Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 27. Februar 2006

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, DDr Eduard Schock und Dr Monika Vana sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(VO - 00625-2006/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen und mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in Dienststellen der Gemeinde Wien geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(VO - 04040-2005/0001; MA 4) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Führung und Gestaltung der Dienstabzeichen von Kontrollorganen für gebührenpflichtige Kurzparkzonen in Wien wird genehmigt. (einstimmig)

(00931-2006/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesteils betreffend die Gemeinsame Förderungsmaßnahme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Wien zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes für die Firma Merschl Gartenbau GmbH, 22, Hänischgasse 11, (Erzeugung und Vermarktung von Gartengemüse) für den Neubau einer Arbeitshalle für Gemüse in der voraussichtlichen Höhe von 29 120 EUR wird genehmigt.
Diese Genehmigung versteht sich vorbehaltlich folgender Bedingungen:
1. Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
2. Das Gewächshaus ist im Rahmen der V+V Aktion nicht förderbar. Die Zuordnung der Kosten auf Gewächshaus und Arbeitshalle, insbesondere bei baulichen Maßnahmen, ist vom Bauausführenden bzw dem Architekten vorzunehmen und die Richtigkeit der zugeordneten Kosten bei der Projektabrechnung zu bestätigen.
3. Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Kreditmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung nicht in den Barwert dieser Förderung "Verarbeitung und Vermarktung" eingerechnet, da die Förderquote lt Bewertungsschema mit dem Zuschuss nicht erreicht wird.
Die Bereitstellung der anteiligen Förderungsmittel durch das Land Wien wird nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass für das eingereichte Projekt Bundesmittel in Höhe von 43 680 EUR und Mittel der Europäischen Union in Höhe von 72 800 EUR bereitgestellt werden. Eine eventuelle Kürzung der Förderungsmittel durch den Bund oder die Europäische Union zieht eine ebensolche aliquote Kürzung der Landesmittel nach sich.
Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung im Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(00146-2006/0001-GJS; GJS) Der Tätigkeitsbericht für Juli 2004 bis Juli 2005 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(00646-2006/0001-GJS; MA 56) Der in der Beilage angeschlossene Antrag gemäß § 2 Abs 2a des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl Nr 77 idF BGBl Nr 91/2005, an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, betreffend die Verlegung des Termins der Semesterferien für das Schuljahr 2007/08 für das Bundesland Wien vom 4. bis 9. Februar 2008 auf 11. bis 16. Februar 2008, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(LG - 01847-2005/0001; GJS) Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Schulgesetz geändert wird (15. Novelle zum Wiener Schulgesetz), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Information und Sport)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(00824-2006/0001-GGS; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 6. Dezember 2005 beschlossene Änderung der Satzung und der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds erteilt.
Die Änderung der Satzung des Wohlfahrtsfonds und die Änderung der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds bilden einen Bestandteil des Bescheides. (einstimmig)

(00851-2006/0001-GGS; MA 15) Die Bestellung von Dr Robert März, Facharzt für Chirurgie und Arzt für Allgemeinmedizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt Rudolfstiftung in 3, Juchgasse 25, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (mehrstimmig)

(00916-2006/0001-GGS; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Dr Wilhelm Brenner Institut" in 6, Gumpendorfer Straße 83/1/4, von der "Ärztekammer für Wien" auf die "Landeszahnärztekammer für Wien" wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 bewilligt. (einstimmig)

