Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 10. September 2002

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, die StRe Johann Herzog, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker, StRin Karin Landauer sowie Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(03932/2002-MDALTG; MA 62) I) Der Verkauf des im Eigentum der Stiftung "Rosina Kammerer'sche Armenstiftung" (früher "Rosina Kammerer'sche Armenstiftung für die Ortsarmen in Strebersdorf") stehenden Grundstücks Nr 24 der Liegenschaft EZ 14, KG Strebersdorf an die Stadt Wien zu einem Kaufpreis von 202 130 EUR und zu den übrigen im vorgelegten Kaufvertragsentwurf, Zl MA 69-1-T-21/121/02-Löw, enthaltenen Bedingungen wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt.
II) Der Abschluss des Benützungsübereinkommens betreffend die Inanspruchnahme des vor der genehmigten Baulinie liegenden und bereits ausgebauten Teils der Kleinhausgasse im 21. Bezirk, Grundstück Nr 312/4, KG Strebersdorf im Ausmaß von rund 80 Quadratmeter von der Stadt Wien (bis zur Regelung der Eigentumsverhältnisse im Abteilungsfalle) für die Einbeziehung in die öffentliche Verkehrsfläche durch die Stiftung "Rosina Kammerer'sche Armenstiftung" zu den im vorgelegten Benützungsübereinkommensentwurf, Zl MA 28 – G-7263/02, enthaltenen Bedingungen wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(03747/2002-MDALTG; MDA/E) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl für Wien Nr 22/1952, in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl für Wien Nr 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 25-jährige bzw das Ehrenzeichen für 40-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an die in beiliegender Liste angeführten Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr "Breitenlee" verliehen. (einstimmig)

(03770/2002-MDALTG; MD-VfR) Gemäß Art 129a Abs 2 B-VG erteilt das Land Wien die Zustimmung zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 10. Juli 2002 beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird. (mehrstimmig)

(03910/2002-MDALTG; UVS) Der gemäß § 13 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl für Wien Nr 53/1990, in der Fassung LGBl für Wien Nr 39/1999, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 2001 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(03734/2002-MDALTG; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice an der Finanzierung des "Aktionsprogramm - Territorialer Beschäftigungspakt Wien 2002", wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in Höhe von 14 534 566,83 EUR geleistet wird, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass auch das Arbeitsmarktservice einen zumindest gleich hohen Beitrag aufbringt.
Die Zurverfügungstellung der Landesmittel erfolgt zweckgebunden, die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt auf Grundlage der Satzung des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds.
Die Mittelbereitstellung seitens des Landes Wien erfolgt in Form eines Beitrags an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. (mehrstimmig)

(03735/2002-MDALTG; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice an der Finanzierung des "Sonderprogramm Jugendliche 2002 (Maßnahmenpaket 2)", wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in Höhe von 3 241 300 EUR geleistet wird.
Die Zurverfügungstellung der Landesmittel erfolgt zweckgebunden, die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt auf Grundlage der Satzung des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds.
Die Mittelbereitstellung seitens des Landes Wien erfolgt in Form eines Beitrags an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. (einstimmig)

(03762/2002-MDALTG; MA 5) Das Land Wien gewährt Hochwassergeschädigten (physische und juristische Personen) gem § 3 Z 3 Katastrophenfondsgesetz 1996 zur Abdeckung der durch das Hochwasser im August 2002 in Wien eingetretenen Schäden einen Kostenbeitrag in der Höhe von 50 % (davon soll ein Anteil von 20 % als Akonto sofort zur Auszahlung gelangen können) der erlittenen Schäden (Bemessungsgrundlage = der von der Schadensüberprüfungskommission festgestellte Schaden).
Versicherungs- und sonstige Entschädigungsleistungen werden von der Bemessungsgrundlage nicht in Abzug gebracht, allerdings darf eine Kumulierung aller Entschädigungsleistungen nicht zu einer mehr als 100 %-igen Abdeckung der erlittenen Schäden führen (d h in diesem Fall ist der Landesbeitrag entsprechend zu kürzen). Umsatzrückgänge und entgangene Gewinne sind nicht Gegenstand dieser Entschädigungsaktion. (einstimmig)

(03877/2002-MDALTG; MD-VfR) Die beiliegende Äußerung an den Verfassungsgerichtshof betreffend Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 243 Abs 3 WAO durch den Verfassungsgerichtshof wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(03934/2002-MDALTG; GKU) Herr Dr Wolfgang Kos wird gemäß § 10 Abs 1 des Wiener Museumsgesetzes ab 1. April 2003 auf die Dauer von fünf Jahren zum Direktor der Museen der Stadt Wien bestellt. (mehrstimmig)

(03623/2002-MDALTG; MA 7) 1) Herr Dr Reinhard Pohanka wird auf eigenen Wunsch als Ersatzmitglied des Kuratoriums der Wiener Museen vor Ablauf der Funktionsperiode abberufen,
2) Herr Alois Schäffer wird für die restliche Funktionsdauer des Kuratoriums als Ersatzmitglied (Ersatz für das Kuratoriumsmitglied der Personalvertretung gemäß § 13 Abs 1 Z 3 Wiener Museumsgesetz) bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(03872/2002-MDALTG; GGS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 und das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheits- und Spitalswesen)

(03919/2002-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Rainer Kazda, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Dr Wilhelm Brenner – Institut" in 6, Gumpendorfer Straße 83/1/5, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(03920/2002-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Leopold Schmidt, Facharzt für Radiologie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Röntgen-Liesing" in 23, Perchtoldsdorfer Straße 15-19, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(03723/2002-MDALTG; MD-VfR) Gemäß Art 129a Abs 2 B-VG erteilt das Land Wien die Zustimmung zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 11. Juli 2002 beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur– und Heilmasseurgesetz – MMHmG) erlassen wird, und mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das MTD-Gesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden. (mehrstimmig)

(03745/2002-MDALTG; MD-VfR) Die beiliegende Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, dass die Satzung des Wohlfahrtsfonds und die Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien gesetzwidrig waren, wird genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(01895/2002-MDALTG; GGU) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Weinbaugesetz 1995, LGBl für Wien Nr 63, in der Fassung des Gesetzes LGBl für Wien Nr 11/2001, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(03733/2002-MDALTG; MA 22) Auf Grund des § 16 Abs 3 des Gesetzes über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), LGBl für Wien Nr 37/1996 i d g F, wird beschlossen: Herr Dr Christian Schuhböck und Herr DI Ulrich Eichelmann, beide WWF Österreich, werden bis zum Ende der Funktionsperiode des Nationalparkbeirats als Mitglied bzw als Ersatzmitglied des Nationalparkbeirats bestellt.

Der Nationalparkbeirat setzt sich nunmehr aus folgenden Mitgliedern und Ersatzmitgliedern zusammen:
Wirtschaftskammer Wien
Mitglied: Dipl Ing Helga Wagner
Ersatzmitglied: Dipl Ing Andreas Prybila
Wiener Landwirtschaftskammer
Mitglied: Kammerrat Ing Karl Reiter
Ersatzmitglied: Ing Karl Kiesling
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Mitglied: Dipl Ing Dr Wolfgang Lauber
Ersatzmitglied: Dr Oskar Nitsch
Wiener Landesjagdverband
Mitglied: SR Mag Johann Schorsch
Ersatzmitglied: Dipl Ing Willi HANS
Wiener Fischereiausschuss
Mitglied: Karl Schatzl
Ersatzmitglied: Dipl Ing Roland Schreckeneder
Österreichischer Alpenverein – Landesverband Wien
Mitglied: ORat Dr Peter FRITZ
Ersatzmitglied: Mag Rita Ramsauer
Touristenverein, Naturfreunde Österreich, Landesleitung Wien
Mitglied: Dipl Ing Hans Peter Graner
Ersatzmitglied: Dieter Schimanek
Österreichischer Naturschutzbund, Landesgruppe Wien
Mitglied: Univ Prof Dipl Ing Dr Kurt Zukrigl
Ersatzmitglied: Ing Hannes Minich
Österreichischer Touristenklub
Mitglied: Dipl Ing Franz Hippmann
Ersatzmitglied: Rudolf Göbel
WWF Österreich
Mitglied: Dr Christian Schuhböck
Ersatzmitglied: DI Ulrich Eichelmann. (einstimmig)

(03825/2002-MDALTG; MA 58) 1. Gemäß §§ 227 Abs 2 und 230 der Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr 33, in der geltenden Fassung, wird auf Vorschlag der Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss, Sektion Agrar, als Vertreter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer Herr Herbert Bammer an Stelle von Herrn Robert Flackl zum Ersatzmitglied der Obereinigungskommission auf die Dauer der laufenden Funktionsperiode, das ist bis zum 28. September 2004, bestellt.
2. Gemäß § 230 der Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr 33, in der geltenden Fassung, wird auf Vorschlag der Magistratsabteilung 15 Frau Mag Brigitte Moritz-Much an Stelle von Herrn SR Dr Otto Lauer zur Stellvertreterin des Vorsitzenden der Obereinigungskommission bestellt.
3. Gemäß § 227 Abs 2 der Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr 33, in der geltenden Fassung, wird Herr SR Dr Herbert Pelikan an Stelle von
Herrn OSR Dr Roman Merth zum Vorsitzenden der Einigungskommission bestellt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(03740/2002-MDALTG; MA 16) Der vorgelegte Bescheidentwurf, den Verein SOS MITMENSCH als zum Abschluss von befristeten Hauptmietverträgen nach Artikel IV Abschnitt I § 2 Abs 1 des 2. WÄG, BGBl Nr 68/1991, zu berechtigen, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(03737/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 14 680 100 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 3 658 938 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2002 von 654 661,16 EUR) sowie nichtrückzahlbare Zuschüsse von 413 800 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03738/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 291 400 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse im Ausmaß von 89 480 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03935/2002-MDALTG; MD-VfR) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend 22, Rautenweg – Obachgasse – Breitenleer Straße, EZ 1049, 1096, 1633 und 2243 der KatG Kagran, Umlegung – Kostenbescheid, Berufung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular