Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 20. Juni 2002

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(02712/2002-MDALTG; GIF) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung mit der die Wiener Datenschutzverordnung – WDSV, LGBl für Wien Nr 4/1981, aufgehoben wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02771/2002-MDALTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 221 125,27 EUR durch die Stiftung "Radislowitsch-Braun'sche Stiftung" zu den von der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 44 257,76 EUR auf der Liegenschaft Wien 2, Taborstraße 24, EZ 2066, KG Leopoldstadt, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(02799/2002-MDALTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 169 600 EUR durch die Stiftung "Michael Schäffer'sche Stiftung" zu den von der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 34 000 EUR auf der Liegenschaft Wien 4, Wiedner Hauptstraße 16, EZ 909, KG Wieden, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(02800/2002-MDALTG; MA-K) Die Wiener Landesregierung nimmt den Tätigkeitsbericht des WIKRAF für das Jahr 2000 zur Kenntnis. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(02769/2002-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Univ Doz Dr Lucas Prayer, Facharzt für Radiologie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Diagnose-Zentrum-Urania" in Wien 1, Franz-Josephs-Kai 3, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(02801/2002-MDALTG; MA 15) I) Der Dr Leopold Kainz CT Institut für bildgebende Diagnostik Ges.m.b.H. wird nach § 7 Abs 3 in Verbindung mit §§ 4 und 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Verlegung der Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums "CT – Dr Kainz" von Wien 21, Langfeldgasse 2, nach Wien 21, Pastorstraße 2a, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen, erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteil des Bescheids.
II) Gleichzeitig wird die Erweiterung des Anstaltszwecks um Magnetresonanzuntersuchungen durch Aufstellung eines Kernspintomographen gemäß § 7 Abs 2 Wr KAG genehmigt. (einstimmig)

(02802/2002-MDALTG; MA 15) Der Dr H Kiprov Gesellschaft mbH. wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für ästhetisch-kosmetische Dermatochirugie) in Wien 13, Maxingstraße 44, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Der vorgelegte Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheids. (einstimmig)

(02839/2002-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Brigitte Fromme, Ärztin für Allgemeinmedizin zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Betriebsambulatorium der Oesterreichischen Nationalbank" in Wien 9, Otto-Wagner-Platz 3, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(02840/2002-MDALTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Ambulatorium für Pilzinfektionen und andere venero-dermatologische Erkrankungen" in Wien 21, Franz-Jonas-Platz 8/2/3, von Frau Univ Doz Dr Angelika Stary auf die Pilzambulatorium Floridsdorf GmbH wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(02765/2002-MDALTG; MA 48) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen in Bauschbeträgen wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(02841/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 427 815,04 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2002 von 19 917,74 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(02842/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 020 200 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 453 591 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2002 von 198 923,28 EUR) sowie ein nichtrückzahlbarer Zuschuss von 54 500 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02843/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 540 500 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 360 635 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02844/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 364 300 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse im Ausmaß von 116 290 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02845/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 11 253 372 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02846/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 1 112 554 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02847/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 857 660 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(02848/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 2 565 530 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02849/2002-MDALTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb des von der Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgenossenschaft ENNSTAL gehaltenen Geschäftsanteils an der GWB NORD-OST Gemeinnützige Wohnbau- und Baubetreuungsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien 6, Theobaldgasse 19 durch die FAMILIENHILFE Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig)

(02850/2002-MDALTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb von 471 391 Geschäftsanteilen (Aktien) im Nennwert von 4 655 771,77 EUR durch die Volksbau, gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft m.b.H., 247 717 Geschäftsanteilen (Aktien) im Nennwert von 2 446 618,24 EUR durch die Familie, gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft m.b.H., 247 717 Geschäftsanteilen (Aktien) im Nennwert von 2 446 618,24 EUR durch die Wohnbau, gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft m.b.H., sowie 608 099 Geschäftsanteilen (Aktien) im Nennwert von 6 005 991,75 EUR durch die Erste gemeinnützige Wohnungsgesellschaft "Heimstätte Gesellschaft m.b.H." an der SOZIALBAU gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien 7, Lindengasse 55 im Rahmen einer Kapitalerhöhung wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig)

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