Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 20. April 2006

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, DDr Eduard Schock und Dr Monika Vana sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.

Entschuldigt: StRin Mag Katharina Cortolezis-Schlager.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(01880-2006/0001-MDSALTG; MDS) Gemäß § 2 Abs 2 Z 3 des Bundesgesetzes über den Umweltsenat (USG 2000) wird vorgeschlagen, Mag Heinz Liebert, MD – Gruppe Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten und OMR Mag Gerald Kroneder, MA 22, als Mitglieder des Umweltsenates für die ab Juli 2006 beginnende Funktionsperiode namhaft zu machen. (einstimmig)

(01844-2006/0001-GIF; MA 62) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Feststellung der Mindestanzahl gemäß § 131b (1) WStV wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(01857-2006/0001-GFW; MA 5) Die Beteiligung des Landes Wien an der Förderaktion für "Mittlere Unternehmen" im Rahmen der "Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen (Förderungen) gemäß § 51a (3)–(5) AMFG" sowie die Betrauung des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds mit der Umsetzung werden gemäß vorstehendem Bericht genehmigt.
Das Land Wien wird ermächtigt, alle zur Abwicklung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere im Falle etwaiger Rückforderungen von Fördermitteln die AWS – Austria Wirtschaftsservice GmbH zu betrauen, auch den Anteil des Landes Wien in dessen Namen und auf dessen Rechnung zurückzufordern und zu betreiben. (einstimmig)

(01885-2006/0001-GFW; MA 5) Der in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 6. Dezember 2005 beschlossene Jahresvoranschlag für 2006 der Ärztekammer für Wien wird gemäß § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998, BGBl I, Nr 169/1998, idgF, genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(01775-2006/0001-GJS; GJS) LAbg Dr Michael Ludwig wird für die Funktionsperiode vom 1. April 2006 bis 31. März 2011 zum Vertreter des Landes Wien in den Hochschulrat der Pädagogischen Hochschule Wien bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(01843-2006/0001-GGS; MA 15) Der vorgelegte Bericht über die am 9. Dezember 2005 erfolgte Bestellung von TamifluÒ und der verschiedenen Masken wird zur Kenntnis genommen. (mehrstimmig)

(VO - 00602-2006/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Wiener Krankenanstaltenplan 2006 (WKAP 2006) erlassen wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(01897-2006/0001-GGS; MA 15) Die Aufstellung nach § 28 Abs 3 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 des Wiener Krankenanstaltenverbundes und des Orthopädischen Spitals Speising über die im Jahr 2005 erhaltenen Drittmittel und deren Verwendung wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(01910-2006/0001-GGS; MA 15) I) Der Stadt Wien wird nach § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheid vom 21. Februar 1995, MA 15-II-H/13/478/94, bewilligten Projektes der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium zur fachärztlichen Versorgung der Patienten des Geriatriezentrums am Wienerwald und der Patienten der anderen städtischen Pflegeheime) "Geriatrisches Ambulatorium am Wienerwald" in 13, Jagdschloßgasse 59, erteilt.
Die Änderung stellt sich wie folgt dar:
Nach Auflassung des im Pavillon XIII befindlichen Teilbereiches "Chirurgie", welcher mit Bescheid vom 11. August 1997, MA 15-II-H/13/235/96 (Betriebsbewilligung), genehmigt wurde, werden diese Räumlichkeiten im Pavillon XIII nunmehr als Teilbereich "Interne II - Herz-Kreislauf" (ursprünglich im Pavillon VI vorgesehen) genutzt. Dieser umfasst den Begutachtungsraum Nr 017 sowie ein Wartezimmer mit Anmeldung, welches gemeinsam mit den Teilbereichen "Haut- und Geschlechtskrankheiten", "Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" und "Augenheilkunde und Optometrie" genutzt wird.
II) Der Stadt Wien wird nach § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb des Teilbereiches "Interne II - Herz-Kreislauf" dieser Krankenanstalt erteilt.
Der beiliegende Plan samt Beschreibung ist Bestandteil des Bescheides. (mehrstimmig)

