Inhalt   

Landesregierung

Sitzung vom 22. August 2000

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Sepp Rieder, die StRe Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz, DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Die amtsf StRe Dr Peter Marboe und Fritz Svihalek sowie StR Johann Herzog.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0542-MDBLTG; MVR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2000/2001 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, erstellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0543-MDBLTG; MVR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Dienstpostenplan für das Schuljahr 2000/2001 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen, erstellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0600-MDBLTG; MA 62) I. Gemäß § 7 Abs 4 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, wird die vorgelegte Satzung der Stiftung "Hans und Blanca Moser-Stiftung zur Unterstützung alter alleinstehender Menschen" stiftungsbehördlich genehmigt.

II. Gemäß § 8 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, werden folgende Persönlichkeiten zu Stiftungsorganen (zu Mitgliedern des Kuratoriums) der Stiftung "Hans und Blanca Moser-Stiftung zur Unterstützung alter alleinstehender Menschen" bestellt:

1. Hofrat Dr Helmut Wehrmann zum Vorsitzenden des Kuratoriums (Kurator der Stiftung),
2. Rechtsanwalt Dr Alexander Kragora und
3. Oberrätin Dr Veronika Köhle zu weiteren Mitgliedern des Kuratoriums. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0530-MDBLTG; FIWI) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Finanzen und Wirtschaftspolitik)

(PrZ 0531-MDBLTG; FIWI) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Vergnügungssteuergesetz 1987 geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Finanzen und Wirtschaftspolitik)

(PrZ 0570-MDBLTG; MDVfR) 1) Herr Obermagistratsrat Mag Robert Hejkrlik wird gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung zum Beisitzer der Abgabenberufungskommission bestellt. Herr Mag Leopold Bubak wird gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung zum Stellvertreter der Beisitzer der Abgabenberufungskommission bestellt.

2) Herr Senatsrat Dr Werner Macho wird gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung als Beisitzer der Abgabenberufungskommission abberufen. Herr Obermagistratsrat Mag Robert Hejkrlik wird gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung als Stellvertreter der Beisitzer der Abgabenberufungskommission abberufen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0519-MDBLTG; MA 5) Der in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 14. Dezember 1999 beschlossene Jahresvoranschlag für 2000 der Ärztekammer für Wien einschließlich jener der Zahnärztlichen Abrechnungsstelle, des Dr Wilhelm Brenner-Gedächtnisfonds sowie des Dr Wilhelm Brenner-Instituts (Zahnärztliches Fortbildungsinstitut) wird gemäß § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998, BGBl I, Nr 169/1998, genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0582-MDBLTG; MA 5) Der in der Vollversammlung der Wiener Landwirtschaftskammer vom 20. Juni 2000 beschlossene Rechnungsabschluss 1999 der Wiener Landwirtschaftskammer wird gemäß § 26 Abs 3 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957 i d g F, genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0602-MDBLTG; MA 5) 1) Die in der Hauptversammlung der Landeskammer der Tierärzte Wiens am 15. März 2000 beschlossene Jahresabrechnung für 1999 wird gemäß § 50 Abs 3 des Tierärztegesetzes, BGBl Nr 16/75 i d g F, genehmigt.

2) Der in der Hauptversammlung der Landeskammer der Tierärzte Wiens am 15. März 2000 beschlossene Jahresvoranschlag für 2001 wird gemäß § 50 Abs 3 des Tierärztegesetzes, BGBl Nr 16/75 i d g F, genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0511-MDBLTG; MD) 1. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ an Stelle von Herrn Bezirksrat Ing Ludwig Lorbeer (Lehrervertreter) Herr Ing Wilhelm Wech, mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2000 zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt.

2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 2 lit g in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird zur Kenntnis genommen, dass von der Wirtschaftskammer Wien mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2000 an Stelle von Herrn Dr Heinz PAUL Herr Mag Erich Huber als Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beratender Stimme entsendet wird. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: LptmSt DDr Bernhard Görg

(PrZ 0560-MDBLTG; MA 7) Für die restliche Funktionsperiode der Tourismuskommission wird an Stelle von Herrn Mag Karl-Peter DIETRICH Herr Stadtrat DDr Eduard Schock als neues Mitglied der Kommission bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0506-MDBLTG; GGS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Berufsbild, die Aus- und Fortbildung sowie die Durchführung der Heimhilfe (Wiener Heimhilfegesetz - WHHG) geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Gesundheits- und Spitalswesen)

