Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 23. März 2004

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Dr Johannes Hahn, Karin Landauer, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: Präsident Walter Nettig sowie StR Johann Herzog.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(01150/2004-MDALTG; MD-IR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der endgültige Dienstpostenplan für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen, wie in den Beilagen ersichtlich, erstellt. 
Dieser gemäß den einseitig verordneten Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ermittelte endgültige Stellenplan umfasst ausschließlich den Mindestbedarf per 15. September 2003 zur Erteilung des lehrplanmäßigen Unterrichts an den Wiener allgemein bildenden Pflichtschulen. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass die darin festgehaltene Einsparungsquote von 90 % der im Finanzausgleich für das Schuljahr 2004/2005 festgelegten Maßzahlen den seinerzeitigen Vereinbarungen der Finanzausgleichspartner nicht entspricht. Das Land Wien behält sich ausdrücklich die Geltendmachung des Ersatzes an zusätzlichen Dienstposten für folgenden Mehraufwand vor: 
Schülerzahlerhöhung nach dem 15. September 2003 (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger), rückflutende Schülerinnen und Schüler aus Bundesschulen etc) 
Sicherstellung der für den Unterricht für Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler in den Wiener Spitälern erforderlichen Lehrerinnen und Lehrer. 
Zusätzlicher Aufwand für Lehrerinnen und Lehrer zur Sicherstellung des Islamischen Religionsunterrichts. 
Erfüllung der bundesgesetzlich festgelegten Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie die ausreichende Betreuung von Kindern nichtdeutscher Muttersprache, soweit die zugebilligten Maßzahlen überschritten werden. 
Besoldung jener Landeslehrerinnen und Landeslehrer, die vom September bis November 2003 einen Sonderurlaub nach den Bestimmungen des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes in Anspruch genommen haben, der dienstfrei gestellten Personalvertreterinnen und Personalvertreter sowie der im Beschäftigungsverbot befindlichen pragmatisierten Landeslehrerinnen, da dieser zusätzliche Aufwand ausschließlich durch die Vollziehung bundesgesetzlicher Vorschriften entsteht und nicht unterrichtswirksam ist. (mehrstimmig)

(01181/2004-MDALTG; MD-VD) Gemäß Art 14b Abs 5 in Verbindung mit Art 14b Abs 4 B-VG erteilt die Wiener Landesregierung zur Kundmachung der "Verordnung der Bundesregierung betreffend die Erstellung und Übermittlung von elektronischen Angeboten im Vergabeverfahren – E-Procurement-Verordnung 2004" ihre Zustimmung. (einstimmig)

(01224/2004-MDALTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes über die Zuweisung von Bediensteten der Gemeinde Wien an die Konservatorium Wien GmbH (Konservatorium Wien – Zuweisungsgesetz) und mit dem die Dienstordnung 1994 (17. Novelle zur Dienstordnung 1994) und das Wiener Personalvertretungsgesetz (8. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz) geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(01187/2004-MDALTG; MA 5) Der in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 10. Dezember 2003 beschlossene Jahresvoranschlag für 2004 der Ärztekammer für Wien einschließlich jener der Zahnärztlichen Abrechnungsstelle, des Dr Wilhelm Brenner-Gedächtnisfonds sowie des Dr Wilhelm Brenner-Instituts (Zahnärztliches Fortbildungsinstitut) der Kurie der Zahnärzte wird gemäß § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998, BGBl I, Nr 169/1998, in der geltenden Fassung, genehmigt. (mehrstimmig)

(01146/2004-MDALTG; MA 27) Gemäß § 16 Abs 1 der Förderungsrichtlinien 2003 werden zu Mitgliedern bzw Ersatzmitgliedern des Ökostrom-Beirats bestellt: 
OMRin Mag Helene Miksits, MA 5, (Ersatzmitglied OStBR Dipl Ing Thomas Madreiter), OStBR Dipl Ing Andreas Eigenbauer, MA 27, (Ersatzmitglied OMRin Dr Karin Pardy) als Vertreter der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke; 
StBR Dipl Ing Martin Ryba, MA 36, (Ersatzmitglied Ing Mag Dr Gerald Junker) als Vertreter der Geschäftsgruppe Umwelt; 
SR Mag Karl Pauer, MA 64, (Ersatzmitglied SR Dr Wolfgang Kirchmayer) als Vertreter der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung; 
OSRin Mag DDr Christine Fohler-Norek (Ersatzmitglied Dipl Ing Dr Robert Friedbacher) als Vertreter in der Magistratsdirektion – Klimaschutzkoordinationsstelle; 
Mag Ulrike Stocker, MA 22, (Ersatzmitglied Dipl Ing Thomas Mosor) als Vertreter der Magistratsabteilung für Umweltschutz; 
Dr Andrea Schnattinger (Ersatzmitglied Mag Dominik Schreiber) als Vertreterin der Wiener Umweltanwaltschaft; 
Dipl Ing Dr Edgar Hauer, MA 27, (Ersatzmitglied Dipl Ing Petra Ebert) als Vertreter der Förderstelle; 
Mag Franziska Aujesky (Ersatzmitglied Mag Dr Helmut Naumann) als Vertreterin der Wirtschaftskammer Wien; 
Mag Gunda Kirchner (Ersatzmitglied Dr Christoph Streissler) als Vertreterin der Arbeiterkammer Wien; 
Prof Norbert Nischkauer (Ersatzmitglied Mag Georg Kovarik) als Vertreter des Österreichischen Gewerkschaftsbunds; 
Ing Rainer Speer (Ersatzmitglied Ing Rainer Holzer) als Vertreter des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds; 
Dr Fritz Unterpertinger (Ersatzmitglied Mag Michael Cerveny) als Vertreter der Energieverwertungsagentur und 
Dr Reinhard Haas als Vertreter der Technischen Universität Wien. (einstimmig)

(01145/2004-MDALTG; MD-VD) 1) Gemeinderat Dipl Ing Omar Al-Rawi wird gemäß § 206 Abs 1 und 5 der Wiener Abgabenordnung auf Grund des Vorschlags der hiezu berechtigten Partei für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderats zum Stellvertreter der Beisitzer der Abgabenberufungskommission bestellt. 
2) Gemeinderätin a D Gerda Themel wird gemäß § 206 Abs 5 der Wiener Abgabenordnung auf Grund eines neuen Ernennungsvorschlags der hiezu berechtigten Partei als Stellvertreterin der Beisitzer der Abgabenberufungskommission abberufen. (einstimmig)