(VO - 05014-2005/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühr und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Pflegegebühr für die Abteilung für forensische Psychiatrie und Alkoholkranke im Pavillon 23 des Otto Wagner Spitals wird genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(00145-2006/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheides betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Detailgenehmigung für Änderungen im Bauabschnitt U2/3 nach dem UVP-G 2000 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00451-2006/0001-GGU; MA 22) Auf Grund des § 16 Abs 3 des Gesetzes über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), LGBl für Wien Nr 37/1996 idF LGBl für Wien Nr 49/2002, werden Dr Bernhard Weissborn und Wilhelm Milik, Wiener Fischereiausschuss, bis zum Ende der Funktionsperiode des Nationalparkbeirates als Mitglied bzw als Ersatzmitglied des Nationalparkbeirates bestellt.
Neue Zusammensetzung des Nationalparkbeirates:
Wirtschaftskammer Wien:
Mitglied: Dipl Geogr Martina Pfleger
Ersatzmitglied: Dipl Ing Helga Wagner
Wiener Landwirtschaftskammer:
Mitglied: ÖkR Kammerrat Ing Karl Reiter
Ersatzmitglied: Ing Karl Kiesling
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien:
Mitglied: Dipl Ing Dr Wolfgang Lauber
Ersatzmitglied: Dipl Ing Christian Pichler
Wiener Landesjagdverband:
Mitglied: Dipl Ing Andreas Schreckeneder
Ersatzmitglied: SR Mag Johann Schorsch
Wiener Fischereiausschuss:
Mitglied: Dr Bernhard Weissborn
Ersatzmitglied: Wilhelm Milik
Österreichischer Alpenverein - Landesverband Wien:
Mitglied: ORat Dr Peter Fritz
Ersatzmitglied: Mag Rita Ramsauer
Naturfreunde Österreich, Landesorganisation Wien:
Mitglied: Dipl Ing Hans Peter Graner
Ersatzmitglied: Hannelore Schimanek
Österreichischer Naturschutzbund, LandesgruppeWien:
Mitglied: Univ Prof Dipl Ing Dr Kurt Zukrigl
Ersatzmitglied: Ing Hannes Minich
Österreichischer Touristenklub:
Mitglied: Rudolf Göbel
Ersatzmitglied: Dipl Ing Franz Hippmann
WWF Österreich:
Mitglied: Dipl Ing Ulrich Eichelmann
Ersatzmitglied: Dr
Christian Schuhböck.
(einstimmig)

(00268-2006/0001-MDSALTG; MD-VD) Gemäß Art 102 Abs 4 B-VG erteilt das Land Wien die Zustimmung zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 16. November 2005 beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem das Artenhandelsgesetz geändert wird. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(00059-2006/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb eines von der "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft mit dem Sitz in 8, Feldgasse 6-8 gehaltenen Geschäftsanteils in der Höhe von 1 889 493,69 EUR an der "Wohnungseigentümer" Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH mit dem Sitz in 2340 Mödling, Bahnhofplatz 1 durch die EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-Aktiengesellschaft wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 idgF erteilt. (einstimmig)

(00064-2006/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb der von der "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft mit dem Sitz in 8, Feldgasse 6-8 gehaltenen Aktien in der Höhe von 14 600 EUR an der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft "AUSTRIA AG" mit dem Sitz in 2340 Mödling, Bahnhofplatz 1 durch die EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-Aktiengesellschaft wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 idgF erteilt. (einstimmig)

(00127-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 594 919,82 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 120 783,94 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00132-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 6 364 843,44 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 259 559,84 EUR) sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtausmaß von 60 810 EUR und die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von maximal 886 200 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00374-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 914 900 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 435 388 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 1 405 266 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00459-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 9 045 561,19 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 349 169,24 EUR) sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtausmaß von 701 638 EUR und die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von maximal 798 100 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00509-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 43 138 412,92 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 10 765 402,09 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 1 936 870,03 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge im Ausmaß von 873 316,40 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 5 300 870,23 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00596-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Betrag von 1 840 984 EUR, nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 155 622 EUR und Baukostenzuschüsse im Betrag von 59 302 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00133-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Verbund Austrian Hydro Power AG, Kleinwasserkraftwerk Nußdorf, Betriebsgenehmigung gemäß § 13 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(00263-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend MA 34, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 1, Rathausstraße 9, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00466-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Österreichische Gewerkschaftsbund VermögensverwaltungsgesmbH, Antrag auf Feststellung der Beschaffenheit einer Netzersatzanlage in 1, Hohenstauffengasse 10-12, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular