Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 28. Oktober 2003

Sitzungsprotokoll

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(04396/2003-MDALTG; MD-VD) Gemäß Art 102 Abs 4 B-VG erteilt das Land Wien die Zustimmung zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2003 beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem das Weingesetz 1999 geändert wird. (einstimmig)

(04012/2003-MDALTG; UVS) Der gemäß § 13 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl für Wien Nr 53/1990, in der Fassung LGBl für Wien Nr 39/1999, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 2002 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(04411/2003-MDALTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 (5. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995) und das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (6. Novelle zum Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien) geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(04520/2003-MDALTG; MA 1) Für die Funktionsperiode 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2008 werden für den Disziplinarsenat gemäß § 8e des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien bestellt: 
als Vorsitzende: Dr Angela Bibulowicz, Richterin des Oberlandesgerichts Wien
als Stellvertreterin der Vorsitzenden: Dr Felicitas Paller, Richterin des Handelsgerichts Wien
als rechtskundige Beisitzerin: Dr Monika Jahn, Richterin des Oberlandesgerichts Wien
als Stellvertreter dieser rechtskundigen Beisitzerin: Mag Raimund Wurzer, Richter des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien
als rechtskundiger Beisitzer: Mag Helmut Hutterer, Magistratsabteilung 1
als Stellvertreterin dieses rechtskundigen Beisitzers: Mag Birgit Enengl, Magistratsabteilung 1
als rechtskundiger Beisitzer: Mag Josef Herwei, Magistratsabteilung 69
als Stellvertreter dieses rechtskundigen Beisitzers: LL M Mag Wolfgang Magesacher, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(04454/2003-MDALTG; MD-VD) 1. Frau Gemeinderätin Gerda Themel wird gemäß § 206 Abs 1 und 5 der Wiener Abgabenordnung – WAO auf Grund des Vorschlags der hiezu berechtigten Partei für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderats zur Stellvertreterin der Beisitzer der Abgabenberufungskommission bestellt.
2. Frau Bezirksvorsteherin Martina Malyar wird gemäß § 206 Abs 5 WAO auf Grund eines neuen Ernennungsvorschlags der hiezu berechtigten Partei als Stellvertreterin der Beisitzer der Abgabenberufungskommission abberufen.
3. Herr Mag Heinz Liebert und Frau Mag Eva Schreiner-Hasberger werden gemäß § 207 WAO zu Beisitzern der Abgabenberufungskommission bestellt. Herr Mag Dr Gerhard Schattauer wird gemäß § 207 WAO zum Stellvertreter der Beisitzer der Abgabenberufungskommission bestellt.
4. Herr OSR Dr Wolfgang Jankowitsch und Frau Mag Renate Rehak werden gemäß § 207 WAO als Beisitzer der Abgabenberufungskommission abberufen. Herr SR Dr Peter Krasa wird gemäß § 207 WAO als Stellvertreter der Beisitzer der Abgabenberufungskommission abberufen. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(04010/2003-MDALTG; MDA) Gemäß § 65 Abs 1 Z 2 lit a und Abs 5 in Verbindung mit § 68 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird zur Kenntnis genommen, dass von der Evangelischen Kirche A.B.-Diözese Wien mit Wirksamkeit vom 1. September 2003 an Stelle von Herrn Superintendenten Univ Prof Mag Werner Horn Herr Senior Mag Hansjörg Lein als Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beratender Stimme entsendet wird. (einstimmig)

(04522/2003-MDALTG; MA 51) I. Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Anerkennung von Ausbildungen in Mitgliedstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum für die Berufe Diplomschilehrer, Diplomsnowboardlehrer, Schiführer, Snowboardführer, Landesschilehrer, Landessnowboardlehrer, Langlauflehrer und Alternativschilehrer und
II. der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über den Ausbildungskurs und die Prüfung für Diplomschilehrer, Diplomsnowboardlehrer, Schiführer, Snowboardführer, Landesschilehrer, Landessnowboardlehrer, Langlauflehrer und Alternativschilehrer, werden genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(04340/2003-MDALTG; MA 36) Nachstehende Personen werden gemäß § 5 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die für die Bestellung zu Überprüfungsorganen nach dem Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz erforderlichen Kenntnisse und deren Nachweis, LGBl für Wien Nr 43/1992, zu Mitgliedern der Prüfungskommission, auf die Dauer von 3 Jahren bestellt:
Vorsitzender: OStBR Dipl Ing Rainer Spurny, Magistratsabteilung 34
Vorsitzender-Stellvertreter: Dipl Ing Gerald Unterberger, Magistratsabteilung 36
Erster Beisitzer: Albert Bandera
Stellvertreter des ersten Beisitzers: Martin Hofstetter, Erwin Zimmermann
Zweiter Beisitzer: Ing Werner Mudrich
Stellvertreter des zweiten Beisitzers: Ing Diethelm Peschak, Günther Schweifer, Ing Michael Mattes (einstimmig)

(04341/2003-MDALTG; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 7 Abs 1 Wiener Landwirtschaftsgesetz, LGBl für Wien Nr 15/2000, in Verbindung mit § 1 Abs 1 Z 2 der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Übertragung von Aufgaben nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz an die Landwirtschaftskammer für Wien, LGBl für Wien Nr 44/2001, erstellte Landwirtschaftsbericht für die Jahre 2001 und 2002 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(04176/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 einmalige nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse im Ausmaß von 25 803,85 EUR sowie Förderungsdarlehen des Landes in der Höhe von 1 775 919,58 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04267/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 273 100,00 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohn-bauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse im Ausmaß von 646 502,02 EUR sowie die Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 insgesamt 4 888 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(04270/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 16 841 127,20 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 4 523 116,79 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 67 965,70 EUR), die zu leistenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 592 494,58 EUR) sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse und Beiträge im Ausmaß von 298 179,68 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04271/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 10 144 400,00 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 49 149,86 EUR), die zu leistenden laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 243 462,00 EUR) sowie der einmalige nichtrückzahlbare Zuschuss im Ausmaß von 11 025,00 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04342/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 643 000,00 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 788 613,00 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04485/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 Landesdarlehen im Gesamtbetrag von 2 533 846,00 EUR, Baukostenzuschüsse im Betrag von 101 852,00 EUR, nichtrückzahlbare Beiträge im Betrag von 246 238,00 EUR sowie Annuitätenzuschüsse zu zusätzlichen Hypothekardarlehen im Betrag von 1 049 574,00 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04486/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 3 407 192,00 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04488/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 14 875 913,00 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04219/2003-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf, betreffend die Errichtung einer Photovoltaikanlage in 1, Rathausstraße 2, 4 – Doblhoffgasse 6, 8 – Bartensteingasse 7, 9 – Stadiongasse 7, 9, wird genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(04523/2003-MDALTG; MD-VD) Gemäß Art 102 Abs 4 bzw Art 129a Abs 2 B-VG erteilt das Land Wien die Zustimmung zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 10. Juli 2003 beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem das Apothekengesetz und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden. (einstimmig)

(04524/2003-MDALTG; MD-VD) Gemäß Art 129a Abs 2 B-VG erteilt das Land Wien die Zustimmung zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 10. Juli 2003 beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste geändert wird (MTD-Gesetz-Novelle 2003). (einstimmig)

(04525/2003-MDALTG; MD-VD) Gemäß Art 129a Abs 2 B-VG erteilt das Land Wien die Zustimmung zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 10. Juli 2003 beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste geändert werden (GuKG-Novelle 2003). (einstimmig)

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