Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 23. September 2003

Sitzungsprotokoll

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: Amtsf StRin Mag Renate Brauner sowie Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(03686/2003-MDALTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994 (21. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Pensionsordnung 1995 (12. Novelle zur Pensionsordnung 1995) und das Wiener Bezügegesetz 1995 (6. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995) geändert werden, wird mit dem in der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(03696/2003-MDALTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2004 festgestellt werden, wird genehmigt. (einstimmig)

(03046/2003-MDALTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 99 860,52 EUR durch die Stiftung "Julius und Theresia Hönig'sche Stiftung" zu den von der Bank Austria Creditanstalt AG im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 19 936,10 EUR auf die Liegenschaft in 5, Pilgramgasse 7, EZ 912, KG Margarethen, wird gemäß § 11 Abs 2 des Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetzes, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(03047/2003-MDALTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 33 226,84 EUR durch die Stiftung "Julius und Theresia Hönig'sche Stiftung" zu den vom Land Wien im vorgelegten Schuldscheinentwurf vom 28. Jänner 2003 bekannt gegebenen Bedingungen sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 13 290,74 EUR und die Einräumung eines Veräußerungsverbots gemäß § 41 Abs 4 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989, LGBl für Wien Nr 18 idgF, zu Gunsten des Landes Wien, ob der Liegenschaft in 5, Pilgramgasse 7, EZ 912, KG Margarethen, wird gemäß § 11 Abs 2 des Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetzes, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(03204/2003-MDALTG; MA 63) Gemäß § 3 Abs 1 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes (WVRG) werden Herr TAR Ing Christian Lang, MD-Stadtbaudirektion, als Mitglied, Frau Dipl Ing Michaela Hladej, MA 31, als zweites Ersatzmitglied und Frau Mag Renate Pommerening-Schober, MA 22, als erstes Ersatzmitglied des Vergabekontrollsenats für eine Amtsdauer von sechs Jahren bestellt. (einstimmig)

(03499/2003-MDALTG; MD-IR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2003/2004 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen, wie in der vorgelegten Beilage 1 ersichtlich, erstellt. (einstimmig)

(03610/2003-MDALTG; MD-IR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2003/2004 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen, wie in der vorgelegten Beilage ersichtlich, erstellt. (einstimmig)

(03826/2003-MDALTG; MA 62) Die im Schreiben des Bundeskanzleramts vom 27. August 2003, Zl 600.985/007-V/7/2003, angeführten Nominierungen für die neu zu bestellenden Mitglieder des Volksgruppenbeirats für die kroatische Volksgruppe werden im Sinne des § 4 Abs 1 Volksgruppengesetz zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(03828/2003-MDALTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 12 932,07 EUR durch die Stiftung "Susanne Bachmann'sche Stiftung" zu den von der Bank Austria Creditanstalt AG im vorgelegten Schuld- und Pfandbestellungsurkundenentwurf bekannt gegebenen Bedingungen sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 2 586,41 EUR auf die Liegenschaft in 5, Pilgramgasse 3, EZ 908, KG Margarethen, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(03345/2003-MDALTG; MA 5) Der in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 17. Juni 2003 beschlossene Rechnungsabschluss für 2002 der Ärztekammer für Wien einschließlich jener der Zahnärztlichen Abrechnungsstelle, des Dr. Wilhelm Brenner-Gedächtnisfonds sowie des Dr. Wilhelm Brenner-Instituts wird gemäß § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998, BGBl I Nr 169/1998 idgF, genehmigt. (einstimmig)

(03540/2003-MDALTG; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice Wien an der Finanzierung des "Aktionsprogramms Territorialer Beschäftigungspakt Wien 2003", wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in Höhe von 14 534 566,83 EUR geleistet wird, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass auch das Arbeitsmarktservice Wien einen zumindest gleich hohen Beitrag aufbringt. Die Zurverfügungstellung der Landesmittel erfolgt zweckgebunden für arbeitsmarktpolitische und struktur-politische Interventionen an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds; dessen Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt auf Grundlage seiner Satzung. (einstimmig)

(03615/2003-MDALTG; MA 5) Die Zurverfügungstellung eines Zuschusses des Landes Wien aus den für Maßnahmen infolge der Hochwasserereignisse nach dem 6. August 2002 verfügbaren Finanzmitteln aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union an die Fernwärme Wien GesmbH in Höhe von 200 000 EUR zur Sicherung von Fernwärmeleitungen und –kabeln sowie Umformerstationen in Wien wird gemäß Magistratsbericht genehmigt. (einstimmig)

(03830/2003-MDALTG; MD-VD) Der vorgelegte Entwurf einer im Verfahren des Verfassungsgerichtshofs, Zlen G 94/03-2, G 97/03-2 und G 98/03-2, abzugebenden Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit der Wortfolge '1 und' innerhalb der Wortfolge '§ 17 Abs 1 und 3' im § 19 Abs 2, des § 19 Abs 1 und der Wortfolge '§ 17 Abs 1 und 3' im § 19 Abs 2 des Wiener Vergnügungssteuergesetzes 1987 (VGSG), LGBl für Wien Nr 43 in der Fassung LGBl für Wien Nr 8/2001, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(03865/2003-MDALTG; MA 5) Das Amt der Wiener Landesregierung – vertreten durch die Magistratsabteilung 5 – wird ermächtigt, mit der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GesmbH. die vorgelegte Finanzierungsvereinbarung abzuschließen.

Für das sich aus dem Motivenbericht ergebende finanzielle Erfordernis wurde im Gemeindehaushalt Vorsorge getroffen. (einstimmig)

(03867/2003-MDALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf der Verordnung über die Änderung der Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der einige Geschäfte dem Amt der Wiener Landesregierung überlassen werden, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(01729/2003-MDALTG; GKW) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung des Kinowesens (Wiener Kinogesetz 1955), das Gesetz betreffend die Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen (Wiener Tanzschulgesetz 1996) und das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Kultur und Wissenschaft)

(03608/2003-MDALTG; MA 7) 1) Herr Alois Schäffer wird als Ersatzmitglied des Kuratoriums der Wiener Museen vor Ablauf der Funktionsperiode abberufen,

2) Herr Richard Müller wird für die restliche Funktionsdauer des Kuratoriums als Ersatzmitglied (Ersatz für das Kuratoriumsmitglied der Personalvertretung gemäß § 13 Abs 1 Z 3 des Wiener Museumsgesetzes) bestellt. (einstimmig)

(03677/2003-MDALTG; GKW) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Kultur und Wissenschaft)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(02723/2003-MDALTG; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14-H 256/9/69, vom 28. November 1983, MA 14-H 256/20/79, vom 5. August 1988, MA 14 – H 256/57/86, vom 9. April 1991, MA 14 – H 256/23/88, vom 5. August 1993, MA 14 – H 256/16/91 (in der Fassung der Bescheide vom 29. November 1995, MA 14 – H 256/16/91 und 11. August 1995, MA 15-II-H/9/355/95) sowie vom 23. September 1997, MA 15-II-H 256/10/92, grundsätzlich bewilligten Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt. Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen im Bereich der Normalpflegestationen der Univ Klinik für Unfallchirurgie (Ebene 19 des Bettenhauses West). 
Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.
B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb des Bauteils 17 erteilt. (einstimmig)

(02765/2003-MDALTG; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14-H 256/9/69, vom 28. November 1983, MA 14-H 256/20/79, vom 5. August 1993, MA 14 – H 256/16/91 (in der Fassung der Bescheide vom 29. November 1995, MA 14-H 256/16/91 und vom 11. August 1995, MA 15-II-H/9/355/95, vom 23. September 1997, MA 15-II-H 256/10/92 sowie vom 7. Dezember 1999, MA 15-II-H/9/494/98), grundsätzlich bewilligten Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt.
Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen im Bereich der Normalpflegestationen der Univ Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe in den Ebenen 15 und 16 des Bettenhauses West (Bauteil 17).
Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.
B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb des Bauteils 17 (Bereich der Normalpflegestationen der Univ Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe in den Ebenen 15 und 16 des Bettenhauses West) erteilt. (einstimmig)

(03304/2003-MDALTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Allergie-Ambulatorium Innere Stadt" in 1, Walfischgasse 3, von Herrn Univ Prof Dr Wolfgang Raab, auf die Allergie-Ambulatorium Innere Stadt GmbH wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 bewilligt. (einstimmig)

(03799/2003-MDALTG; GGS) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem ein Landessanitätsrat für das Land Wien eingerichtet wird (Wiener Landessanitätsratsgesetz – WLSRG), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheits- und Spitalswesen)

(03800/2003-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Doris Allichhammer, Ärztin für Allgemeinmedizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Zentrum für Arbeits- und Vorsorgemedizin" in 1, Freyung 6, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(03802/2003-MDALTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Rehab" Ambulatorium für Rheumatherapie in 2, Novaragasse 48, von der Dr. Günther Wiesinger Krankenanstalten- und Kurhotelsgesellschaft m.b.H. auf die Ambulatorien Dr. Günther Wiesinger Gesellschaft m.b.H. wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (einstimmig)

(03803/2003-MDALTG; MA 15) Dem Konvent der Barmherzigen Brüder wird nach § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt "Krankenhaus der Barmherzigen Brüder" in 2, Große Mohrengasse 9, erteilt.
Der vorgelegte Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibung ist Bestandteil des Bescheids.
Die Änderung besteht in der Erweiterung des Anstaltszwecks durch die Errichtung einer Abteilung für Neurologie (40 Betten) mit einer Stroke Unit.
Die Voraussetzungen für eine positive Bescheidbeurteilung waren bereits am 11. Juni 2003 gegeben. (einstimmig)

(03804/2003-MDALTG; MA 15) Der DIAGNOSE-HAUS für Schnittbild-Untersuchungen GmbH wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 3, Klimschgasse 16-18, von "Institut für Schnittbild-Diagnostik" in "DIAGNOSEHAUS für Schnittbild- Untersuchungen", erteilt. (einstimmig)

(03805/2003-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Alfons Herrlein, Facharzt für Innere Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Hartmannspital", in 5, Nikolsdorfergasse 26-36, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(03806/2003-MDALTG; MA 15) I) Dem Klinischen Institut für Hygiene und Medizinische Mikrobiologie der Universität Wien wird nach § 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt "Außenstelle des Klinischen Instituts für Hygiene und Medizinische Mikrobiologie der Universität Wien" in 9, Zimmermannplatz 1, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen, erteilt.
II) Die Bestellung von Herrn Univ Prof Dr Manfred Rotter, Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie sowie Facharzt für Spezifische Prophylaxe und Tropenhygiene, zum ärztlichen Leiter wird nach § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (einstimmig)

(03807/2003-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Brigitte Biber, Fachärztin für Physikalische Medizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Heilanstalt Amalienbad", in 10, Reumannplatz 23, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(03809/2003-MDALTG; MA 15) Der Ing. Seitz GmbH wird gemäß § 23 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Kneipptherapie) in 10, Kurbadstraße 10/4, zurückgenommen. (einstimmig)

(03810/2003-MDALTG; MA 15) I) Die Übertragung der Krankenanstalt "CT-Zentrum – Wien 1170, Institut für bildgebende Diagnostik-Computertomographie" in 17, Jörgerstraße 52/4, von der bisherigen Rechtsträgerin "Univ.-Doz. Dr.med.univ. Dimiter Tscholakoff – Dr.med.univ Hermann Leitner – prim. Dr.med.univ. Peter Mayrhofer – Dr.med.univ. Klaus Fürst Gesellschaft m.b.H." auf die neue Rechtsträgerin "COMPUTER-TOMOGRAPHIE Hernals GmbH" wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt.
II) Der COMPUTERTOMOGRAPHIE Hernals GmbH wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 17, Jörgerstraße 52/4, von "CT-Zentrum – Wien 1170, Institut für bildgebende Diagnostik-Computertomographie" in "CT Zentrum Hernals" erteilt. (einstimmig)

(03813/2003-MDALTG; MA 15) Herrn Dr Hermann Leitner wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 17, Jörgerstraße 52/4, von "Ambulatorium für bildgebende Diagnostik mittels Magnetresonanz – Tomographie" in "MR Zentrum Hernals" erteilt. (einstimmig)

(03814/2003-MDALTG; MA 15) I) Der Vereinigung zugunsten körper- und mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher für Wien, Niederösterreich und das Burgenland wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 17, Wattgasse 96-98, von "Behindertenambulatorium Wattgasse" in "Abulatorium Rhigasgasse für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche" erteilt.

II) Die Bestellung von Frau Dr Alexandra Supper, Fachärztin für Neurologie sowie Ärztin für Allgemeinmedizin, zu ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Ambulatorium Rhigasgasse für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche" in 17, Wattgasse 96-98, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 genehmigt. (einstimmig)

(03816/2003-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Prim Univ Prof Dr Lothar Wicke, Facharzt für Radiologie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Rudolfinerhaus" in 19, Billrothstraße 78, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(03817/2003-MDALTG; MA 15) I) Der Institut für bildgebende Diagnostik Brigittenau – Univ.-Doz. Dr. Winkelbauer GmbH wird nach § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheid vom 27. Februar 2003, MA 15-II-H/20/139/2002, bewilligten Projekts der Krankenanstalt "Diagnosezentrum Brigittenau" in 20, Pasettistraße 71-75, erteilt.
Der vorgelegte Plan samt Beschreibungen ist Bestandteil des Bescheids.
Die Änderung stellt sich wie folgt dar: Der Wartebereich wurde durch Nichterrichten einer Trennwand vergrößert.
II) Der Institut für bildgebende Diagnostik Brigittenau – Univ.-Doz. Dr. Winkelbauer GmbH wird nach § 6 Abs 1 Wr KAG die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt "Diagnosezentrum Brigittenau" in 20, Pasettistraße 71-75, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
III) Die Bestellung von Herrn Univ Prof Dr Friedrich Winkelbauer, Facharzt für Radiologie, zum ärztlichen Leiter wird nach § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (einstimmig)

(03818/2003-MDALTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Rheumainstitut" in 20, Brigittagasse 8, von der Dr. Günther Wiesinger Krankenanstalten- und Kurhotelsgesellschaft m.b.H. auf die Ambulatorien Dr. Günther Wiesinger Gesellschaft m.b.H. wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (einstimmig)

(03820/2003-MDALTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Paracelsusinstitut – Ambulatorium für Rheumatherapie Prim. Dr. Günther Wiesinger" in 21, Leopoldauer Straße 18, von der Dr. Günther Wiesinger Krankenanstalten- und Kurhotelsgesellschaft m.b.H. auf die Ambulatorien Dr. Günther Wiesinger Gesellschaft m.b.H. wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (einstimmig)

(03821/2003-MDALTG; MA 15) Der Neurodiagnostisches Labor Dr. Richard Nemetz GmbH wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 22, Wagramer Straße 93/5/2/8, von "EEG/EMG – Labor" in "Neurodiagnostisches Labor Dr. Nemetz", erteilt. (einstimmig)

(03822/2003-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Prim Dr Christian Sebesta, Facharzt für Innere Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Sozialmedizinisches Zentrum Ost der Stadt Wien – Donauspital" in 22, Langobardenstraße 122, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(03634/2003-MDALTG; MD-VD) Der vorgelegte Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof, betreffend die Anfechtung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans, Plandokument Nr 6665, in Wien 19, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(02372/2003-MDALTG; GGU) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 46/2002, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(02557/2003-MDALTG; GGU) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz, LGBl für Wien Nr 39/1987, in der Fassung der Gesetze LGBl für Wien Nr 11/1991, 35/1991, 46/1996, 11/2001, 13/2002 und 32/2002, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(03176/2003-MDALTG; MA 22) Gemäß § 47 Abs 4 des Wiener Naturschutzgesetzes, LGBl für Wien Nr 45/1998, in der Fassung LGBl für Wien Nr 92/2001, wird Herr SR Dipl Ing Christoph Langthaler als weiteres Mitglied des Naturschutzbeirats abberufen und Herr SR Dipl Ing Walter Redl, MA 45, bis zum Ende der Funktionsperiode des Naturschutzbeirats, als weiteres Mitglied des Naturschutzbeirats bestellt. (einstimmig)

(03344/2003-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen für den Fachbereich Humanmedizin für das anhängige Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer thermischen Abfallbehandlungsanlage für nicht gefährliche Abfälle in Wien 11, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(03360/2003-MDALTG; MA 22) Die vorgelegten Bescheidentwürfe betreffend die Bestellungen von nichtamtlichen Sachverständigen für den Fachbereich Feuerungs- und Luftreinhaltetechnik sowie für den Fachbereich Klimatologie und Meteorologie für das anhängige Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer thermischen Abfallbehandlungsanlage für nicht gefährliche Abfälle in Wien 11, werden genehmigt. (mehrstimmig)

(03697/2003-MDALTG; MA 22) Auf Grund des § 10 Abs 2 des Wiener Umweltschutzgesetzes, LGBl für Wien Nr 25/1993, in der Fassung LGBl für Wien Nr 15/2001, werden die nachstehend angeführten Personen zu Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Rats der Sachverständigen für Umweltfragen für die Dauer von fünf Jahren bestellt:

Mitglieder

1) Univ Prof Dr Friedrich Ehrendorfer, Institut für Botanik der Universität Wien

2) Univ Prof Dipl Ing Dr Gerhard Glatzel, Institut für Waldökologie der Universität für Bodenkultur

3) Univ Prof Dr Paul Brunner, Technische Universität Wien

4) Dr Helmut Pechlaner, Schönbrunner Tiergarten Ges.m.b.H.

5) Univ Prof Dipl Ing Dr Alfred Schmidt, Institut für Verfahrens-, Brennstoff und Umwelttechnik der Technischen Universität Wien

6) Univ Prof Dr Elisabeth Groll-Knapp, Universität Wien

Ersatzmitglieder

1) Univ Prof Dr Friedrich G Barth, Universität Wien

2) Univ Prof Dr Hans Puxbaum, Technische Universität Wien

3) Univ Prof DDr Albert Hackl, Technische Universität Wien

4) Univ Prof Dr Hanno Richter, Universität für Bodenkultur

5) Univ Prof Dr Rolf Schulte-Hermann, Universität Wien

6) Univ Prof Dr Hans Winkler, Konrad Lorenz Institut für Vergleichende Verhaltensforschung. (einstimmig)

(03070/2003-MDALTG; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Varietés wird genehmigt. (einstimmig)

(03179/2003-MDALTG; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 20 Abs 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957 idgF, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2002 wird zur Kenntnis genommen. (mehrstimmig)

(03355/2003-MDALTG; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(03609/2003-MDALTG; MA 58) Der beiliegende Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen im Jahre 2002 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(03835/2003-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf, betreffend die Verlängerung der U2 bis Aspern/Detailverfahren U2/2A-Festsetzung von Entschädigungen für Zwangsrechte II, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03836/2003-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf, betreffend die Verlängerung der U-Bahn-Linie U2 vom Schottenring nach Aspern - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist, wird genehmigt. (einstimmig)

(03839/2003-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf, betreffend Wienstrom GmbH - Errichtung und Betrieb eines Biomasseheizkraftwerks in 11, 1. Haidequerstraße 1 - Feststellungsbescheid gem UVP-G 2000, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03852/2003-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf, betreffend die Verlängerung der U2 bis Aspern - Detailverfahren U2/4A, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03853/2003-MDALTG; MA 58) Die Verordnung der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle, mit der eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Land- und Forstwirtschaft festgelegt wird, wird gemäß § 22 Abs 1 der Wiener Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1992, LGBl für Wien Nr 35, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 11/2001, genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(02724/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 6 561 009 EUR sowie nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 476 813 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03219/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 6 375 287,20 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 218 325,00 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 171 538,78 EUR) sowie nichtrückzahlbarer Beiträge bzw Zuschüsse im Ausmaß von 587 910,45 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03339/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 13 092 578,75 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 4 005 732,23 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03408/2003-MDALTG; MA 50) Der Antrag auf Abschreibung der einzelnen angeführten, im Rahmen der Landesbürgschaft nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz, dem Wohnhaussanierungsgesetz und dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 geleisteten Beträge, da in allen bezeichneten Bürgschaftsfällen mit einer Gesamtaushaftung von 330 029,14 EUR die Voraussetzungen des § 16 Abs 2 der Haushaltsordnung gegeben sind, wird genehmigt. (einstimmig)

(03409/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 11 352 276,02 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 364 424,35 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 391 794,20 EUR) sowie nichtrückzahlbare Beiträge bzw Zuschüsse im Ausmaß von 920 949,39 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03410/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 12 783 700,15 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 420 439,83 EUR und die zu leistenden laufenden nicht rückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 535 834,33 EUR) sowie die einmaligen nicht rückzahlbaren Beiträge im Ausmaß von 137 428,47 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03463/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 562 601,79 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 141 973,62 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03464/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 385 947,89 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 51 131,22 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(03661/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 69 351,24 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 3 985,02 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(03662/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 6 238 200,00 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 663 143,90 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 insgesamt 283 684,80 EUR) sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse bzw Beiträge von 32 700,00 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03682/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 7 796 758 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03698/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 1 840 560 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(03700/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 3 125 366 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03708/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 8 155 200 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 2 501 460 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03709/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 681 300,00 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschüsse im Ausmaß von 194 135,51 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03273/2003-MDALTG; MA 64) Frau Obermagistratsrätin Dr Karin Pardy, MA 64, und Herr Obermagistratsrat Dipl Ing Andreas Eigenbauer, MA 27, als Vertreter des Amts der Wiener Landesregierung, Herr Mag Dr Helmut Naumann als Vertreter der Wirtschaftskammer Wien, Herr Mag. Ditmar Wenty als Vertreter der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Herr Kammerdirektor Ing Robert Fitzthum als Vertreter der Wiener Landwirtschaftskammer, Herr Mag Georg Kovarik als Vertreter des Österreichischen Gewerkschaftsbunds sowie die Herren Dipl Ing Friedrich Pink, Dipl Ing Helmut Reisinger und Dipl Ing Reinhard Brehmer als Vertreter der Landesgesellschaft für Wien werden zu Mitgliedern des Landeselektrizitätsbeirats für Wien bestellt. (einstimmig)

(03790/2003-MDALTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb des von der Stadtgemeinde Mürzzuschlag sowie des von der Stadtgemeinde Bruck an der Mur gehaltenen Geschäftsanteils an der Wohnbaugesellschaft der Österreichischen Bundesbahnen gemeinnützige Gesellschaft.m.b.H. (nunmehr WBG Wohnen und Bauen Gesellschaft mbH Wien) mit dem Sitz in 5, Margaretengürtel 36-40 zum Nominale von jeweils 1 000 ATS (entspricht 72,67 EUR) durch die Gemeinnützige allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, reg. Gen.m.b.H. wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 i d g F erteilt. (einstimmig)

(03791/2003-MDALTG; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 42 401 727,04 EUR) an die Stadt Wien oder an die von ihr namhaft gemachten Kreditinstitute zu veräußern. (einstimmig)

(03792/2003-MDALTG; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 2 672 885,49 EUR) an die Wohnbauvereinigung für Privatangestellte gemeinnützige Gesellschaft m.b.H. oder an ein von ihr namhaft gemachtes Kreditinstitut zu veräußern. (einstimmig)

(03793/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 7 128 200 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 1 792 000 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03794/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 490 800,00 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschüsse im Ausmaß von 160 895,16 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03833/2003-MDALTG; MA 50) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung
über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstücks des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (Sanierungsverordnung 1997) geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

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