Landesregierung
17. Wahlperiode
Sitzung vom 22. Oktober 2002
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.
Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner
(04257/2002-MDALTG; MD-IR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Dienstpostenplan für das Schuljahr 2002/2003 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (einstimmig)
Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder
(04362/2002-MDALTG; MA 27) Die Magistratsabteilung 27 wird ermächtigt, im EU-Förderprogramm INTERREG IIIC EAST die Aufgabe einer Verwaltungsbehörde gemäß Richtlinien des genannten Programms sowie den Richtlinien der Europäischen Kommission wahrzunehmen.
Die Magistratsabteilung 27 wird in ihrer Funktion als Verwaltungsbehörde weiters ermächtigt, die zur Programmumsetzung erforderlichen Vereinbarungen zu treffen.
Die Verwaltungsbehörde (Magistratsabteilung 27) wird ermächtigt, die im Rahmen der Programmabwicklung erforderlichen Förderverträge mit Projektpartnern in den beteiligten Ländern Deutschland, Italien und Griechenland nach Durchführung eines im Programm definierten Projektauswahlverfahrens abzuschließen.
Desgleichen wird die Magistratsabteilung 5 ermächtigt, als Zahlstelle im oben erwähnten Programm zu fungieren und die Auszahlung der EU-Mittel an die Projektträger abzuwickeln sowie alle dazu nötigen Veranlassungen zu treffen.
Das Land Wien erklärt seine Bereitschaft, bis zum Programmabschluss im Jahre 2008 die für das Technische Sekretariat INTERREG IIIC-Programm EAST erforderlichen Büroräume am Standort der Magistratsabteilung 27 (Verwaltungsbehörde) zur Verfügung zu stellen. (einstimmig)
Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska
(02385/2002-MDALTG; GJS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz – WPGG geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann
(04061/2002-MDALTG; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14 – H 256/9/69, vom 28. November 1983, MA 14 – H 256/20/79 und vom 8. September 1992, MA 14 – H 256/34-1/89, grundsätzlich bewilligten Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt.
Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen im Bereich der Ebene 03 des Bauteils 10/Kern der Anlage (IBS 37) zwecks Errichtung eines Bettenzusatzteile – Lagers.
Die vorgelegten Pläne samt Beschreibung sind Bestandteile des Bescheids.
B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb des Bauteils 10 (Teil 6) erteilt. (einstimmig)
(04391/2002-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Prim Univ Prof Dr Gustav Bartl, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Krankenhaus der Barmherzigen Brüder" in 2, Große Mohrengasse 9, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)
(04393/2002-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Dr Michaela Albrecht, Fachärztin für Physikalische Medizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Institut für physikalische Medizin" in 23, Schwarzenhaidestraße 2, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (mehrstimmig)
(04395/2002-MDALTG; MA 15) Der Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik GmbH wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 8, Hamerlingplatz 8, von "Transfusionsmedizinisches Zentrum Ges.m.b.H." auf "Labor Josefstadt" erteilt. (einstimmig)
(04587/2002-MDALTG; MA 15) Von der Erstattung von Äußerungen zu den Einladungen des Verfassungsgerichtshofs vom 8. August 2002, B 1220/02-2, B 1221/02-2, B 1231/02-2, zu den in den Beschwerden erhobenen Bedenken gegen § 7 a der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien Stellung zu nehmen, wird Abstand genommen. (einstimmig)
(04591/2002-MDALTG; MA 15) Der Vereinigung zugunsten körper- und mehrfach behinderter Kinder und Jugendlicher für Wien, Niederösterreich und das Burgenland (abgekürzt VKKJ) wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt "Sozialpädiatrisches Ambulatorium Fernkorngasse" in 10, Brunnweg 11/Ecke Fernkorngasse 91, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Der vorgelegte Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibung ist Bestandteil des Bescheids. (einstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann
(03147/2002-MDALTG; GWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996 und das Wiener Garagengesetz geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)
(04044/2002-MDALTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb des von der Bank für Arbeit und Wirtschaft Aktiengesellschaft gehaltenen Geschäftsanteils in der Höhe von 242 727,26 EUR (entspricht 3 340 000 ATS) an der GWB NORD-OST Gemeinnützige Wohnbau- und Baubetreuungsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 6, Theobaldgasse 19 durch die FAMILIENHILFE Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. hinsichtlich eines Teilbetrags von 230 372,88 EUR (entspricht 3 170 000 ATS) sowie durch den Verein zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues in Österreich hinsichtlich eines Teilbetrags von 12 354,38 EUR (entspricht 170 000 ATS) wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig)
(04258/2002-MDALTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb des von Frau Roswitha Hörmann gehaltenen Geschäftsanteils von 72,67 EUR (entspricht 1 000 ATS), des von Herrn Mag Heinz Vogler gehaltenen Geschäftsanteils von 72,67 EUR (entspricht 1 000 ATS), des von Herrn Hans Sturmer gehaltenen Geschäftsanteils von 72,67 EUR (entspricht 1 000 ATS), des von Herrn Erich Reichelt gehaltenen Geschäftsanteils von 72,67 EUR (entspricht 1 000 ATS), des von Herrn Helmuth Oratsch gehaltenen Geschäftsanteils von 1 235,44 EUR (entspricht 17 000 ATS), des von Herrn Julius Kieweg gehaltenen Geschäftsanteils von 1 162,77 EUR (entspricht 16 000 ATS), des von Herrn Ing Peter Bacun gehaltenen Geschäftsanteils von 1 235,44 EUR (entspricht 17 000 ATS), des von Herrn Gerhard Loibl gehaltenen Geschäftsanteils von 72,67 EUR (entspricht 1 000 ATS), des von Herrn Peter Stattmann gehaltenen Geschäftsanteils von 2 470,88 EUR (entspricht 34 000 ATS), des von Herrn Peter Gron gehaltenen Geschäftsanteils von 72,67 EUR (entspricht 1 000 ATS), des von Herrn Konrad Schwazer gehaltenen Geschäftsanteils von 1 235,44 EUR (entspricht 17 000 ATS), des von Herrn Christian Schuller gehaltenen Geschäftsanteils von 72,67 EUR (entspricht 1 000 ATS), des von Herrn Günther Trausznitz gehaltenen Geschäftsanteils von 145,35 EUR (entspricht 2 000 ATS) und des von Herrn Hans Judmann gehaltenen Geschäftsanteils von 72,67 EUR (entspricht 1 000 ATS) an der Wohnbauvereinigung für Privatangestellte Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 1, Werdertorgasse 9 zum jeweiligen Nominale durch die "GPA Privatstiftung" sowie zum Erwerb des von Herrn Norbert Scheed gehaltenen Geschäftsanteils von 11 845,67 EUR (entspricht 163 000 ATS) zum Nominale von 11 482,31 EUR (entspricht 158 000 ATS) durch die "GPA Privatstiftung" und zum Nominale von 363,36 EUR (entspricht 5 000 ATS) durch Herrn Hans Sallmutter wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig)
(04493/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 732 983,61 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 301 366,27 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2002 von 87 176,33 EUR) sowie nichtrückzahlbare Zuschüsse von 167 659,47 EUR bewilligt. (einstimmig)
(04494/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 14 590 704,37 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 3 301 073,93 EUR und die zu leistenden laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2002 von 700 152,55 EUR) sowie einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse von 346 602,15 EUR bewilligt. (einstimmig)
(04592/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 1 015 760 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)
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