Landesregierung

17. Wahlperiode
Sitzung vom 21. September 2004
Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, Johann Herzog, Karin Landauer und Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(03171/2004-MDALTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die in Dienststellen der Gemeinde Wien einzuhaltenden Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über die Verwendung krebserzeugender Arbeitsstoffe in diesen Dienststellen geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(LG - 03800-2004/0001; MA 1) Der vom Wiener Landtag in einer Sitzung vom 30. Juni 2004 zum Beschluss erhobene Entwurf des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (19. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (23. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Pensionsordnung 1995 (13. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 (8. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (19. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung), das Wiener Personalvertretungsgesetz (9. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz) und das Wiener Bezügegesetz 1995 (7. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995) geändert werden, wird im Hinblick auf den von der Bundesregierung dagegen am 31. August 2004 gemäß Art 98 Abs 2 B-VG erhobenen Einspruch neuerlich angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(03505-2004/0001-MDALTG; MA 62) Die im Schreiben des Bundeskanzleramts vom 1. Juli 2004, Zl 603.749/0011-V/7/2004, angeführten Nominierungen für die neu zu bestellenden Mitglieder des Volksgruppenbeirats für die Volksgruppe der Roma werden im Sinne des § 4 Abs 1 des Volksgruppengesetzes nachträglich zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(03577-2004/0001-GIF; MA 62) Gemäß § 32 Abs 1 Z 1 und Abs 2 des Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetzes, LGBl für Wien Nr 14/1988, wird der Fonds "Unterstützungsfonds der aktiven Dienstnehmer der Betriebsstätte in 7, Kirchengasse 6, der Firma Kaufhaus A. Gerngross Aktiengesellschaft 7, Kirchengasse 6" mangels Vorhandenseins eines Fondsvermögens auf Antrag des Fonds aufgelöst. (einstimmig)

(03756-2004/0001-GIF; UVS) Der gemäß § 13 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl für Wien Nr 53/1990, in der Fassung LGBl für Wien Nr 9/2004, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 2003 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(03514-2004/0001-GFW; MA 5) Der in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 15. Juni 2004 beschlossene Rechnungsabschluss für 2003 der Ärztekammer für Wien einschließlich jener der Zahnärztlichen Abrechnungsstelle, des Dr Wilhelm Brenner-Gedächtnisfonds sowie des Dr Wilhelm Brenner-Instituts wird gemäß § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998, BGBl I Nr 169/1998, idgF, genehmigt. (mehrstimmig)

(03535-2004/0001-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice an der Finanzierung des "Sonderprogramms Jugendliche 2004", wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in Höhe von 2 000 000 EUR geleistet wird.
Die Zurverfügungstellung der Landesmittel erfolgt zweckgebunden, die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt durch den Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds auf Grundlage seiner Satzung.
Die Mittelbereitstellung seitens des Landes Wien erfolgt in Form eines Beitrags an den Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds. (einstimmig)

(03536-2004/0001-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice Wien an der Finanzierung des "Aktionsprogramms Territorialer Beschäftigungspakt Wien 2004", wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in Höhe von 14 534 600 EUR geleistet wird, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass auch das Arbeitsmarktservice Wien einen zumindest gleich hohen Beitrag aufbringt.
Die Zurverfügungstellung der Landesmittel erfolgt zweckgebunden für arbeitsmarktpolitische und strukturpolitische Interventionen an den Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds; dessen Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt auf Grundlage seiner Satzung. (einstimmig)

(03740-2004/0001-GFW; MA 5) Das Amt der Wiener Landesregierung - vertreten durch die Magistratsabteilung 5 - wird ermächtigt, die mit der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GesmbH am 10. Oktober 2003 abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung bis zum 11. Dezember 2004 zu verlängern.
Für das sich aus dem Motivenbericht ergebende finanzielle Erfordernis wurde im Gemeindehaushalt Vorsorge getroffen. (einstimmig)

(03912-2004/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesteils im Rahmen der Gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Wien zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Firma Franz Christ Weingut, in 21, Amtsstraße 12-14 (Branche Erzeugung und Vertrieb von Wein) für die Modernisierung des Weinguts Christ in der voraussichtlichen Höhe von max 37 620 EUR wird genehmigt.
Diese Genehmigung versteht sich vorbehaltlich folgender Bedingungen:
1. Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
2. Vor Auszahlung der Förderungsvaluta ist der das Projekt betreffende Baubewilligungsbescheid vorzulegen.
3. Vor Auszahlung der Förderungsvaluta ist die Ausfinanzierung des Projekts nachzuweisen.
4. Der Betrieb hat zwei Jahre ab Anerkennung der Projektkostenabrechnung den Zukauf von mindestens 7 000 Kilogramm Trauben bzw den Zukauf einer äquivalenten Weinmenge nachzuweisen.
5. Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Kreditmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung in den Barwert dieser Förderung "Verarbeitung und Vermarktung" eingerechnet.
6. Die Errichtungskosten für das Lager der Vinothek und für Weinverkostungen und Präsentationen dürfen max 25% der förderbaren Kosten betragen.
Die Bereitstellung der anteiligen Förderungsmittel durch das Land Wien wird nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass für das eingereichte Projekt Bundesmittel in Höhe von 56 430 EUR und Mittel der Europäischen Union in Höhe von 94 050 EUR bereitgestellt werden. Eine eventuelle Kürzung der Förderungsmittel durch den Bund oder die Europäische Union zieht eine ebensolche aliquote Kürzung der Landesmittel nach sich.
Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung in Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (einstimmig)

(03929-2004/0001-MDALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf einer im Verfahren des Verfassungsgerichtshofs, Zl G 57/04 – 2, abzugebenden Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit des § 6 sowie der Wortfolge "Die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach § 6 Abs 1 obliegt in erster Instanz der Gesellschaft;" im ersten Satz des § 8 Abs 1 des Gesetzes über den Kulturförderungsbeitrag (Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000) wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(03556-2004/0001-MDALTG; MDA) 1. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien an Stelle von Dieter Kugler (Sonstiger Vertreter) Eva Redl zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt.
2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien an Stelle von Mag Gerhard Riegler (Lehrervertreter) Mag Johann Brandl zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (einstimmig)

(03838-2004/0001-MDALTG; MDA) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats an Stelle von Mag Sonja Wehsely (Sonstige Vertreterin) Sandra Frauenberger zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(03879-2004/0001-MDALTG; MA 7) 1. Mag Monika Keplinger (MA 7) wird zur Vertreterin Wiens bei den nichtständigen Mitgliedern des Denkmalbeirats (§ 15 des Denkmalschutzgesetzes) und
2. als deren Stellvertreter Mag Martin Dickie (MA 7) bestellt. (einstimmig)

(03003/2004-MDALTG; MUVIE) Der vorgelegte Bericht zum Geschäftsjahr 2003 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(03628-2004/0001-MDALTG; GGS) Die beiliegende Note an den Bundeskanzler Dr Wolfgang Schüssel betreffend die finanzielle Absicherung der Wiener Gebietskrankenkasse wird beschlossen. (mehrstimmig)

(02783/2004-MDALTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Rudolfinerhaus" in 19, Billrothstraße 78, vom bisherigen Rechtsträger "Rudolfiner-Verein Rotes Kreuz" auf die Rechtsträgerin "Rudolfinerhaus BetriebsGmbH" wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 bewilligt. (einstimmig)

(03100/2004-MDALTG; MA 15) 1.) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung des u a mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14 - H 256/9/69, vom 28. November 1983, MA 14 - H 256/ 20/79 und vom 4. April 1984, MA 14 - H 256/11/83 grundsätzlich bewilligten Bauteils 10, Ebenen 02 und 03, Institut für Klinische Pathologie-Sondersektion, des Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
2.) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb des Bauteils 10, Ebenen 02 und 03, Institut für Klinische Pathologie-Sondersektion erteilt. (einstimmig)

(03340-2004/0001-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Univ Prof Dr Erich Fellinger, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Sanatorium Hera" in 9, Löblichgasse 14, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(03441-2004/0001-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Wilhelm Reiter, Facharzt für Physikalische Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Physikalisches Ambulatorium der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe Leebgasse" in 10, Leebgasse 17, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(03442-2004/0001-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Wilhelm Reiter, Facharzt für Physikalische Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Ambulatorium der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe" in 11, Simmeringer Hauptstraße 252, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(03610-2004/0001-MDALTG; MA 15) Der "DIAGNOSTICUM" Röntgenambulatorium Gersthofer Straße für bildgebende Diagnostik GesmbH wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 18, Gersthofer Straße 16, von "Röntgenambulatorium Gersthofer Straße für bildgebende Diagnostik GesmbH" in "DIAGNOSTICUM" Röntgenambulatorium Gersthofer Straße für bildgebende Diagnostik erteilt. (einstimmig)