(01194/2004-MDALTG; MA 27) Ein Landesforum "Lehre und Berufsausbildung in Wien" ist mit folgender Aufgabenstellung und nachfolgend dargestellter Zusammensetzung einzurichten: 
A) Aufgaben des Landesforums "Lehre und Berufsausbildung in Wien" 
Das Landesforum hat die Aufgabe, Fragen der Ausbildungsstrategie einschließlich der Beziehungen zwischen Schule und Berufsausbildung zu behandeln, neue Modelle für die Lehrlingsausbildung zu entwickeln und die Einrichtung freiwilliger branchenspezifischer Lehrlingsfonds in Wien nach dem "Vorarlberger Modell" zu verhandeln. 
Das Landesforum "Lehre und Berufsausbildung in Wien" wird über die Ergebnisse der Beratungen binnen eines Jahres (April 2005) einen Bericht erstatten, der der Landesregierung vorgelegt werden wird. 
B) Mitglieder des Landesforums "Lehre und Berufsausbildung in Wien" 
1) der Landeshauptmann von Wien oder ein von ihm bestellter Vertreter als Vorsitzender; 
2) je ein Vertreter des Amts der Wiener Landesregierung aus den Zuständigkeitsbereichen der EU-Strategie und Wirtschaftsentwicklung sowie der Städtischen Schulverwaltung; 
3) die amtsführende Präsidentin des Wiener Stadtschulrats oder ein entsendeter Vertreter; 
4) der Präsident der Arbeiterkammer Wien oder ein entsendeter Vertreter; 
5) der Präsident der Wirtschaftskammer Wien oder ein entsendeter Vertreter; 
6) der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbunds oder ein entsendeter Vertreter; 
7) der Geschäftsführer der Industriellenvereinigung Wien oder ein entsendeter Vertreter; 
8) der Leiter der Lehrlingsstelle Wien oder ein entsendeter Vertreter; 
9) die Geschäftsführerin des Arbeitsmarktservice Wien oder ein entsendeter Vertreter; 
10) der Vorstandsvorsitzende des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds oder ein entsendeter Vertreter. 
Das Landesforum kann die Aufnahme von Vertretern des Bundes, sowie weiterer Institutionen mit beratender Stimme, die Bestellung von Stellvertretern sowie die Beiziehung von weiteren Experten beschließen. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(01230/2004-MDALTG; MDA) 1) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, werden auf Grund des Vorschlags des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats zu Mitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt: 
a) an Stelle von Wolfgang Drexler (Lehrervertreter) Andrea Masek und 
b) an Stelle von Gerhard Mader (Sonstiger Vertreter) Leopoldine Lembcke. 
2) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, werden auf Grund des Vorschlags des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats zu Ersatzmitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt: 
a) an Stelle von Karl Trost (Lehrervertreter) Gabriele Prokop, 
b) an Stelle von Friedrich Hainz (Lehrervertreter) Ernst Reiffenstein, 
c) an Stelle von Gertrude Bohmann (Elternvertreterin) Sonja Aktas,
d) an Stelle von Walter Janauer (Elternvertreter) Maria Zoufal,
e) an Stelle von Christine Zeiler (Elternvertreterin) Beatrix Fichtinger und
f) an Stelle von Patrick Wolf (Sonstiger Vertreter) Mag Christine Korecky. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(00875/2004-MDALTG; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Wiener Krankenanstaltenplan (WKAP 2003) erlassen wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(01184/2004-MDALTG; MA-L) Gemäß § 2 Abs 2 des Wiener Landessanitätsratsgesetzes vom 6. Februar 2004, LGBl Nr 4/2004, werden neben OStPhys Dr Elisabeth Kremeier, die in ihrer Funktion als Landessanitätsdirektorin gemäß § 2 (1) WLSRG ordentliches Mitglied ist, nachfolgende Mitglieder bestellt:
Ordentliche Mitglieder:
1. Prim Univ Prof Dr Susanne Binder, Vorstand der Augenabteilung in der Krankenanstalt der Stadt Wien – Rudolfstiftung
2. Mag pharm Heinrich Burggasser, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer Landesgeschäftsstelle Wien
3. Präsident Dir Prim MR Dr Walter Dorner, Ärztlicher Leiter des Heeresspitals, Heereskrankenanstalt und Heeresfachambulatorium, Präsident der Ärztekammer für Wien 
4. Univ Prof Dr Teresa Guth-Wagner, Universitätsklinik für Frauenheilkunde Klinische Abteilung für Spezielle Gynäkologie im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien
5. Univ Prof Dr Gerhard Lechner, Vorstand der Universitätsklinik für Radiodiagnostik im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien
6. Mag Dr Reinhard Marek, Ärztlicher Direktor der Wiener Gebietskrankenkasse
7. Univ Prof Dr Gabriele Moser, Universitätsklinik für Innere Medizin IV, Klinische Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien
8. Dr Sabine Oberhauser, Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Hauptgruppe II
9. Univ Prof Dr Anita Rieder, Institut für Sozialmedizin der Universität Wien
10. Chefarzt Dr Stephan Rudas, Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien
11. Prim Univ Doz Dr Annemarie Schratter-Sehn, Vorstand des Instituts für Radioonkologie im Kaiser-Franz-Josef-Spital der Stadt Wien
12. Prim Univ Prof Dr Sylvia Schwarz, Vorstand des Instituts für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus der Stadt Wien – Lainz
13. Prim Univ Prof Dr Josef Smolen, Vorstand der klinischen Abteilung für Rheumatologie an der Universitätsklinik für Innere Medizin III
14. Univ Prof Dr Klaus Wolff, Vorstand der Universitätsklinik für Dermatologie im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien
15. Univ Prof Dr Ernst Wolner, Vorstand der klinischen Abteilung für Herz-Thorax-Chirurgie an der Universitätsklinik für Chirurgie im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien
Außerordentliche Mitglieder:
1. Prim Univ Prof Dr Ernst Berger, Vorstand der neurologischen Abteilung für Kinder und Jugendliche mit Behindertenzentrum im Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel
2. Prim Univ Doz Dr Maria Deutinger, Vorstand der Plastischen- und Wiederherstellungschirurgie im Krankenhaus der Stadt Wien – Lainz
3. Dr Susanne Drapalik, Unternehmung - Wiener Krankenanstaltenverbund, Generaldirektion
4. Prim Univ Doz Dr Peter Fasching, Leiter der 3. Internen Abteilung des Geriatriezentrum der Stadt Wien - Baumgarten
5. Prim Univ Prof Dr Franz Grill, ärztlicher Leiter im Orthopädischen Spital Speising
6. Prim Univ Prof Dr Wolfgang Grisold, ärztlicher Leiter der Neurologischen Abteilung des Kaiser-Franz-Josef-Spitals der Stadt Wien
7. Prim Univ Prof Dr Meinhard Kneussl, Vorstand der 2. Med Abteilung/Lungenabteilung des Wilhelminenspitals der Stadt Wien
8. Prim Univ Prof Dr Johannes Mlczoch, Vorstand der 4. Med Abteilung mit Kardiologie im Krankenhaus der Stadt Wien – Lainz
9. MR Dr Roland Paukner, Ottakringer Straße 103, 1160 Wien
10. Univ Prof Dr Arnold Pollak, Vorstand der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien
11. Prim Univ Prof Dr Wolfgang Scharf, Leiter der Unfallchirurgie und Sporttraumatologischen Abteilung des Hanusch-Krankenhauses
12. Prim Univ Prof Dr Walter Stackl, Vorstand der Urologischen Abteilung in der Krankenanstalt der Stadt Wien – Rudolfstiftung
13. Univ Prof Dr Karl-Heinz Tragl, Ludwig Boltzmann-Institut für Altersforschung
14. Prim Univ Prof Dr Albert Tuchmann, Vorstand der Chirurgischen Abteilung des Sozialmedizinischen Zentrums Floridsdorf – Krankenhaus und Geriatriezentrum
15. Prim Univ Prof Dr Beatrix Volc-Platzer, Vorstand der Dermatologischen Abteilung des Donauspitals im SMZ-Ost der Stadt Wien
16. Prim Univ Doz Dr Wolfram Wicke, Vorstand der HNO Abteilung im Kaiser-Franz-Josef-Spital der Stadt Wien (mehrstimmig)

(01231/2004-MDALTG; MA 15) Der Stadt Wien wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 10, Kundratstraße 3, von "Kaiser-Franz-Josef-Spital der Stadt Wien", in "Sozialmedizinisches Zentrum Süd, Kaiser-Franz-Josef-Spital und Geriatriezentrum Favoriten der Stadt Wien", erteilt. (einstimmig)

(01232/2004-MDALTG; MA 15) I) Der Stadt Wien wird nach § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheid vom 21. Februar 1995, MA 15-II/H/13/478/94, bewilligten Projekts der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium zur fachärztlichen Versorgung der Patienten des Geriatriezentrums am Wienerwald und der Patienten der anderen städtischen Pflegeheime) "Geriatrisches Ambulatorium am Wienerwald" in 13, Jagdschlossgasse 59, erteilt.
Die Änderung besteht in der Übersiedlung der HNO-Ambulanz von Pavillon IV in den Pavillon XIII, EG.
II) Der Stadt Wien wird nach § 6 Abs 1 Wr KAG die Bewilligung zum Betrieb des Teilbereichs "HNO-Ambulanz" dieser Krankenanstalt unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Der vorgelegte Plan samt Beschreibung ist Bestandteil des Bescheids. (einstimmig)

(01233/2004-MDALTG; MA 15) I) Der Stadt Wien wird nach § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheid vom 21. Februar 1995, MA 15-II-H/13/478/94, bewilligten Projekts der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium zur fachärztlichen Versorgung der Patienten des Geriatriezentrums am Wienerwald und der Patienten der anderen städtischen Pflegeheime) "Geriatrisches Ambulatorium am Wienerwald" in 13, Jagdschlossgasse 59, erteilt. 
Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:
Der Teilbereich "Physikalische Medizin und Rehabilitation", der nach der Errichtungsbewilligung (Bescheid vom 21. Februar 1998, MA 15-II-H/13/478/94) nur Räumlichkeiten im Pavillon VI, EG, 0/links, umfasste, wurde um Räumlichkeiten im Pavillon VI, EG, 0/rechts, im 1. OG und im 2. OG erweitert.
II) Der Stadt Wien wird nach § 6 Abs 1 Wr KAG die Bewilligung zum Betrieb des Teilbereichs "Physikalische Medizin und Rehabilitation" dieser Krankenanstalt unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids. (einstimmig)

(01234/2004-MDALTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 10. Dezember 2003 beschlossenen Änderungen der Satzung und Änderungen der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien erteilt.
Die Änderungen der Satzung des Wohlfahrtsfonds und die Änderungen der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds bilden eine Bestandteil des Bescheids. (einstimmig)

(01235/2004-MDALTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 10. Dezember 2003 beschlossenen Umlagenordnungen für die Jahre 2003 und 2004 und für die in der Kurienversammlung der Kurie der Zahnärzte vom 29. November 2003 beschlossenen Kurienumlagenordnungen für die Jahre 2003 und 2004 erteilt.
Die Umlagenordnungen der Ärztekammer für Wien für die Jahre 2003 und 2004 sowie die Kurienumlagenordnungen der Kurie der Zahnärzte für die Jahre 2003 und 2004 bilden einen Bestandteil des Bescheids. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(00225/2004-MDALTG; GSV) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Betrieb von Fiakerunternehmen und mit Pferden betriebenen Mietwagenunternehmen (Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Stadtentwicklung und Verkehr)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(01183/2004-MDALTG; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Bescheids betreffend die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur thermischen Behandlung nicht gefährlicher Abfälle (Müllverbrennungsanlage Pfaffenau) wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(00876/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 4 391 912,08 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden nichtrückzahlbaren laufenden Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2004 von 82 844,16 EUR) sowie nichtrückzahlbare einmalige Zuschüsse im Gesamtausmaß von 164 917,25 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00966/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 359 080,66 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2004 von 18 897,51 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(01065/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes in der Höhe von 1 723 490,40 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01067/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 6 601 130,26 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 005 503,47 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2004 von 251 865,30 EUR) sowie die nichtrückzahlbaren Beiträge bzw ein einmaliger nichtrückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 84 860,65 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01153/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 451 074,36 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2004 von 30 109,68 EUR) sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtausmaß von 174 729,75 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01154/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 967 896,30 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 321 709,52 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01198/2004-MDALTG; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 11 755 209,60 EUR) an die angeführten Bauträger zu veräußern. (einstimmig)

(01199/2004-MDALTG; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 16 566 909,91 EUR) an die umseitig angeführten Bauträger oder an die von ihnen namhaft gemachten Kreditinstitute zu veräußern. (einstimmig)

(01200/2004-MDALTG; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 2 738 414,56 EUR) an die Antragstellerinnen und Antragsteller zu veräußern. (einstimmig)

(01238/2004-MDALTG; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere Vorschriften über die Beschaffenheit der Gehsteige und ihrer baulichen Anlagen erlassen werden, geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01240/2004-MDALTG; MA 64) Frau Mag Franziska Aujesky als Vertreterin der Wirtschaftskammer Wien, Frau Mag Gunda Kirchner als Vertreterin der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Herr Prof Norbert Nischkauer als Vertreter des Österreichischen Gewerkschaftsbunds sowie Herr Dipl Ing Johannes Vavra als Vertreter der Landesgesellschaft für Wien werden zu Mitgliedern des Landeselektrizitätsbeirats für Wien bestellt. (einstimmig)

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