Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 10. Mai 2004

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Dr Johannes Hahn, Johann Herzog, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina, StRin Karin Landauer sowie Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(01979/2004-MDALTG; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesteils im Rahmen der Gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Wien zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Firma Stamag Stadlauer Malzfabrik GmbH, in 22, Smolagasse 1 (Branche Mälzerei) für die Errichtung einer Keim-Darr-Kasten-Anlage in der voraussichtlichen Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. 
Diese Genehmigung versteht sich vorbehaltlich folgender Bedingungen: 
1. Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt. 
2. Vor Auszahlung der Schlussrate ist der das Projekt betreffende Baubewilligungsbescheid vorzulegen. 
3. Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Kreditmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung in den Barwert dieser Förderung "Verarbeitung und Vermarktung" eingerechnet. 
Die Bereitstellung der anteiligen Förderungsmittel durch das Land Wien wird nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass für das eingereichte Projekt Bundesmittel in Höhe von 300 000 EUR und Mittel der Europäischen Union in Höhe von 500 000 EUR bereitgestellt werden. Eine eventuelle Kürzung der Förderungsmittel durch den Bund oder die Europäische Union zieht eine ebensolche aliquote Kürzung der Landesmittel nach sich. 
Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung in Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (einstimmig)

(01980/2004-MDALTG; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesteils im Rahmen der Gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Wien zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Firma Dkfm Hans Staud, in 16, Hubergasse 3 (Branche Erzeugung von Konfitüren, Sirup und hochwertigen Gemüsekonserven) für Investitionen für die Produktion und Vermarktung innovativer Produkte in der voraussichtlichen Höhe von 11 580 EUR wird genehmigt. 
Diese Genehmigung versteht sich vorbehaltlich folgender Bedingungen: 
1. Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt. 
2. Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Kreditmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung in den Barwert dieser Förderung "Verarbeitung und Vermarktung" eingerechnet. 
Die Bereitstellung der anteiligen Förderungsmittel durch das Land Wien wird nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass für das eingereichte Projekt Bundesmittel in Höhe von 17 370 EUR und Mittel der Europäischen Union in Höhe von 28 950 EUR bereitgestellt werden. Eine eventuelle Kürzung der Förderungsmittel durch den Bund oder die Europäische Union zieht eine ebensolche aliquote Kürzung der Landesmittel nach sich. 
Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung in Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (einstimmig)

(01982/2004-MDALTG; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesteils im Rahmen der Gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Wien zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Firma Weidenauer Herbert KEG und Weidenauer Herbert Jungpflanzenvertrieb GmbH, in 22, Kruisgasse 22 (Branche Zucht und Vertrieb von Gemüsejungpflanzen, Kräutern und Tomaten) für die Erweiterung der Produktion von Gemüsesetzlingen in der voraussichtlichen Höhe von 15 900 EUR wird genehmigt. 
Diese Genehmigung versteht sich vorbehaltlich folgender Bedingungen: 
1. Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt. 
2. Beibringung einer Bankgarantie in Höhe des zuzuzählenden Förderungsbetrags zur Sichterstellung allfälliger Rückzahlungsverpflichtungen bis zwei Jahre nach Anerkennung der Projektabrechnung. 
3. Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Kreditmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung in den Barwert dieser Förderung "Verarbeitung und Vermarktung" eingerechnet. 
Die Bereitstellung der anteiligen Förderungsmittel durch das Land Wien wird nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass für das eingereichte Projekt Bundesmittel in Höhe von 23 850 EUR und Mittel der Europäischen Union in Höhe von 39 750 EUR bereitgestellt werden. Eine eventuelle Kürzung der Förderungsmittel durch den Bund oder die Europäische Union zieht eine ebensolche aliquote Kürzung der Landesmittel nach sich. 
Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung in Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(01990/2004-MDALTG; GJS) Gemäß § 10 Abs 3 des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 in der Fassung LGBl Nr 5/1994, Nr 44/1998 und Nr 35/2001 werden Frau DSA Monika Pinterits sowie Herr Dr Anton Schmid mit Wirkung vom 1. Juli 2004 für die Dauer von fünf Jahren zu Wiener Kinder- und JugendanwältInnen bestellt. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(01972/2004-MDALTG; MA 7) Für die restliche Funktionsperiode der Tourismuskommission wird anstelle von Herrn Dr André d´Aron Herr KommRat Peter Ottendorfer als neues Mitglied der Kommission bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(01953/2004-MDALTG; MDA/E-418-419/2003) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl für Wien Nr 22/1952, in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl für Wien Nr 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 25-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an Bezirksinspektor Wolfgang Blach, Bezirksrettungskommandant und Dr Helmut May, Lungenfacharzt, Mitarbeiter des Österreichischen Roten Kreuzes – Landesverband Wien, verliehen. (einstimmig)

(01978/2004-MDALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf für eine Gegenäußerung der Wiener Landesregierung auf die Stellungnahme der Bundesregierung vom 23. März 2004 sowie ein ergänzender Antrag auf Anfechtung wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(01934/2004-MDALTG; MA 58) Das Land Wien verpflichtet sich auf Grund der Bestimmungen des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes, BGBl Nr 64/1955, in der geltenden Fassung, zur Verbilligung der Hagelversicherungsprämien für landwirtschaftliche Kulturen im Bundesland Wien, für das Jahr 2004 einen Landesbeitrag in der Höhe von 105 000 EUR abzüglich allfälliger Guthaben aus der Abrechnung der Vorjahre, mit der Maßnahme zur Verfügung zu stellen, dass auch der Bund einen gleich hohen Anteil zur Förderung des Hagelversicherungsprämienaufkommens 2004 beiträgt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(01812/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 874 716,16 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 470 728,00 EUR und einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 940 312,56 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01813/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 214 500 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 467 255 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01952/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 19 983 342,80 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 5 333 535,53 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2004 von 817 308,57 EUR) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge bzw Zuschüsse im Ausmaß von insgesamt 592 461,40 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01889/2004-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dr Wilhelm Frysak, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Pragerstraße 4, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01973/2004-MDALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof, betreffend Verletzung einer Verpflichtung aus der unter BGBl Nr 390/1989 bzw Sbg LGBl Nr 85/1989, kundgemachten Vereinbarung gemäß Art 15a Abs 1 B-VG durch den Bund auf Grund der Vorschreibung von Gerichtsgebühren für die Eintragung von Pfandrechten auch für Wohnbauförderdarlehen; Antrag der Salzburger Landesregierung gemäß Art 138a Abs 1 B-VG, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(01908/2004-MDALTG; GWS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien und das Wiener Garagengesetz geändert werden, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

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