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Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 19. Juni 2001

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0319/01-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Bauprodukten- und Akkreditierungsgesetz geändert wird (WBAG-Novelle 2001), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0320/01-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz, mit dem Bestimmungen über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf den Bereich des Bundeslandes Wien erstrecken, erlassen werden (Wiener Starkstromwegegesetz 1969), geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0321/01-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Feuerwehrgesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0322/01-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Katastrophenhilfegesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0323/01-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0324/01-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Erzeugung, Lagerung, Leitung und Verwendung brennbarer Gase in Wien (Wiener Gasgesetz) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0325/01-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Ölfeuerungsgesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0369/01-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 29 380 900 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0370/01-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 437 349 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 3 437 349 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 134 567 ATS) werden bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0371/01-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Zuge von Nachförderungen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Betrag von 39 824 200 ATS, Baukostenbeiträge im Betrag von 3 640 480 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0372/01-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 9 096 300 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0373/01-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohn-bauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 5 800 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0382/01-MDBLTG; MA 50) Die beiliegenden Verordnungsentwürfe, betreffend
I. Änderung der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen und
II. Rechtsbereinigung: Aufhebung des § 1 Abs 4 und 5 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 26. Februar 1985, LGBl für Wien Nr 15 i d F LGBl für Wien Nr 47/1990, mit der die Gewährung von Förderungsdarlehen und Annuitätenzuschüssen sowie eine Rückzahlungsbegünstigung im Rahmen des Wohnbauförderungsgesetz 1984 festgelegt wird; Verordnung der Wiener Landesregierung vom 26. Februar 1985, LGBl für Wien Nr 17 i d F LGBl für Wien Nr 41/1986, mit der die normale Ausstattung der geförderten Baulichkeiten und die angemessenen Gesamtbaukosten je Quadratmeter Nutzfläche festgelegt werden; Verordnung der Wiener Landesregierung vom 26. Februar 1985, LGBl für Wien Nr 21, mit der nähere Bestimmungen über die Zustimmung des Landes zur Übertragung von Eigentumswohnungen festgelegt werden, werden genehmigt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0349/01-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten (Wiener Datenschutzgesetz - WRDSG), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

 

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(PrZ 0365/01-MDBLTG; MA 5) Die Abschichtung des von der Wiener Landesregierung mit Beschluss vom 13. April 1993, PrZ 1018/93 genehmigten Erwerbs von Nominale 16 000 000 ATS Genussrechtsscheinen der Kaisermühlendamm-Vermietungsges.m.b.H. per 30. Juni 2001 zu einem Abschichtungsbetrag von 11 873 336,77 ATS wird genehmigt. Das Amt der Landesregierung, vertreten durch die Magistratsabteilung 5, wird ermächtigt, alle in diesem Zusammenhang notwendigen Schritte zu setzen. (einstimmig)

(PrZ 0386-MDBLTG; MA 5) Die Kofinanzierung der jeweiligen Kosten des ERP-Fonds in Erfüllung der im vorstehenden Bericht genannten Verträge für Ansuchen, die Wien zuzurechnen sind, im Verhältnis von 60:40 zwischen Bund und Land Wien wird vorbehaltlich der entsprechenden Leistungen des Bundes genehmigt. Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt alle im Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Kofinanzierung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Für die budgetäre Bedeckung ist Vorsorge zu treffen. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann

(PrZ 0387/01-MDBLTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 12. Dezember 2000 beschlossene Umlagenordnung für das Jahr 2001 und die Änderung der Umlagenordnung für das Jahr 2000 sowie für die in der Kurienversammlung der Zahnärzte vom 23. Jänner 2001 beschlossene Kurienumlagenordnung der Kurie Zahnärzte erteilt. Die Umlagenordnung, die Änderung der Umlagenordnung für das Jahr 2000 und die Kurienumlagenordnung bilden einen Bestandteil des Bescheids. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0383/01-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft (Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2001 – WElWG 2001), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0384/01-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996, das Wiener Garagengesetz und das Wiener Aufzugsgesetz geändert werden (Verfahrensnovelle 2001), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0385/01-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird (Großbauvorhabennovelle), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0388/01-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 22 538 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 1 119 439 ATS) sowie die Förderungsdarlehen des Landes in der Höhe von 4 908 980 ATS und die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 3 071 000 ATS bewilligt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0400/01-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über eine Änderung der Grenze zwischen dem 16. und 17. Bezirk wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0399/01-MDBLTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb des von der Immobilien Holding GmbH gehaltenen Geschäftsanteils an der "Wiener Stadterneuerungsgesellschaft", Gemeinnützige Wohnbau-, Planungs- und Betreuungsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 1, Eßlinggasse 8-10, zum Nominale von 2 940 000 ATS durch die GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft hinsichtlich eines Anteils von 2 931 000 ATS und durch den österreichischen Siedlerverband hinsichtlich eines Anteils von 9 000 ATS wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 i d F des Budgetbegleitgesetzes 2002 erteilt. (einstimmig)

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