Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 20. Mai 2003

Sitzungsprotokoll

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(02132/2003-MDALTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln wird genehmigt. (einstimmig)

(02121/2003-MDALTG; MA 62) Der Beschluss der Wiener Landesregierung vom 22. April 2003, Z 01739/2003-MDALTG, wird dahingehend berichtigt, dass das Datum des Antrags anstatt "15. Oktober 1999" richtig "25. März 2003" lautet. (einstimmig)

(02219/2003-MDALTG; MD-VD) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(02085/2003-MDALTG; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich an der Errichtung des Bauteils 2 der Techgate Vienna Wissenschafts- und Technologiepark GesmbH. 
Das Land Wien beauftragt bzw ermächtigt das Amt der Wiener Landesregierung – MA 5 zur Unterfertigung der vorgelegten Vereinbarung – bloße redaktionelle Änderungen bedürfen dabei keiner neuen Beschlussfassung – und zur Umsetzung der mit dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen.
Sollte die vorstehend genannte Vereinbarung nicht zustande kommen, beauftragt bzw ermächtigt das Land Wien das Amt der Wiener Landesregierung – MA 5 dahingehende Schritte zu setzen und Vereinbarungen zu treffen, um die Errichtung des Bauteils 2 der Techgate Vienna Wissenschafts- und Technologiepark GesmbH sicher zu stellen. (einstimmig)

(02122/2003-MDALTG; MA 27) Das Land Wien erklärt seine Bereitschaft, bis zum Programmabschluss im Jahre 2008 die für den "Transnational Contact Point" erforderlichen Büroräumlichkeiten am Standort der MA 27 zur Verfügung zu stellen. (einstimmig)

(02034/2003-MDALTG; MA-K) Die Wiener Landesregierung nimmt den Tätigkeitsbericht des WIKRAF für das Jahr 2001 zur Kenntnis. (einstimmig)

(01677/2003-MDALTG; GFW) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(01896/2003-MDALTG; MDA-351-7/03) 1. Gemäß § 65 Abs 1 Z 2 lit h und Abs 5 in Verbindung mit § 68 Abs 5 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien, Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird zur Kenntnis genommen, dass vom Wiener Integrationsfonds an Stelle von Herrn Mag Kemal Boztepe Frau Mag Irene Kessler als Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beratender Stimme entsendet wird.
2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 2 lit h und Abs 5 in Verbindung mit § 68 Abs 5 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird zur Kenntnis genommen, dass vom Wiener Integrationsfonds an Stelle von Frau Mag Andrea Jakober Frau Mag Elisabeth Assmair als Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beratender Stimme entsendet wird. (einstimmig)

(02179/2003-MDALTG; MDA) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ an Stelle von Herrn Dr Dietmar Scharmitzer (Lehrervertreter) Frau Mag Susanne HERBERT, zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(01930/2003-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Brigitte Biber, Fachärztin für Physikalische Medizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Physico" in 16, Rosensteingasse 1, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(01931/2003-MDALTG; MA 15) Die Vereinigung zugunsten körper- und mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher (VKKJ) für Wien, Niederösterreich und das Burgenland wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 21, Jara-Benes-Gasse 16, von "Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik körper- und mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher" in "Ambulatorium Strebersdorf, Entwicklungsdiagnostik, Behandlung und Betreuung behinderter Kinder und Jugendlicher" erteilt. (einstimmig)

(02133/2003-MDALTG; MA 15) Nach § 21 a Abs 2 Wiener Heilvorkommen- und Kurortegesetz wird die Kuranstaltsordnung unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenden Auflage genehmigt.
Die vorgelegte Kuranstaltsordnung ist Bestandteil dieses Bescheids. (einstimmig)

(02203/2003-MDALTG; MA 15) I) Der Gynmed – Ambulatorium GmbH wird nach den §§ 4 und 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums "Gynmed Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung" in 15, Mariahilfer Gürtel 37, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreiungen sind Bestandteile des Bescheids.
II) Gleichzeitig wird die Bestellung von Herrn Dr Christian Fiala, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, zum ärztlichen Leiter dieser Krankenanstalt gemäß § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(01755/2003-MDALTG; MA 22) Der in der Beilage angeschlossene Bescheidentwurf, betreffend Verlängerung der U2 bis Aspern Detailverfahren U2/2B, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00442/2003-MDALTG; MA 58) Der Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung mit der Anforderungen an Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden (Wiener Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft – Wr AstV Land- und Forstwirtschaft) wird genehmigt. (einstimmig)

(02204/2003-MDALTG; MA 22) Die Wiener Landesregierung wird auf Grund des § 16 Abs 3 des Gesetzes über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), LGBl für Wien Nr 37/1996, in der Fassung LGBl für Wien Nr 49/2002, in Verbindung mit § 16 Abs 1 und 2 leg cit beschließen:
Folgende Personen werden auf die Dauer von sechs Jahren zu Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Nationalparkbeirats bestellt:
Wirtschaftskammer Wien
Mitglied: Dipl Ing Helga Wagner
Ersatzmitglied: Dipl Ing Andreas Prybila
Wiener Landeswirtschaftskammer
Mitglied: ÖkR Kammerrat Ing Karl Reiter
Ersatzmitglied: Ing Karl Kiesling
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Mitglied: Dipl Ing Dr Wolfgang Lauber
Ersatzmitglied: Dipl Ing Christian Pichler
Wiener Landesjagdverband
Mitglied: TOAR Ing Johann Bammer
Ersatzmitglied: SR Mag Johann Schorsch
Wiener Fischereiausschuss
Mitglied: Karl Schatzl
Ersatzmitglied: Dieter Brozek
Österreichischer Alpenverein – Landesverband Wien
Mitglied: ORat Dr Peter FRITZ
Ersatzmitglied: Mag Rita Ramsauer
Naturfreunde Österreich, Landesorganisation Wien
Mitglied: Dipl Ing Hans Peter Graner
Ersatzmitglied: Hannelore Schimanek
Österreichischer Naturschutzbund, Landesgruppe Wien
Mitglied: Univ Prof Dipl Ing Dr Kurt Zukrigl
Ersatzmitglied: Ing Hannes Minich
Österreichischer Touristenklub
Mitglied: Rudolf Göbel
Ersatzmitglied: Dipl Ing Franz Hippmann
WWF Österreich
Mitglied: DI Ulrich Eichelmann
Ersatzmitglied: Dr Christian Schuhböck. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(01956/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 693 794,21 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 515 547,38 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 insgesamt 139 276,78 EUR) sowie ein einmaliger nichtrückzahlbarer Zuschuss von 3 504,92 EUR bewilligt. (einstimmig)

 

 

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