(03794-2004/0001-MDALTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998 die Genehmigung für die in der Kurienversammlung der Kurie der niedergelassenen Ärzte vom 3. Dezember 2003 beschlossene Kurienumlagenordnung für das Jahr 2003 erteilt. Die Kurienumlagenordnung der Kurie der niedergelassenen Ärzte für das Jahr 2003 bildet einen Bestandteil des Bescheids. (mehrstimmig)

(03817-2004/0001-MDALTG; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühr und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Pflegegebühr für die 8. Psychiatrische Abteilung im Pavillon 23 des Otto Wagner Spitals wird genehmigt. (mehrstimmig)

(03880-2004/0001-MDALTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 15. Juni 2004 beschlossenen Änderungen der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien erteilt.
Die Änderungen der Satzung des Wohlfahrtsfonds bilden einen Bestandteil dieses Bescheids. (einstimmig)

(03099/2004-MDALTG; MA -L) Entsprechend dem § 9 Abs 1 des Wiener Landessanitätsratsgesetzes vom 6. Februar 2004 hat sich der Landessanitätsrat für Wien eine neue Geschäftsordnung gegeben. Diese Geschäftsordnung wurde gemäß § 9 Abs 2 des Wiener Landessanitätsratsgesetz zur Begutachtung vorgelegt. (mehrstimmig)

(03614-2004/0001-MDALTG; MDA/E) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl für Wien Nr 22/1952, in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl für Wien Nr 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 25-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an die in beiliegender Liste angeführten Angehörigen des Landesverbands der Betriebsfeuerwehren Wien und der Freiwilligen Feuerwehr "Süßenbrunn" verliehen. (einstimmig)

(03933-2004/0001-MDALTG; GGS) Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten wird gemäß § 139 Abs 2 der Wiener Stadtverfassung genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(03481-2004/0001-MDALTG; MD-VD) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof, betreffend die amtswegige Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans, Plandokument Nr 5779, in Wien 19, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(03935-2004/0001-MDALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf einer im Verfahren des Verfassungsgerichtshofs, Zl V 36/04 – 2, abzugebenden Stellungnahme zur Gesetzmäßigkeit der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien, MA 46 vom 25. Oktober 2002, kundgemacht durch Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen am 10. Dezember 2002, Zl MA 46 V 17-11133/202 in Punkt b) wird genehmigt. (mehrstimmig)

(03936-2004/0001-MDALTG; MD-VD) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof, betreffend die amtswegige Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans, Plandokument Nr 6299, in Wien 13, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(03818-2004/0001-MDALTG; MA 22) Auf Grund des § 47 Abs 4 des Wiener Naturschutzgesetzes, LGBl für Wien Nr 45/1998 in der Fassung LGBl für Wien Nr 92/2001, wird beschlossen:
Dr Andreas Ranner wird als weiteres Mitglied des Naturschutzbeirats abberufen.
Mag Gabor Wichmann, BirdLife Österreich, wird bis zum Ende der Funktionsperiode des Naturschutzbeirats als weiteres Mitglied des Naturschutzbeirats bestellt. (einstimmig)

(03123/2004-MDALTG; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 20 Abs 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, idgF, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003 wird zur Kenntnis genommen. (mehrstimmig)

(03126/2004-MDALTG; MA 58) 1. Gemäß § 227 Abs 2 der Wiener Landesarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr 33, idgF, werden auf Vorschlag der Wiener Landwirtschaftskammer als Vertreter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstgeber
Kammerrat Otto Trunner sowie
Kammerrat Johann Hahnl
zu Mitgliedern der Einigungskommission und
Kammerrätin Michaela Huber sowie
Kammerrat Johann Eichinger
zu deren Ersatzmitgliedern, auf Vorschlag der Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss, Sektion Agrar als Vertreter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer
Elfriede Fally sowie
Josef Wegerer
zu Mitgliedern der Einigungskommission und
Thomas Teutsch sowie
Brigitte Samitz
zu deren Ersatzmitgliedern berufen.
2. Gemäß §§ 227 Abs 2 und 230 der Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr 33, idgF, werden auf Vorschlag der Wiener Landwirtschaftskammer als Vertreter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstgeber
Präsident Ök Rat Wilhelm Jezik,
Vizepräsident Ing Franz Windisch,
Vizepräsident Ök Rat Karl Hopf sowie
Kammerrat Dipl Ing Herbert Schilling
zu Mitgliedern der Obereinigungskommission und
Ök Rat Kammerrat Martin Kierlinger,
Kammerrat Ludwig Ableitinger,
Ök Rat Kammerrat Ing Karl Reiter sowie
Kammerrat Gustav Anderst
zu deren Ersatzmitgliedern, auf Vorschlag der Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss, Sektion Agrar als Vertreter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer
Josef Wegerer,
Elfriede Fally,
Alois Karner sowie
Ingrid Knoth
zu Mitgliedern der Obereinigungskommission und
Thomas Teutsch,
Brigitte Samitz,
Helmut Böckelberger sowie
Josef Möth
zu deren Ersatzmitgliedern berufen. (einstimmig)

(03176/2004-MDALTG; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(03245-2004/0001-MDALTG; MA 58) Der beigeschlossene Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(03264-2004/0001-MDALTG; MA 58) Gemäß § 57c Abs 1 des Wiener Fischereigesetzes, LGBl für Wien Nr 1/1948, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl für Wien Nr 33/2001, werden auf die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab dem 8. Dezember 2004, Konrad Eder und Dieter Brozek zu Mitgliedern sowie Karl Prokosch und Dipl Ing Roland Schreckeneder zu Ersatzmitgliedern der Prüfungskommission für die Fischereiaufseherprüfung bestellt. (einstimmig)

(03105/2004-MDALTG; MD-VD) Gemäß Art 129a Abs 2 B-VG erteilt das Land Wien die Zustimmung zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 27. Mai 2004 beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem ein Tierschutzgesetz erlassen sowie das Bundes-Verfassungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden. (einstimmig)

(03917-2004/0001-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheids betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2, Errichtung von Lüftungsanlagen und Trockenlöschleitungen in den Bauabschnitten U2/1 bis U2/5, Genehmigung nach dem UVP-G 2000, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(03021/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 547 466,75 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2004 von 110 322,62 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(03023/2004-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 671 143 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03118/2004-MDALTG; MA 50) Über Vorschlag des Grünen Klubs im Rathaus wird an Stelle des bisher bestellten Mitglieds David Ellensohn Maria Vassilakou zum Mitglied des Wohnbauförderungsbeirats für das Land Wien bestellt. (einstimmig)

(03304-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 322 200,48 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2004 von 13 535,04 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(03305-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 517 500 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 182 285 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03306-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 4 469 605,35 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 1 330 523,77 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03342-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 375 000,00 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2004 von 15 022,80 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(03685-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohn-bauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes in der Höhe von 1 417 258,72 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03689-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 1 480 280 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(03690-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 2 297 723 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03710-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 731 550,72 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 277 043,29 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03934-2004/0001-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Lenikus & Co GmbH, Netzanschluss an das Verteilernetz der WIEN ENERGIE Wienstrom GmbH in 19, Oberer Reisenbergweg 38, Feststellung des Anschlusspunkts, wird genehmigt. (einstimmig)

(03940-2004/0001-MDALTG; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Überprüfungspflicht von Gas-Durchlauf-Wasserheizern, die nicht für eine Abgasführung vorgesehen sind (Gerätetyp A) und deren Nennwärmebelastung max 10,5 kW beträgt (Gas-Durchlauf-Wasserheizer-Verordnung), wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03600-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 58 368 461,28 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 15 326 119,95 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2004 von 2 576 750,03 EUR) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge bzw Zuschüsse im Ausmaß von insgesamt 1 113 544,92 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03608-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 949 370,09 EUR werden ein Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 268 933 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 1 426 844,03 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03833-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 38 263 312 EUR sowie nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 2 155 925 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03898-2004/0001-GWS; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 28 750 243,46 EUR) an die umseitig angeführten Bauträger oder an die von ihnen namhaft gemachten Kreditinstitute zu veräußern. (einstimmig)

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