Inhalt   

Landesregierung

Sitzung vom 14. März 2000

Sitzungsbericht

Vorsitzende: LhptmSt Grete Laska.

Teilnehmer: LhptmSt DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, DDr Eduard Schock sowie MD-Stv Dr Peter Pillmeier, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Lhptm Dr Michael Häupl sowie StR Walter Prinz und LADior Dr Ernst Theimer.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0207-MDBLTG; GFW) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Finanzen und Wirtschaftspolitik)

(PrZ 0189-MDBLTG; MA 5) Das Land Wien verpflichtet sich auf Grund des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nummer 64/1955 in der geltenden Fassung, zur Verbilligung der Hagelversicherungsprämie im Bundesland Wien für das Jahr 2000 einen Landesbeitrag in Höhe von 1 500 000 ATS abzüglich allfälliger Guthaben aus der Abrechnung der Vorjahre, mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, dass auch der Bund einen gleich hohen Anteil zur Förderung des Hagelversicherungsprämienaufkommens 2000 beiträgt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0196-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Prim Dr Heinrich Schmidt, Facharzt für Innere Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Maimonides-Zentrum" in 19, Bauernfeldgasse 4, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0197-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Univ Prof Dipl Ing DDr Gerold Porenta, Facharzt für Innere Medizin (Kardiologie) sowie Facharzt für Nuklearmedizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Rudolfinerhaus", 19, Billrothstraße 78, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0214-MDBLTG; MA 15) Der M & M Medical Dental & Health Care Krankenanstalten GmbH wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in 8, Skodagasse 32, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Der vorgelegte Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibung ist Bestandteil des Spruchs des Bescheids, die Beilagen A, B, C, D und E sind Bestandteile der Begründung des Bescheids. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0230-MDBLTG; MA 15) Der vorgelegte Entwurf einer Gegenschrift an den Verwaltungsgerichtshof betreffend die Beschwerde der Ärztekammer für Wien gegen den Bescheid vom 11. Oktober 1999, MA 15-II-H/5/648/98, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0212-MDBLTG; GUV) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz 1978, LGBl für Wien Nr 2, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 33/1994, geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Umwelt und Verkehrskoordination)

(PrZ 0213-MDBLTG; GUV) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wasserversorgungsgesetz 1960, LGBl für Wien Nr 10, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 33/1994, geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuss Umwelt und Verkehrskoordination)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0215-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 31 919 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 1 146 795 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 8 875 350 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0216-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 8 035 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im gleichen Ausmaß erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 300 428 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0217-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 804 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 2 065 200 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0218-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 5 300 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0219-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 5 700 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0220-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein nichtrückzahlbarer Zuschuss nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Betrag von 43 817 200 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0232-MDBLTG; GGK) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung des Kinowesens (Wiener Kinogesetz 1955) und das Gesetz betreffend die Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen (Wiener Tanzschulgesetz 1996) geändert werden, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Kultur)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0234-MDBLTG; MA 50) Die beiliegenden Entwürfe der Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend

I) Änderung der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Förderung der Errichtung von Wohnhäusern, Wohnungen, Heimen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern im Rahmen des WWFSG

II) Änderung der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstücks des WWFSG (Sanierungsverordnung 1997)

III) Änderung der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Höhe des zu leistenden Pauschalbetrags bei Begründung von Wohnungseigentum an geförderten Mietwohnungen

IV) Änderung der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Wohnbeihilfe, werden genehmigt. (Punkt I bis III mit Stimmenmehrheit und Punkt IV mit Stimmeneinhelligkeit)

Inhalt   

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular