Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 16. Dezember 2003

Sitzungsprotokoll

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Dr Johannes Hahn, Karin Landauer, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: StR Johann Herzog sowie Präsident Walter Nettig.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(05535/2003-MDALTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission nach dem Wiener Gleichbehandlungsgesetz (Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission) wird genehmigt. (einstimmig)

(05538/2003-MDALTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse für das Jahr 2004 gemäß § 73e Abs 5 der Pensionsordnung 1995 festgestellt wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(05557/2003-MDALTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Höhe der Vergütung für Mitglieder des Dienstrechtssenats festgesetzt wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(05558/2003-MDALTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Höhe der Vergütung für Mitglieder des Disziplinarsenats festgesetzt wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(04995/2003-MDALTG; MDA/E) Claudia Sima und Ing Georg Sima wird in Würdigung ihres Mutes, den sie bei der Rettung eines Menschenlebens bewiesen haben, die Rettungsmedaille des Landes Wien verliehen. (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(05570/2003-MDALTG; MA 5) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, den Beitrag des Landes Wien an die Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs in der Höhe von max 50% (d s 2 500 000 EUR) der sz vereinbarten Entschädigungssumme von 5 000 000 EUR unter der Prämisse zu leisten, dass auch die anderen Bundesländer ihren anteiligen Betrag nach der Volkszahl leisten, so dass insgesamt ein Beitrag der Länder an die Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs in Höhe von max 50% (d s 9 084 104,31 EUR) der sz vereinbarten Entschädigungssumme von 18 168 208,54 EUR erfolgt. (einstimmig)

(05571/2003-MDALTG; MA 5) Das Land Wien gewährt gemäß der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Abfederung der Zusatzaufwendungen für Ersatzfuttermittel in von der Dürre 2003 besonders betroffenen Betrieben mit Futterflächen, GZ: 39 001/61-III9/03, einmalige Zuschüsse mit maximal 3 000 EUR pro Betrieb unter der Voraussetzung, dass der Bund einen gleich hohen Beitrag leistet. Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die für die Abwicklung notwendigen Regelungen zu treffen. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(05559/2003-MDALTG; GJS) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung von Richtsätzen für Pflegeelterngeld und weitere Sonderleistungen geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(04882/2003-MDALTG; MDA) 1) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ an Stelle von Mag Melanie Matzer (Lehrervertreterin) Mag Susanne HERBERT zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt.
2) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, werden zu Ersatzmitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt:
a) auf Grund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeideräte der FPÖ:
aa) an Stelle von Mag Susanne HERBERT (Lehrervertreterin) Franz-Josef Etzelstorfer;
bb) an Stelle von Franz-Josef Etzelstorfer (Sonstiger Vertreter) Prof Mag Herbert Kopetzky und
cc) an Stelle von Prof Mag Herbert Kopetzky (Elternvertreter) Gemeinderätin Mag Heidrun Schmalenberg;
b) auf Grund des Vorschlags des Grünen Klubs im Rathaus: an Stelle von Werner Hromada (Sonstiger Vertreter) Anita Bilek. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(05541/2003-MDALTG; MA 7) Für die restliche Funktionsperiode der Tourismuskommission wird an Stelle von KommR Siegfried Graninger KommR Wolfgang Coural als neues Mitglied der Kommission bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(04939/2003-MDALTG; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Neuregelung der Pflegeentgelte in den Wiener städtischen Pflegeheimen wird genehmigt. (mehrstimmig)

(05111/2003-MDALTG; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14 -H 256/9/69, vom 28. November 1983, MA 14 – H 256/20/79, vom 2. April 1984, MA 14 – H 256/24/83, vom 9. Mai 1984, MA 14 – H 256/59/85, vom 9. Dezember 1985, MA 14 – H 256/5/84, vom 17. September 1984, MA 14 – H 256/77/84 und vom 22. April 1985, MA 14 – H 256/36/85, grundsätzlich bewilligten Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt.
Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen in den Bereichen des Klinischen Instituts für medizinische und chemische Labordiagnostik.
Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.
B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb des Bauteils 10 (Teil 6/IBS 38) unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. (einstimmig)

(05543/2003-MDALTG; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühr für Patienten gemäß § 43 Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) wird genehmigt. (mehrstimmig)

(05544/2003-MDALTG; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Valorisierung und die Festsetzung des Kostenbeitrags gemäß § 46a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr KAG wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(05576/2003-MDALTG; GGU) Die vorgelegte Note an den Herrn Bundeskanzler Dr Wolfgang Schüssel betreffend ein Bundestierschutzgesetz wird genehmigt. (mehrstimmig)

(04974/2003-MDALTG; MA 58) Gemäß § 32 der Wiener land- und fortwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1992, LGBl für Wien Nr 35, in der geltenden Fassung, wird Herr Dr Andreas Baumgartner an Stelle von Herrn Oberstudienrat i R Dr Franz Klinger zum Vorsitzenden der Prüfungskommission für die Abhaltung der Gärtnermeisterprüfung auf die Dauer der bis Ende Februar 2007 laufenden Funktionsperiode bestellt.
Nach Beschlussfassung durch die Wiener Landesregierung wird sich die Prüfungskommission für die Abhaltung der Gärtnermeisterprüfung – wie in der vorgelegten Beilage dargestellt - zusammensetzen. (einstimmig)

(05572/2003-MDALTG; MA 58) Zur Förderung der durch den Hagelschlag vom 13. Mai 2003 betroffenen Wiener Wein- und Erwerbsobstbaubetriebe wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Landwirtschaftsgesetzes, LGBl für Wien Nr 15/2000, von der Europäischen Kommission als Staatliche Beihilfe Nr N 348/2003/Österreich (Wien) bewilligte Förderungsrichtlinie (Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zur Beseitigung von Hagelschäden an Weinbau- und Erwerbsobstbaukulturen in Wien zur Sicherung und Erhaltung der Kulturlandschaft samt Antragsformular), erlassen. Die Förderungsrichtlinie kommt einmalig zur Anwendung. Für die diesbezügliche finanzielle Bedeckung ist Vorsorge zu treffen. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(04903/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 712 071,95 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in Höhe von 102 582,09 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 34 193,70 EUR) sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw Zuschüsse im Ausmaß von 82 383,23 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04905/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 331 198,98 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 12 957,76 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(04976/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 431 658,10 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 58 400,50 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(04990/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 091 800,00 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse im Ausmaß von 614 960 EUR bewilligt. (einstimmig)

(05231/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 91 449 407,95 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in Höhe von 23 153 453,74 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 4 158 956,24 EUR) sowie nichtrückzahlbare Beiträge bzw Zuschüsse im Ausmaß von 813 750  EUR bewilligt. (einstimmig)

(05390/2003-MDALTG; MA 50) Über Vorschlag der SPÖ Wien, Sozialdemokratische Fraktion im Wiener Landtag und Gemeinderat, wird an Stelle des bisher bestellten Ersatzmitglieds Frau Ursula Lettner Frau Helga Klier zum Ersatzmitglied des Wohnbauförderungsbeirats für das Land Wien bestellt. (einstimmig)

(05467/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 9 958 433,10 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 3 106 816,39 EUR bewilligt. (einstimmig)

(05468/2003-MDALTG; MA 50) Der Antrag auf Abschreibung der einzelnen angeführten, im Rahmen der Landesbürgschaft nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz, dem Wohnhaussanierungsgesetz und dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 geleisteten Beträge, da in allen bezeichneten Bürgschaftsfällen mit einer Gesamtaushaftung von 205 012,58 EUR die Voraussetzungen des § 16 Abs 2 der Haushaltsordnung gegeben sind, wird genehmigt. (einstimmig)

(05469/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 28 959 600 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 6 839 278 EUR bewilligt. (einstimmig)

(05470/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung in den in der Beilage angeführten Wohnhausanlagen beantragten Einzelwohnungsverbesserungsmaßnahmen mit zu stützenden Baukosten von rund 63 450 000 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 28 200 000 EUR bewilligt. (einstimmig)

(05471/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 9 825 800 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in Höhe von 2 433 800 EUR und die zu leistenden laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 438 084 EUR) sowie ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 90 600  EUR bewilligt. (einstimmig)

(05472/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 1 553 640 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(05473/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 1 290 983 EUR bewilligt. (einstimmig)

(05474/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 82 880 799 EUR bewilligt. (einstimmig)

(05567/2003-MDALTG; MA 50) Der Antrag auf Abschreibung der aushaftenden Forderung in der Höhe von 332 587,74 EUR im Zusammenhang mit einer Förderungsgewährung nach dem WFG 1984 in Verbindung mit dem WWFSG 1989, da die Voraussetzungen des § 16 Abs 2 der Haushaltsordnung gegeben sind, wird genehmigt. (einstimmig)

(05568/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 9 040 500 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in Höhe von 2 079 232,60 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 344 918,16 EUR) sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw Zuschüsse im Ausmaß von 218 000 EUR bewilligt. (einstimmig)

(05569/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 Baukostenzuschüsse im Betrag von 6 066 633 EUR, nichtrückzahlbare Beiträge im Betrag von 48 547 EUR, Landesdarlehen (§ 2b – "Superförderung") im Gesamtbetrag von 12 440  EUR, sowie Annuitätenzuschüsse zu zusätzlichen Hypothekardarlehen im Betrag von 387 900  EUR bewilligt. (einstimmig)

(05594/2003-MDALTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb des vom Österreichischen Gewerkschaftsbund gehaltenen Geschäftsanteils in Höhe von 29 069,13 EUR (entspricht 400 000 ATS) an der "Neue Heimat" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft, Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 2700 Wiener Neustadt, Heitzergasse 1 durch die GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau-Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 8, Bennoplatz 3 wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig)

(05596/2003-MDALTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb des von Herrn Siegfried Dohr gehaltenen Geschäftsanteils von 683 124,64 EUR, des von Herrn Richard Holzer gehaltenen Geschäftsanteils von 1 387 905,80 EUR, des von Herrn Fritz Neugebauer gehaltenen Geschäftsanteils von 1 941 963,47 EUR, des von Herrn Gerhard Böhm gehaltenen Geschäftsanteils von 3 633,64 EUR, des von Herrn Otto Pendl gehaltenen Geschäftsanteils von 3 633,64 EUR, des von Herrn Mag Hans Herold gehaltenen Geschäftsanteils von 1 816,82 EUR, des von Herrn Mag Peter Linder gehaltenen Geschäftsanteils von 1 816,82 EUR, des von Herrn Anton Stachel gehaltenen Geschäftsanteils von 1 816,82 EUR, des von Herrn Dr Wilhelm Gloss gehaltenen Geschäftsanteils von 1 090,10 EUR, des von Herrn Paul K Huber gehaltenen Geschäftsanteils von 1 090,10 EUR, des von Frau Christina Krainz gehaltenen Geschäftsanteils von 726,73 EUR, des von Herrn Dr Rudolf Neudauer gehaltenen Geschäftsanteils von 363,36 EUR, des von Herrn Gerhard Hanke gehaltenen Geschäftsanteils von 363,36 EUR, des von Herrn Alois Binder gehaltenen Geschäftsanteils von 363,36 EUR des von Herrn Dr Wilhelm Pölzl gehaltenen Geschäftsanteils von 363,36 EUR, des von Herrn Johann Siller gehaltenen Geschäftsanteils von 363,36 EUR, des von Herrn Dr Josef OSWALD gehaltenen Geschäftsanteils von 363,36 EUR, des von Herrn Franz Lucny gehaltenen Geschäftsanteils von 363,36 EUR und des von Herrn Georg Pirker gehaltenen Geschäftsanteils von 1 090,10 EUR an der Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Gemeinnützige Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 10, Gudrunstraße 179 zum jeweiligen Nominale durch die Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH sowie zum Erwerb des von Herrn Alfred Stockinger gehaltenen Geschäftsanteils von 1 090,10 EUR zum Nominale von 990,10 EUR durch die Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH und zum Nominale von 100 EUR durch Herrn Dr Gerhard Renner wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig)

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