(PrZ 0545-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Wolfgang Schulz, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, zum ärztlichen Leiter des Ambulatoriums "Krankenanstalt Mairo" in 2, Große Sperlgasse 33/1-3, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0555-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Prim Dr Klaus Becker, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Privatklinik Grinzing" in 19, Ettingshausengasse 10, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0556-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Doris Christine Jung, Fachärztin für Physikalische Medizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Physikalisches Institut Leopoldau Gesellschaft m.b.H." in 21, Kürschnergasse 1B, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0588-MDBLTG; MA 15) Der Röntgeninstitut Univ Doz Dr Haller Gesellschaft m.b.H. wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 15, Mariahilfer Straße 196, von "Röntgeninstitut Prof Dr Stellamor" in "Röntgeninstitut Univ Doz Dr Haller" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0589-MDBLTG; MA 15) Der City-CT - Institut für Computertomographie und bildgebende Diagnostik G.m.b.H. wird gemäß § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt "City-CT" in 1, Bellariastraße 6, erteilt.

Die Änderung besteht in der Erweiterung des Anstaltszwecks um die Durchführung nuklearmedizinischer Untersuchungen. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0593-MDBLTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 27. Juni 2000 beschlossene Dienstordnung der Ärztekammer für Wien erteilt. Die Dienstordnung bildet einen Bestandteil des Bescheids. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0596-MDBLTG; MA 15) Der Vereinigung zu Gunsten körper- und mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher für Wien, Niederösterreich und das Burgenland wird gemäß § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt "Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche" in 21, Jara-Benes-Gasse 16, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen und Abänderung einer Auflage erteilt. Der vorgelegte Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibung ist Bestandteil des Bescheids. Die Änderung besteht in der räumlichen Erweiterung oben angeführter Krankenanstalt. Die räumliche Erweiterung besteht im Wesentlichen in einem aus insgesamt acht Therapieräumen bestehenden Zubau. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0598-MDBLTG; MA 15) Das Ansuchen von Herrn Dr B Anton Fengler, Facharzt für Augenheilkunde, um Bewilligung zur Errichtung einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums für Augenheilkunde und ambulante Augenchirurgie in 14, Schanzstraße 5, wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) abgewiesen. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0599-MDBLTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 27. Juni 2000 beschlossene Änderung der Geschäftsordnung der Ärztekammer für Wien erteilt. § 22 erster Satz der Geschäftsordnung der Ärztekammer für Wien lautet nunmehr: "Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Kurienobmännern und ihren Stellvertretern, dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds, sowie den von den Kurienversammlungen gewählten weiteren Kammerräten." (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0601-MDBLTG; MA 15) Der Pilzambulatorium Hietzing GmbH wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Pilzinfektionen und andere infektiöse venero-dermatologische Erkrankungen) in 13, Lainzer Straße 58, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Der vorgelegte Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibung ist Bestandteil des Bescheids. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0559-MDBLTG; MA-L) Gemäß § 2 der als landesrechtliche Vorschrift anzusehenden Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 4. März 1921, BGBl Nr 134, werden

1. Prim MR Dr Walter Dorner, Ärztlicher Direktor des Heeresspitals, Heereskrankenanstalt und Heeresfachambulatorium, Präsident der Ärztekammer für Wien

2. Univ Prof Dr Gerhard Lechner, Vorstand der Universitätsklinik für Radiodiagnostik

3. Univ Prof Dr Anita Rieder, Institut für Sozialmedizin

4. Chefarzt Dr Stephan Rudas, Kuratorium für psychosoziale Dienste Wien

5. Prim Univ Prof Dr Sylvia Schwarz, Vorstand des Instituts für Anästhesie und Intensivmedizin am Krankenhaus der Stadt Wien - Lainz

6. Prim Univ Prof Dr Josef Smolen, Vorstand der Klinischen Abteilung für Rheumatologie an der Universitätsklinik für Innere Medizin II

