Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 10. Dezember 2004

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, Johann Herzog, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer und DDr Eduard Schock sowie MDSt Dr Franz Zörner beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Die StR Karin Landauer, sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(05583-2004/0001-GFW; MA 5) Die Richtlinie hinsichtlich der Programme 
F Kompetenzzentren – Kofinanzierung zu den Bundesprogrammen K
plus, Kind, Knet und
H Produktfindung – Kofinanzierung zum Bundesprogramm der Austria Wirtschaftsservice / ERP-Fonds im Sinne des vorstehenden Berichtes mit einer Laufzeit vom 1.1.2005 bis 31.12.2008, die Ermächtigung des Amtes der Wiener Landesregierung, erforderliche redaktionelle Änderungen der Richtlinie insbesondere im Zuge des Notifizierungsverfahrens durch die Europäische Kommission vorzunehmen sowie den Wiener Wirtschaftsförderungsfonds vorbehaltlich der Notifizierung dieser Richtlinie durch die Europäische Kommission mit der Umsetzung zu betrauen, wobei dieser seinerseits die ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH beauftragen wird, werden genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(VO - 05777-2004/0001; GJS) Beiliegender Entwurf der Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung von Richtsätzen für Pflegeelterngeld und weitere Sonderleistungen geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(05406-2004/0001-MDALTG; MDA) 1. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ an Stelle von Mag Harald Arnberger (Sonstiger Vertreter) Mag Johanna Riha zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt.
2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ an Stelle von Mag Johanna Riha (Sonstige Vertreterin) BR Dr Andreas Karlsböck zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(05730-2004/0001-GKU; MA 7) Für die Funktionsperiode vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2007 der "Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder (GFBK)" werden folgende Mitglieder bestellt: 
1. Dr Erika Kaufmann
2. OAR Wolf-Rüdiger Philipp
3. Ing Waltraud Stattin
4. Walter Sommer
5. Ingeborg Storm
6. Dr Helmut Schmid
7. Prof Mag Wolf-Dieter Bruzek
8. Edith Beheim
9. Dr Robert Dressler
10. Dr Sabine Perthold
11. Dr Augustine Wöss
12. Mag Robert Buchschwenter (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(VO - 05435-2004/0001; MA 15) Beiliegender Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 05775-2004/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Pflegegebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten wird genehmigt. (mehrstimmig)

(05776-2004/0001-MDALTG; MA 15) Der Ambulatorium für Anti-Aging Behandlungen Prim Univ Prof Erich Müller-Tyl GmbH wird nach § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums für Diagnostik, Prophylaxe und Therapie altersbedingter Erscheinungen beim Menschen, Endokrinologie und Hormonkosmetik, in 19, Heiligenstädter Straße 51, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Der vorgelegte Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibung ist Bestandteil des Bescheids. (mehrstimmig)

(05806-2004/0001-MDALTG; MD-VD) Der Abschluss der vorgelegten Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens wird genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(05807-2004/0001-MDALTG; MD-VD) Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe wird genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(VO - 05808-2004/0001; MD-VD) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten wird genehmigt. (mehrstimmig)

(05810-2004/0001-MDALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof, betreffend Antrag gemäß Art 140 B-VG, die Wortfolge "höchstens jedoch bis zu 80 vH," im § 13 Abs 1 des Bundespflegegeldgesetzes 1993 aufzuheben; Antrag auf Feststellung gemäß Art 138a Abs 1 B-VG; Äußerung der Wiener Landesregierung, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(05809-2004/0001-MDALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf einer im Verfahren des Verfassungsgerichtshofs, Zl V 63/04-2, abzugebenden Stellungnahme zur Gesetzmäßigkeit der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 46, Zl MA 46 V 17-11133/02 wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(05793-2004/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Genehmigungsbescheids nach dem UVP-G 2000 betreffend Wiener Linien GmbH&Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2, Änderungen im Bauabschnitt U2/1, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(05795-2004/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Genehmigungsbescheids nach dem UVP-G 2000 betreffend Wiener Linien GmbH&Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2, Änderungen im Bauabschnitt U2/2, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(04744-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 358 000 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 417 915 EUR bewilligt. (ein-stimmig)

(04745-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 321 300 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2004 ein Betrag von 300 164,78 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(05088-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Betrag von 83 304 306 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 1 083 168 EUR bewilligt. (einstimmig)

(05354-2004/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ecowind Handels- & Wartungs GmbH, Errichtung eines Windparks in 10, Unterlaa, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001 wird genehmigt. (einstimmig)

(05796-2004/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Stadtbaumeister Gernot Kern MAS, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 12, Eckartsaugasse 37 hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, Zurückweisung, wird genehmigt. (einstimmig)

(05797-2004/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Stadtbaumeister Gernot Kern MAS, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 13, Dontgasse 6 hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, Zurückweisung, wird genehmigt. (einstimmig)

(05798-2004/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Stadtbaumeister Gernot Kern MAS, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 13, Dovskygasse 5 hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, Zurückweisung, wird genehmigt. (einstimmig)

(05799-2004/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Stadt Wien, Magistratsabteilung 31-Wasserwerke; Antrag auf Genehmigung einer Wasserkraftanlage im ehemaligen Druckentlastungsbauwerk in 23, Wittgensteinstraße 131 (Trinkwasserkraftwerk Mauer) hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(05800-2004/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Hewlett Packard GmbH, Antrag auf Genehmigung einer Netzersatzanlage in 12, Wienerbergstraße 41/Am Euro Platz 1 hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(05805-2004/0001-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dipl Ing Dr Franz-Werner Hillgarter, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 16, Gablenzgasse 54 hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(05218-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 47 636 607,09 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 11 928 244,74 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2004 von 2 134 792,28 EUR) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge bzw Zuschüsse im Ausmaß von insgesamt 1 534 229,40 EUR bewilligt. (einstimmig)

(05430-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung in den in der Beilage angeführten Wohnhausanlagen beantragten, nicht vom bereits genehmigten Förderungsvolumen (Beschluss der Landesregierung vom 16. Dezember 2003, PrZ 05470/2003) erfassten Einzelwohnungsverbesserungsmaßnahmen mit zu stützenden Baukosten von rund 63 450 000 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 28 200 000 EUR bewilligt. (einstimmig)

(05705-2004/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Betrag von 5 560 636 EUR und nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Betrag von 10 885 728 EUR bewilligt. (einstimmig)

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