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Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 28. August 2001

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: LhptmSt Grete Laska, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: LhptmSt Dr Sepp Rieder sowie die StRe Karin Landauer und Mag Maria Vassialkou.
Schriftführerin: OAR Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0431-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0432-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Prostitutionsgesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0490-MDBLTG; IFKP) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über Zusammensetzung, Wirkungsbereich und Geschäftsordnung des statistischen Beirats geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(PrZ 0444-MDBLTG; MVR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2001/2002 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen, erstellt. (einstimmig)

(PrZ 0460-MDBLTG; UVS) Der gemäß § 13 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl für Wien Nr 53/1990, in der Fassung LGBl für Wien Nr 39/1999, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 2000 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0476-MDBLTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf einer Äußerung an den Verfassungsgerichtshof gemäß der Aufforderung vom 11. Juli 2001, Zl G 220/01-2, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(PrZ 0433-MDBLTG; MA 5) Die Wiener Landesregierung nimmt den vorgelegten Bericht, betreffend die Ärztekammer für Wien zustimmend zur Kenntnis. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0416-MDBLTG; BJSIS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Sportstättenschutzgesetz, LGBl für Wien Nr 29/1978, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport)

(PrZ 0450-MDBLTG; BJSIS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz – WPGG geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport)

(PrZ 0451-MDBLTG; BJSIS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz, mit dem der Fonds "Wiener Jugendhilfswerk" errichtet wird, aufgehoben wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport)

(PrZ 0489-MDBLTG; BJSIS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 1985) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport)

(PrZ 0456-MDBLTG; MD) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien an Stelle von Herrn Franz Lerch (Elternvertreter) Frau Elisabeth Kohl zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny

(PrZ 0441-MDBLTG; KW) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Ausbildung und Prüfung von Filmvorführern (Filmvorführerverordnung 1974), die Verordnung der Wiener Landesregierung zur Durchführung des Wiener Kinogesetzes 1955 betreffend die Betriebsstätten (Kinobetriebsstättenverordnung) und die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die allgemeinen Bedingungen für die Wettannahmestellen (Totalisateur- und Buchmacherbetriebe) aufgehoben werden, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann

(PrZ 0478-MDBLTG; MA-L) Der Bericht des Bereichsleiters für Gesundheitsplanung und Finanzmanagement zum Beschluss- (Resolutions-) Antrag der Landtagsabgeordneten Dr Sigrid Pilz sowie Freundinnen und Freunde (Grüne) betreffend die strahlentherapeutische Versorgung im Großraum Wien wird zur Kenntnis genommen. (mehrstimmig)

(PrZ 0455-MDBLTG; MA 15) Der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe wird nach § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt (selbständiges Ambulatorium für Physikotherapie) in 11, Simmeringer Hauptstraße 252 unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Die Änderung besteht in der Hinzunahme und Adaptierung von Räumlichkeiten, wodurch ein zusätzlicher Behandlungsplatz für Unterwassertherapie gewonnen wird. Der vorgelegte Plan samt Beschreibung ist Bestandteil des Bescheids. (mehrstimmig)

(PrZ 0461-MDBLTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Allergie-Ambulatorium Rennweg" in 3, Rennweg 28, von Herrn Prim Dr Harald Lang auf Dr Harald Lang GmbH wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0462-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Thomas Elgar Unden, Facharzt für Physikalische Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Institut für physikalische Medizin - Döbling" in 19, Döblinger Hauptstraße 70, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0479-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Ahmadolla Abdelrahimsai, Facharzt für Physikalische Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Physikalisches Therapiezentrum Wien 13" in 13, Lainzer Straße 142, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(PrZ 0448-MDBLTG; MA 65) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Eignungsvoraussetzungen für die im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst tätigen Personen (Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienstprüfungsverordnung 2001) wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina

(PrZ 0471-MDBLTG; MA 22) Der vorgelegte Antrag an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art 139 Abs 1 B-VG auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen der Verpackungszielverordnungsnovelle 2000, BGBl II Nr 426/2000, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(PrZ 0439-MDBLTG; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 20 Abs 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, in der geltenden Fassung, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2000 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0405-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 87 909 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse und nichtrückzahlbaren laufenden Zuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 1 504 223 ATS, erforderliche Leistung nichtrückzahlbarer Zuschüsse für das Jahr 2001 von 2 175 400 ATS), die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 13 106 500 ATS sowie die Förderungsdarlehen des Landes im Ausmaß von 11 863 250 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0406-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden zu Eigenmitteln im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 6 168 400 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0407-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 7 979 000 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 2 533 946 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0419-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 70 747 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 58 360 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 3 549 366 ATS) werden bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0452-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgestz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 44 321 450 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0453-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 18 625 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0466-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 89 913 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 25 599 905 ATS und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden Zuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung bzw laufende Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 3 217 992 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 2 466 000 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0467-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 12 574 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 ein Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 3 023 500 ATS, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 624 385 ATS) sowie der einmalige nichtrückzahlbare Baukostenbeitrag von 480 000 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0468-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 31 681 040 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 1 608 201 ATS) sowie die Förderungsdarlehen des Landes in der Höhe von 7 978 270 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0469-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 11 080 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 4 881 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 534 660 ATS) werden bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0403-MDBLTG; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl für Wien Nr 5/1995, mit der ein Teil des 3. Wiener Gemeindegebiets zum Assanierungsgebiet erklärt wird, aufgehoben wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(PrZ 0445-MDBLTG; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung) aufgehoben wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0494-MDBLTG; MVR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Dienstpostenplan für das Schuljahr 2001/2002 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen erstellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0470-MDBLTG; BJSIS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport)

Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann

(PrZ 0487-MDBLTG; MA 15) Der Ing Seitz GmbH wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbständiges Ambulatorium für Kneipptherapie) in 10, Kurbadstraße 10/4, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids. (mehrstimmig)

(PrZ 0488-MDBLTG; MA 15) Das Ansuchen der Hartlauer Handelsgesellschaft m.b.H. um Bewilligung zur Errichtung einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums für Zahnheilkunde in 21, Weisselgasse 5 wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) abgewiesen. (einstimmig)

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