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Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 22. Oktober 2001

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(PrZ 0612-MDBLTG; MA-K) Die Wiener Landesregierung nimmt den Tätigkeitsbericht des WIKRAF für das Jahr 1999 zur Kenntnis. (mehrstimmig)

(PrZ 0616-MDBLTG; MA-K) Für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Wiener Landtags werden für die Fonds-Kommission gemäß § 4 des Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds-Gesetzes bestellt:

1. Herr Gemeinderat Rudolf Hundstorfer als Mitglied, Herr Gemeinderat Godwin Schuster als Ersatzmitglied, Herr Gemeinderat Peter Juznic als Mitglied, Herr Gemeinderat Dr Michael LUDWIG als Ersatzmitglied, Frau Gemeinderätin Dr Claudia Laschan als Mitglied, Frau Gemeinderätin Anica Matzka-Dojder als Ersatzmitglied, Frau Gemeinderätin Ursula Lettner als Mitglied, Herr Gemeinderat Karlheinz Hora als Ersatzmitglied, Herr Gemeinderat Dr Alois Mayer als Mitglied, Herr Gemeinderat Christian Deutsch als Ersatzmitglied, Frau Gemeinderätin Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch als Mitglied, Frau Gemeinderätin Prof Erika Stubenvoll als Ersatzmitglied, Herr Gemeinderat Dr Harald Troch als Mitglied, Frau Gemeinderätin Mag Ruth Becher als Ersatzmitglied, Herr Gemeinderat Kurt Wagner als Mitglied, Frau Gemeinderätin Mag Sonja Ramskogler als Ersatzmitglied; Frau Stadträtin Karin Landauer als Mitglied, Herr Stadtrat DDr Eduard Schock als Ersatzmitglied, Herr Gemeinderat Mag Helmut Kowarik als Mitglied, Frau Gemeinderätin Mag Heidrun Schmalenberg als Ersatzmitglied, Herr Gemeinderat Ing Herbert RUDOLPH als Mitglied, Herr Gemeinderat Heinz-Christian Strache als Ersatzmitglied; Herr Gemeinderat Dr Johannes Hahn als Mitglied, Frau Gemeinderätin Ingrid Korosec als Ersatzmitglied, Frau Gemeinderätin Ingrid Lakatha als Mitglied, Herr Gemeinderat Gerhard Pfeiffer als Ersatzmitglied; Herr Gemeinderat Dipl Ing Martin Margulies als Mitglied, Frau Gemeinderätin Dr Sigrid Pilz als Ersatzmitglied.

2. Herr Sektionschef Dipl Ing Harald Gaugg als Mitglied, Herr Gruppenleiter Mag Gerhard Embacher als Ersatzmitglied, Herr Gruppenleiter Dr Werner Klampfl als Ersatzmitglied, Herr Abteilungsleiter Mag Paul Dukarich als Ersatzmitglied.

3. Herr Generaldirektor-Stellvertreter Ing Mag Erich Sulzbacher als Mitglied, Herr Robert Wachtberger als Ersatzmitglied, Herr Direktor Gerhard Weber als Mitglied, Herr Direktor Dr Rüdiger Wozak als Ersatzmitglied.

4. Herr Generalsekretär Dr Erich Pramböck als Mitglied, Herr SR Dr Friedrich Slovak als Ersatzmitglied.

5. Herr Rechtsanwalt Dr Christian Kuhn als Mitglied, Herr Direktor Horst Jany als Ersatzmitglied.

6. Herr Magistratsdirektor-Stellvertreter Dr Peter Pillmeier als Mitglied, Herr OSR Dr Paul Jauernig als Ersatzmitglied, Herr OSR Dr Karl Graf als Mitglied, Herr SR Dr Hans Serban als Ersatzmitglied, Herr OSR Dr Josef Kramhöller als Mitglied, Frau SR Mag Martina Blaha als Ersatzmitglied. (einstimmig)

(PrZ 0629-MDBLTG; MA-K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0572-MDBLTG; BJSIS) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung von Richtsätzen für Pflegeelterngeld und weitere Sonderleistungen geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(PrZ 0620-MDBLTG; BJSIS) Die in der beiliegenden Liste ersichtlichen Personen werden als Mitglieder und Ersatzmitglieder der "Interessenvertretung der behinderten Menschen" für die laufende Legislaturperiode des Wiener Landtags bestellt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny

(PrZ 0637-MDBLTG; MA 7) Das Ausscheiden von Frau Dr Ilse Pfeffer als Mitglied des Spielapparatebeirats vor Ablauf der Funktionsperiode wird zur Kenntnis genommen und Frau Mag Gabriele Gaiswinkler wird für die restliche Funktionsdauer zum Mitglied des Spielapparatebeirats für den Fachbereich Kinder- und Jugendpsychologie bestellt. (einstimmig)

(PrZ 0638-MDBLTG; MA 7) 1) Für die Funktionsperiode vom 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2004 der "Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder (GFBK)" bestellt das Land Wien folgende Mitglieder:

1. Dr Erika Kaufmann
2. OAR Wolf-Rüdiger PHILIPP
3. Ing Waltraud Stattin
4. Walter Sommer
5. Ingeborg Storm
6. Dr Helmut Schmid, Senatspräsident des Oberlandesgerichts i R
7. Prof Mag Wolf-Dieter Bruzek
8. Eva Westermayer
9. Dr Robert Dressler
10. Dr Sabine Perthold
11. Dr Augustine Wöss
12. Mag Robert Buchschwenter

2) Der Änderung des § 1 Abs 1 c) sowie des § 7 der Geschäftsordnung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder (GFBK) wird laut Magistratsbericht zugestimmt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann

(PrZ 0611-MDBLTG; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14 - H 256/9/69, vom 8. Juni 1984, MA 14 - H 256/45/83, vom 4. August 1986, MA 14 - H 256/80-4/84, vom 27. November 1987, MA 14 - H 256/41/87 und vom 30. August 1988, MA 14 - H 256/3/88 grundsätzlich bewilligten Bauteils 24 des Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt. Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen innerhalb des Instituts (Zentrum) für biomedizinische Forschung in der Ebene 01 (Bauteil 24). Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.

B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb des Bauteils 24 (Teil 2) unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. (einstimmig)

(PrZ 0618-MDBLTG; MA 15) Der Stadt Wien wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 21, Hinaysgasse 1, von "Krankenhaus der Stadt Wien - Floridsdorf" in "Sozialmedizinisches Zentrum Floridsdorf Krankenhaus und Geriatriezentrum" erteilt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina

(PrZ 0649-MDBLTG; MA 36) Zum neuen Mitglied der Prüfungskommission für Beleuchter, das den Prüfungsstoff des richtigen Verhaltens eines verantwortlichen Beleuchters im Gefahrenfall zu betreuen hat, und zum Vorsitzenden der Prüfungskommission wird an Stelle von Herrn Senatsrat Dipl Ing Harald Haschke Frau Stadtbaurätin Dipl Ing Regine Brustbauer für die Dauer der bis einschließlich 2. Mai 2003 laufenden Funktionsperiode berufen. (einstimmig)

(PrZ 0650-MDBLTG; MA 36) Zum neuen Mitglied der Theaterkommission für Wien als stellvertretender Beamter des höheren technischen Dienstes wird an Stelle von Senatsrat Dipl Ing Harald Haschke Frau Stadtbaurätin Dipl Ing Regine Brustbauer für die Dauer der bis einschließlich 18. März 2002 laufenden Funktionsperiode berufen. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0633-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und über Tankstellen in Wien (Wiener Garagengesetz) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0636-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss im Ausmaß von 7 262 479 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0627-MDBLTG; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 240 422 419,29 ATS) an die Stadt Wien oder an die von ihr namhaft gemachten Kreditinstitute zu veräußern. (einstimmig)

(PrZ 0621-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden zu Eigenmittel im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 6 867 650 ATS und zur Rückzahlung eines Kapitalmarktdarlehens Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 56 200 ATS) bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0622-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 16 417 000 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 5 424 251 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0623-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden zu Eigenmittel im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 18 464 000 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0624-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 38 208 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 1 515 275 ATS) bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0625-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 112 605 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 28 463 570 ATS und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche laufende Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 5 518 129 ATS) sowie nichtrückzahlbare Beiträge und Zuschüsse von 2 436 000 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0626-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 278 224 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 69 556 000 ATS und die zu leistenden laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche laufende Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 12 520 080 ATS) bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0628-MDBLTG; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 88 903 850,74 ATS) an die Stadt Wien oder an die von ihr namhaft gemachten Kreditinstitute zu veräußern. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann

(PrZ 0659-MDBLTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 19. Juni 2001 beschlossenen Änderungen der Satzung und Änderungen der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien erteilt. Die "Änderungen der Satzung des Wohlfahrtsfonds" und die "Änderungen der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds" bilden einen Bestandteil dieses Bescheids. (einstimmig)

(PrZ 0660-MDBLTG; MA 15) I.) Der Krankenanstalt Lucina Betriebs GmbH wird nach den §§ 4 und 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums "Krankenanstalt Mairo" in 2, Große Sperlgasse 33/1-3, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Der Anstaltszweck des Ambulatoriums ist die Vornahme gynäkologischer und kleiner chirurgischer Eingriffe.

Folgende Leistungen werden angeboten: Schwangerschaftsabbruch und Unfruchtbarkeitsmachung.

Der vorgelegte Plan samt Beschreibungen ist Bestandteil des Bescheids.

II.) Der Krankenanstalt Lucina Betriebs GmbH wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 2, Große Sperlgasse 33/1-3, von "Krankenanstalt Mairo" in "Krankenanstalt Lucina" erteilt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina

(PrZ 0655-MDBLTG; GGU) Die beiliegende Note an den Herrn Bundeskanzler Dr Wolfgang Schüssel betreffend Temelin-Resolution wird beschlossen. (einstimmig)

(PrZ 0658-MDBLTG; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über Fleischuntersuchungsgebühren wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0639-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 18 023 000 ATS bewilligt. (einstimmig)

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