7. Univ Prof Dr Klaus Wolff, Vorstand der Universitätsklinik für Dermatologie

8. Univ Prof Dr Ernst Wolner, Vorstand der Klinischen Abteilung für Herz-Thorax-Chirurgie an der Universitätsklinik für Chirurgie

zu ordentlichen Mitgliedern des Landessanitätsrats für Wien für die Funktionsperiode 2000 bis 2003 bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0509-MDBLTG; MDB/E) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl für Wien Nr 22/1952, in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl für Wien Nr 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 25-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an Franz Josef Schober, Gerhard Theurer, Peter Wallner und Kurt Pubek, Mitarbeiter des Österreichischen Roten Kreuzes, verliehen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0515-MDBLTG; MDB/E) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl für Wien Nr 22/1952, in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl für Wien Nr 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 25-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an Ruart Liebhart und Heinz Sidlo, Mitarbeiter des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, verliehen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0581-MDBLTG; MDVfR) Für die Funktionsperiode bis 28. Februar 2005 werden bestellt:

1. Herr Obermagistratsrat Mag Robert Hejkrlik zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Landesagrarsenats für Wien gemäß § 5 Abs 2 Z 1 in Verbindung mit Abs 3 des Agrarbehördengesetzes 1950.

2. Herr Mag Michael Raffler zum Mitglied des Landesagrarsenats für Wien gemäß § 5 Abs 2 Z 3 des Agrarbehördengesetzes 1950. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0574-MDBLTG; MA 22) Der beiliegende Entwurf der Verordnung betreffend die Erklärung von Teilen des 17. Wiener Gemeindebezirks zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Hernals) samt Vorblatt und Erläuternden Bemerkungen, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0544-MDBLTG; MA 58) Die in der Vollversammlung des Wiener Landesjagdverbands vom 10. September 1999 beschlossenen Änderungen der Satzung des Wiener Landesjagdverbands werden gemäß § 61 Abs 4 des Wiener Jagdgesetzes, LGBl für Wien Nr 6/1948, in der geltenden Fassung, genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0507-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 8 434 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 3 669 250 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0508-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 53 098 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 1 566 386 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 16 281 670 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0520-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 35 816 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 1 363 122 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0547-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 7 775 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0548-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 4 200 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0549-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 3 755 140 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0550-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Zuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 254 583 200 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0551-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 43 753 200 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0552-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Zuge von Nachförderungen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Betrag von 7 025 600 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0553-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird im Zuge einer Nachförderung im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 ein nichtrückzahlbarer Beitrag im Betrag von 4 153 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0554-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 983 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 2 535 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 67 128 ATS) sowie der einmalige nichtrückzahlbare Zuschuss von 268 800 ATS werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0565-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein nichtrückzahlbarer Zuschuss nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Betrag von 35 469 100 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0566-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 2 900 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0567-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 5 225 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0568-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 25 323 700 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0569-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 34 574 800 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0591-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 21 526 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im gleichen Ausmaß erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 1 102 868 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0592-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 7 367 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 270 690 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 1 611 250 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0561-MDBLTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend den Enteignungsantrag gemäß § 39 Abs 1 der Bauordnung für Wien zum Zwecke der Verbreiterung einer öffentlichen Verkehrsfläche in 23, Speisinger Straße 246, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0562-MDBLTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend den Enteignungsantrag gemäß § 39 Abs 1 der Bauordnung für Wien zum Zwecke der Verbreiterung einer öffentlichen Verkehrsfläche in 23, Speisinger Straße 248, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0633-MDBLTG; MDVfR) Gemäß Art 102 Abs 1 B-VG erteilt das Land Wien die Zustimmung zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2000 beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem das Dentistengesetz geändert wird. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0635-MDBLTG; GUV) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes mit dem das Wiener Tierzuchtgesetz, das Wiener Weinbaugesetz 1995, das Kulturpflanzenschutzgesetz, das Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz, das Wiener Feldschutzgesetz, das Wiener Buschenschankgesetz, das Gesetz über die Mindestpflanzabstände für Kulturpflanzen von Grundstücksgrenzen, das Gesetz, mit dem Ausführungsbestimmungen zum Forstgesetz 1975 erlassen werden, die Wiener Landarbeitsordnung 1990, das Wiener Landwirtschaftskammergesetz, das Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz 1992, das Wiener land- und forstwirtschaftliche Gleichbehandlungsgesetz, das Wiener Fischereigesetz, das Wiener Jagdgesetz und das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz zwecks Anpassung an die Einführung des Euro geändert werden, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Umwelt und Verkehrskoordination)

(PrZ 0626-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 88 327 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im gleichen Ausmaß erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 4 321 622 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0627-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 9 140 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 4 225 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0628-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 151 587 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 2 780 967 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 48 373 450 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Inhalt   

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular