Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 11. Dezember 2001

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker sowie zeitweilig StRin Mag Maria Vassilakou.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(PrZ 0751-MDBLTG; MA-K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung gemäß § 36 Abs 2 Wiener Sozialhilfegesetz, LGBl für Wien Nr 11/1973, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl für Wien Nr 27/2000, betreffend die Neuregelung der Pflegeentgelte in den Wiener städtischen Pflegeheimen, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(PrZ 0752-MDBLTG; MA-K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung über die Festsetzung der Pflege- und Sondergebühren sowie die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Pflege- und Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten wird genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0753-MDBLTG; MA-K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühr und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Pflegegebühr für die 8. Psychiatrische Abteilung im Pavillon 23 des Otto-Wagner-Spitals und die Festsetzung der Pflegegebühr für Patienten gemäß § 43 KAG wird genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0754-MDBLTG; MA-K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung des Kostenbeitrags gemäß § 46a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 zum 1. Jänner 2002 wird genehmigt. (mehrstimmig)

(PrZ 0755-MDBLTG; MA-K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für die Implantation eines Cochlearimplantats im Wiener Allgemeinen Krankenhaus wird genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0756-MDBLTG; MA-K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der bei der Aufnahme fremder Staatsangehöriger gemäß § 51 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten wird genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0757-MDBLTG; MA-K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung einer Sondergebühr für die Inanspruchnahme der Sonderklasse im Institut für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im Krankenhaus Lainz wird genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0767-MDBLTG; MA-K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für die radiochirugische Behandlung mit der "Gamma-Unit" im Wiener Allgemeinen Krankenhaus geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0764-MDBLTG; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice an der Finanzierung des "Aktionsprogramm - Territorialer Beschäftigungspakt Wien 2001", wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in Höhe von 200 000 000 ATS (d s 14 534 566,83 EUR) geleistet wird, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass auch das Arbeitsmarktservice einen zumindest gleich hohen Beitrag aufbringt. Die Zurverfügungstellung der Landesmittel erfolgt zweckgebunden, die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt auf Grundlage der Satzung des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. Die Mittelbereitstellung seitens des Landes Wien erfolgt in Form eines Beitrags an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(PrZ 0750-MDBLTG; BJSIS) Das Gesetz zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 2002 - WrJSchG 2002) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(PrZ 0737-MDBLTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Floridsdorfer Allergiezentrum" in 21, Franz Jonas Platz 8, von Dr Reinhart Jarisch und Dr Manfred Götz OHG auf "FAZ Floridsdorfer Allergiezentrum Ges.m.b.H." wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(PrZ 0748-MDBLTG; MDVfR) Die beiliegende Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Aufhebung von § 2 und § 3 Abs 2 der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung und Einteilung des Nationalparkgebiets (Wiener Nationalparkverordnung), LGBl für Wien Nr 50/1996, sowie den eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan, soweit in diesem Flächen durch dunkle Grünfärbung als "Naturzonen", durch helle Grünfärbung als "Naturzonen mit Managementmaßnahmen" und durch Braunfärbung als

"Außenzonen-Sonderbereich Ackerflächen" ausgewiesen sind, durch den Verfassungsgerichtshof, wird genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0763-MDBLTG; MA 22) Auf Grund des § 16 Abs 3 des Gesetzes über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), LGBl für Wien Nr 37/1996 i d g F, wird beschlossen: Herr Karl Schatzl und Herr Dipl Ing Roland Schreckeneder, beide Wiener Fischereiausschuss, werden bis zum Ende der Funktionsperiode des Nationalparkbeirats als Mitglied bzw Ersatzmitglied des Nationalparkbeirats bestellt. (einstimmig)

(PrZ 0777-MDBLTG; MA 22) Auf Grund des § 47 Abs 4 des Wiener Naturschutzgesetzes, LGBl für Wien Nr 45/1998 i d g F, wird beschlossen: Frau Ing Dr Karin Büchl-Krammerstätter wird als weiteres Mitglied des Naturschutzbeirats abberufen. Herr Dipl Ing Wilfried Doppler, Wiener Umweltanwaltschaft, wird bis zum Ende der Funktionsperiode des Naturschutzbeirats als weiteres Mitglied des Naturschutzbeirats bestellt. (einstimmig)

(PrZ 0749-MDBLTG; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren wird genehmigt. (mehrstimmig)

(PrZ 0762-MDBLTG; MA 58) Die im Entwurf beiliegende Verordnung der Wiener Landesregierung mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Einhebung der Gebühren für die Durchführung der tierärztlichen Untersuchung von Tieren, die mittels Eisenbahn, Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen befördert und in Wien ein- oder ausgeladen werden, aufgehoben wird, wird genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0740-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 241 393 000 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 69 710 488 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0741-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 104 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 61 118 ATS) bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0742-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 2 733 100 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0771-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 438 459 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 109 614 750 ATS und die zu leistenden laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche laufende Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 19 730 655 ATS) bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0772-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 021 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 das Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 030 250 ATS und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 225 625 ATS) sowie ein nichtrückzahlbarer Zuschuss von 300 000 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0773-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird zu Eigenmitteln im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 ein nichtrückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 18 464 000 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0731-MDBLTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Steppenwind Windkraftanlagen Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H. & Co KEG, elektrizitätswirtschaftliche Bewilligung für die Errichtung von drei Windkraftanlagen auf der Liegenschaft Grundstück Nr 294, EZ 863 des Grundbuchs der KatG Breitenlee, wird genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0735-MDBLTG; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBL für Wien Nr 58/1995, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebiets zum Assanierungsgebiet erklärt wird, aufgehoben wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(PrZ 0805-MDBLTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs 3 der Pensionsordnung 1995 für das Kalenderjahr 2002 festgesetzt wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(PrZ 0806-MDBLTG; MA 62) Über Antrag des Fonds "Fonds Soziales Wien - Suchtprävention und Koordination der Suchtkrankenhilfe" vom 25. Oktober 2001 wird die Änderung der Fondssatzung laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß §§ 30 Abs 1 und 31 Abs 1 und 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, fondsbehördlich genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(PrZ 0814-MDBLTG; MDVfR) Der beiliegende Entwurf einer im Verfahren des Verfassungsgerichtshofs, Zl G 328/01-2, abzugebenden Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit des § 241 Abs 1 WAO wird genehmigt. (mehrstimmig)

(PrZ 0815-MDBLTG; MA-K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung des für Patienten der allgemeinen Gebührenklasse, die ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Wien haben, für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten zu entrichtenden Behandlungsbeitrags geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0816-MDBLTG; MA 5) Das Land Wien gewährt zur Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der BSE-Vorsorge zwischen 1. Juni 2001 und 31. Dezember 2002 einen Beitrag von 9,93 % der von den Ländern in den Jahren 2001 und 2002 aufzubringenden Landesanteile, unter der Maßgabe, dass die anderen Länder 90,07 % der Landesanteile und der Bund die in der Sonderrichtlinie festgelegten Anteile leisten. Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die für die Abwicklung notwendigen Regelungen zu treffen. (einstimmig)

(PrZ 0817-MDBLTG; MA 5) Die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der gemeinsamen Förderungsmassnahme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und des Landes Wien zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Firma Eishken Estate Rauch- und Frischfischvertriebs-GmbH in 23, Laxenburger Straße 365, Großgrünmarkt Inzersdorf, Halle A2, Stand 1-2, zum Projekt "Umbau und maschinelle Ausstattung einer Halle zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte" in der voraussichtlichen Höhe von 42 340 EUR (Anteil Europäische Gemeinschaft 17 360 EUR, Anteil Bund 14 820 EUR und Anteil Land Wien 10 160 EUR) wird genehmigt. Die Bereitstellung der anteiligen Förderungsmittel durch das Land Wien erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass für das eingereichte Projekt die Mittel des Bunds und der Europäischen Gemeinschaft in der o a Höhe an das Land Wien überwiesen werden. Eine eventuelle aliquote Kürzung der Förderungsmittel durch den Bund oder die Europäische Gemeinschaft zieht eine ebensolche aliquote Kürzung der Landesmittel nach sich. Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung im Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(PrZ 0833-MDBLTG; BJSIS) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung, betreffend die Festsetzung des Benützungsentgelts für Obdachlosenherbergen, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(PrZ 0819-MDBLTG; MA 15) Der Therme Oberlaa-Wien Betriebsgesellschaft m.b.H. wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 10, Kurbadstraße 10, von "Quellenambulanz Wien-Oberlaa, Ambulatorium für physikalische Medizin" in "Therme Oberlaa Wien - Ambulatorium für physikalische Medizin" erteilt. (einstimmig)

(PrZ 0835-MDBLTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Physikalisches Institut Dornbach" in 17, Alszeile 57-63, von der Rechtsträgerin "Physikalisches Institut Dornbach Gesellschaft m.b.H." auf die neue Rechtsträgerin "Rehab Zentrum Dornbach, Physikalisches Institut GmbH" wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(PrZ 0769-MDBLTG; MA 22) Der beiliegende Bescheidentwurf betreffend die Bestellung von Frau Hon Prof Dipl Ing Dr Judith Lang zur nicht amtlichen Sachverständigen für die Fachbereiche Schalltechnik, Erschütterungen und Körperschall wird genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0821-MDBLTG; MA 16) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Voraussetzungen, unter denen Personen als begünstigt für in Wien gelegene Baulichkeiten, welche gemäß Schillingeröffnungsbilanzgesetz neu zu bewerten waren, bei Überlassung von Wohnungen in Miete anzusehen sind, wird genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0801-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 13 071 000 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 4 356 999 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0802-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 9 109 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 951 750 ATS und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 393 143 ATS) sowie nichtrückzahlbare Beiträge und Zuschüsse von 802 800 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0803-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird zu Eigenmitteln im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 ein nichtrückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 501 600 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0804-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 757 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 25 762 ATS) bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0822-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 76 437 000 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 19 941 138 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0823-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 185 546 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 46 386 500 ATS und die zu leistenden laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche laufende Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 8 349 570 ATS) bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0824-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 257 020 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 12 236 ATS) sowie ein nichtrückzahlbarer Beitrag von 68 770 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0825-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 10 365 000 ATS werden zum Einsatz von Eigenmitteln bzw zu einem Kapitalmarktdarlehen die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (für das Jahr 2001 sind das 293 240 ATS) bzw die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (für das Jahr 2001 sind das 72 440 ATS) bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0826-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 36 209 460 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0827-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 327 251 330 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0828-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 8 200 000 ATS Annuitätenzuschüsse bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0829-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 23 325 350 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0830-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein Landesdarlehen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 69 260 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0831-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 18 998 800 ATS bewilligt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(PrZ 0807-MDBLTG; MA 62) Die Einräumung eines Pfandrechts im Betrag von 3 847 875 ATS (279 635,98 EUR) zu Gunsten des Landes Wien ob der Liegenschaft in 4, Heumühlgasse 5, EZ 257, KatG Wieden, durch die Stiftung "Julius und Theresia Hönig'sche Stiftung" zu den im vorgelegten Entwurf einer Verpflichtungserklärung und Pfandbestellungsurkunde vom 6. November 2001 bekannt gegebenen Bedingungen sowie deren grundbücherliche Sicherstellung wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0808-MDBLTG; MA 62) Die Einräumung eines Pfandrechts im Betrag von 10 339 875 ATS (751 428,02 EUR) zu Gunsten des Landes Wien ob der Liegenschaft in 4, Wiedner Hauptstraße 55, EZ 949, KatG Wieden, durch die Stiftung "Karoline Ott'sche Stiftung" zu den im vorgelegten Entwurf einer Verpflichtungserklärung und Pfandbestellungsurkunde vom 11. November 1997 bekannt gegebenen Bedingungen sowie deren grundbücherliche Sicherstellung wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0809-MDBLTG; MA 62) Die Einräumung eines Pfandrechts im Betrag von 7 639 875 ATS (555 211,37 EUR) und eines Veräußerungsverbots gemäß § 41 Abs 4 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989, LGBl für Wien Nr 18 i d g F, jeweils zu Gunsten des Landes Wien ob der Liegenschaft in 5, Fendigasse 30/Einsiedlergasse 16, EZ 1630, KatG Margarethen, durch die Stiftung "Adolf und Veronika Hofbauer'sche Stiftung" zu den im vorgelegten Entwurf einer Verpflichtungserklärung und Pfandbestellungsurkunde vom 16. Juni 1998 bekannt gegebenen Bedingungen sowie deren grundbücherliche Sicherstellung wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0810-MDBLTG; MA 62) Die Einräumung eines Pfandrechts im Betrag von 3 361 500 ATS (244 289,73 EUR) und eines Veräußerungsverbots gemäß § 41 Abs 4 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989, LGBl für Wien Nr 18 i d g F, jeweils zu Gunsten des Landes Wien ob der Liegenschaft in 2, Pazmanitengasse 7, EZ 1251, KatG Leopoldstadt, durch die Stiftung "Wilhelm und Magdalena Brandseph'sche Stiftung für bedürftige Verwandte und unheilbar Kranke" zu den im vorgelegten Entwurf einer Verpflichtungserklärung und Pfandbestellungsurkunde vom 2. Mai 2000 bekannt gegebenen Bedingungen sowie deren grundbücherliche Sicherstellung wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0811-MDBLTG; MA 62) Die Einräumung eines Pfandrechts im Betrag von 5 631 030 ATS (409 222,91 EUR) und eines Veräußerungsverbots gemäß § 41 Abs 4 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989, LGBl für Wien Nr 18 i d g F, jeweils zu Gunsten des Landes Wien ob der Liegenschaft in 5, Fendigasse 28, EZ 1648, KatG Margarethen, durch die Stiftung "Adolf und Veronika Hofbauer'sche Stiftung" zu den im vorgelegten Entwurf einer Verpflichtungserklärung und Pfandbestellungsurkunde vom 6. November 2001 bekannt gegebenen Bedingungen sowie deren grundbücherliche Sicherstellung wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0812-MDBLTG; MA 62) Die Einräumung eines Pfandrechts im Betrag von 8 318 085 ATS (604 498,81 EUR) und eines Veräußerungsverbots gemäß § 41 Abs 4 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989, LGBl für Wien Nr 18 i d g F, jeweils zu Gunsten des Landes Wien ob der Liegenschaft in 5, Fendigasse 26, EZ1604, KatG Margarethen, durch die Stiftung "Adolf und Veronika Hofbauer'sche Stiftung" zu den im vorgelegten Entwurf einer Verpflichtungserklärung und Pfandbestellungsurkunde vom 16. Juni 1998 bekannt gegebenen Bedingungen sowie deren grundbücherliche Sicherstellung wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0813-MDBLTG; MA 62) Die Einräumung eines Pfandrechts im Betrag von 5 149 500 ATS (374 228,76 EUR) zu Gunsten des Landes Wien ob der Liegenschaft in 4, Schaumburgergasse 4, EZ 698, KatG Wieden, durch die Stiftung "Karoline Ott'sche Stiftung" zu den im vorgelegten Entwurf einer Verpflichtungserklärung und Pfandbestellungsurkunde vom 6. November 2001 bekannt gegebenen Bedingungen sowie deren grundbücherliche Sicherstellung wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0837-MDBLTG; MA 62) Der Beschluss der Wiener Landesregierung vom 27. Februar 2001, PrZ 93/01-MDBLTG, wird dahingehend berichtigt, dass der Name der Stiftung anstatt "Theresia und Julius, Hönig'sche Stiftung" richtig "Julius und Theresia Hönig'sche Stiftung" lautet. (einstimmig)

(PrZ 0820-MDBLTG; MA 63) Gemäß § 95 Abs 1 WLVergG werden Frau SR Dipl Ing Brigitte Jilka, Leiterin der Magistratsabteilung 18, als Mitglied und Herr Mag Valentin Wedl, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, als drittes Ersatzmitglied des Vergabekontrollsenats für eine Amtsdauer von sechs Jahren bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(PrZ 0818-MDBLTG; BJSIS) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung, betreffend die Festsetzung der Richtsätze in der Sozialhilfe, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(PrZ 0799-MDBLTG; MA 47) 1. Der beiliegende Entwurf einer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in der Heimhilfe (Wiener Heimhilfe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - WHH-APV) und 2. der beiliegende Entwurf einer Verordnung betreffend die Anerkennung von nicht auf dem Wiener Heimhilfegesetz beruhenden inländischen Ausbildungen und Prüfungen (Wiener Heimhilfe-Anerkennungsverordnung - WHH-AV) werden zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0838-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss im Ausmaß von 500 103 ATS bewilligt. (einstimmig)

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