Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 22. Juni 2004

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Dr Johannes Hahn, Johann Herzog, Karin Landauer, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(02683/2004-MDALTG; GIF) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung (Wiener Antidiskriminierungsgesetz) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(02653/2004-MDALTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes über die MitarbeiterInnenvorsorge für Bedienstete der Gemeinde Wien (Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz – W-MVG) und mit dem die Besoldungsordnung 1994 (24. Novelle zur Besoldungsordnung 1994) und die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (20. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(02695/2004-MDALTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (18. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (18. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) und das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 (6. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995) geändert werden (Antidiskriminierungsnovelle), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(02698/2004-MDALTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (19. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (23. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Pensionsordnung 1995 (13. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 (8. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (19. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Personalvertretungsgesetz (9. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz) und das Wiener Bezügegesetz 1995 (7. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995) geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(02722/2004-MDALTG; MPRGPS) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2004/2005 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)

(02723/2004-MDALTG; MPRGPS) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2004/2005 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen, wie in der Beilage 1 ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)

(02724/2004-MDALTG; MPRGPS) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Dienstpostenplan für das Schuljahr 2003/2004 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(02657/2004-MDALTG; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung der Richtsätze in der Sozialhilfe geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(02622/2004-MDALTG; GGS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(02697/2004-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Univ Doz Dr Robert Kurz, Facharzt für Innere Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Zentrum für ambulante Rehabilitation" in 2, Friedrich-Hillegeist-Straße 1, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(02628/2004-MDALTG; MA 15) Der vorgelegte Entwurf des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes – WRKG wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(02685/2004-MDALTG; MA 15) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG erlassen wird und das Wiener Sozialhilfegesetz, das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, das Behindertengesetz 1986, das Wiener Pflegegeldgesetz und das Wiener Heimhilfegesetz geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(02686/2004-MDALTG; MA 15) Der Entwurf des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes – WLBG wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(02708/2004-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Kordula Lzicar, Ärztin für Allgemeinmedizin und Fachärztin für Physikalische Medizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Physikalisches Therapiezentrum Wien 13" in 13, Lainzer Straße 142 wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(02709/2004-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Kordula Lzicar, Ärztin für Allgemeinmedizin und Fachärztin für Physikalische Medizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Physita elf" in 11, Simmeringer Hauptstraße 120/I/10-12, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(02705/2004-MDALTG; MA 65) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung eines jährlichen Pauschalbetrags für Inhaber von Fiaker- und Pferdemietwagenkonzessionen für den Straßenreinigungsaufwand wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(02706/2004-MDALTG; MA 65) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen (Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen 2000) geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(02658/2004-MDALTG; MA 22) Der beiliegende Entwurf der Verordnung betreffend die Erklärung von Teilen des 14. Wiener Gemeindebezirks zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Penzing) samt Plan, Vorblatt und Erläuternden Bemerkungen wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02659/2004-MDALTG; MA 22) Der beiliegende Entwurf der Verordnung betreffend die Erklärung von Teilen des 16. Wiener Gemeindebezirks zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Ottakring) samt Plan, Vorblatt und Erläuternden Bemerkungen wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02707/2004-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Feststellungsbescheids gemäß § 3 Abs 7 UVP-G 2000 betreffend Österreichische Bundesbahnen Planung & Engineering; Wiederherstellung der Verbindung Donauufer-/Donauländebahn, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01633/2004-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Feststellungsbescheids gemäß UVP-G 2000 betreffend STRABAG AG, Tiefgarage Lilienbrunngasse, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(02693/2004-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Noah Falk, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 19, Himmelstraße 22 hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02713/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 134 474,45 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 333 335,45 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02715/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 356 644,58 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 85 582,84 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw die laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (gesamte erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2004 von 17 647,30 EUR) sowie der einmalige nichtrückzahlbare Beitrag bzw Zuschuss im Ausmaß von insgesamt 27 404,50 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02716/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 483 340 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(02718/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 3 615 090 EUR, nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 369 423 EUR und Baukostenzuschüsse im Betrag von 240 847 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02719/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 748 400 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 550 263 EUR bewilligt. (einstimmig)

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