichtshof abgesehen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 1031-MDBLTG; MA 50) Auf Grund des Antrags der HEIMBAU Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft, reg. Genossenschaft m.b.H. mit dem Sitz in 15, Tannengasse 20 wird festgestellt, dass der Verkauf eines Anteils der mit Kaufvertrag vom 9. März 1994 angekauften Liegenschaft in 10, Laxenburger Straße 131-135 durch Realteilung an die GSG Gesellschaft für Stadtentwicklung und Stadterneuerung Gemeinnützige Gesellschaft m.b.H. zu einem Kaufpreis von 33 182 333,97 ATS zuzüglich 20 % USt unter § 7 Abs 1 bis 3 WGG 1979 i d F d 3. WÄG und damit in den Geschäftskreis einer gemeinnützigen Bauvereinigung fällt. Die Erlangung einer Ausnahmegenehmigung bei der Landesregierung gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG ist hiefür nicht erforderlich. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1032-MDBLTG; MA 50) Die gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 beantragte Zustimmung zur Verschmelzung der GWB Gemeinnützige Wohnbau- und Baubetreuungsgesellschaft m.b.H. mit der WOHNBAU NORD-OST Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H. wird erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1033-MDBLTG; MA 50) Die von der HEIMBAU Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft, reg. Genossenschaft m.b.H. mit dem Sitz in 15, Tannengasse 20 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Erbringung von Baubetreuungsleistungen für die Generalinstandsetzung der Schule der Stadt Wien in 17, Geblergasse 29-31 wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1034-MDBLTG; MA 50) Die von der HEIMBAU Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft reg. Genossenschaft m.b.H. mit dem Sitz in 15, Tannengasse 20 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Durchführung der Generalinstandsetzung der Schule der Stadt Wien in 21, Aderklaaer Straße 2 wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1039-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 122 870 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 3 720 238 ATS) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 24 335 720 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

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