(01911-2006/0001-GGS; MA 24) Der Tätigkeitsbericht des WIKRAF für das Jahr 2004 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(01795-2006/0001-GSV; MA 18) 1. Der Beitritt der Gemeinde Wien und des Landes Wien zu folgenden Abschlussdokumenten des Mediationsverfahrens Flughafen Wien ("viemediation.at") wird formell genehmigt:
- Erklärungen der Verfahrensparteien (Punkt XVII der "Zusammenfassung sämtlicher Verfahrensergebnisse des Mediationsverfahrens Flughafen Wien")
- Allgemeiner Mediationsvertrag vom 22. Juni 2005
- Schiedsgerichtsvertrag vom 22. Juni 2005
2. Die bereits durch den von Bgm und Lhptm Dr Häupl bevollmächtigten Vertreter des Landes Wien, Bereichsdirektor Univ Prof Dipl Ing Dr Arnold Klotz, am 22. Juni 2005 mit Vorbehalt getätigten Unterschriftsleistungen werden formell genehmigt.
3. Die sonstigen Ergebnisse des Mediationsverfahrens Flughafen Wien werden zur Kenntnis genommen. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(01655-2006/0001-GGU; MA 36) Gemäß § 23 Abs 5 des Wiener Veranstaltungsgesetzes, LGBl für Wien Nr 1271971, idgF, werden in die Prüfungskommission für Beleuchter auf die Dauer von drei Jahren berufen:
Zur Vorsitzenden der Prüfungskommission, die auf Grund des § 23 Abs 5 Z 1 des Wiener Veranstaltungsgesetzes auch den Prüfungsstoff des richtigen Verhaltens eines verantwortlichen Beleuchters im Gefahrenfalle zu betreuen hat, OStBRin Dipl Ing Regine Brustbauer; zum Vorsitzenden-Stellvertreter mit demselben Aufgabenbereich Dipl Ing Andreas Med; zum Mitglied der Prüfungskommission, das den Prüfungsstoff Elektrotechnik, soweit ihre Kenntnis für einen verantwortlichen Beleuchter erforderlich ist, und die richtige
Handhabung der beleuchtungstechnischen Einrichtungen zu betreuen hat, Dipl Ing Helmut Zemann; und zu dessen Stellvertreter Dipl Ing Christian Stiegler; weiters zum Mitglied der Prüfungskommission, das den Prüfungsstoff der für die Tätigkeit eines verantwortlichen Beleuchters wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zu betreuen hat, Harald Ringer; und zu dessen Stellvertreterin Michaela Binder. (einstimmig)

(LG - 01299-2006/0001; GGU) Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Buschenschankgesetz, LGBl für Wien Nr 4/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 11/2001, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(LG - 02478-2005/0001; GGU) Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Umweltinformationsgesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(01432-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 373 480,94 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2006 10 002,63 EUR) und die Übernahme der Landesbürgschaft für beide Kapitalmarktdarlehen von maximal 373 480,94 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01436-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 850 986,25 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 38 058,96 EUR) sowie ein einmaliger nichtrückzahlbarer Zuschuss im Gesamtausmaß von 5 300 EUR und die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von maximal 812 086,25 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01460-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 12 284 690,75 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 730 133 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 2 978 814,58 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01527-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 1 419 610 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01804-2006/0001-GWS; MA 64) Gegen den vorgelegten Bescheidentwurf der Niederösterreichischen Landesregierung betreffend WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH, Erteilung einer elektrizitätswirtschaftlichen Konzession, Genehmigung eines Geschäftsführers und eines Technischen Betriebsleiters, wird kein Einwand erhoben. (einstimmig)

(01805-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Burghauptmannschaft Österreich, Galerie der Forschung, Antrag auf Änderung einer Netzersatzanlage in 1, Bäckerstraße 20, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01458-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 22 853 001,09 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 5 757 486,74 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 962 029,62 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Ausmaß von 728 057,20 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 5 809 258,95 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01691-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 705 800 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 6 103,76 EUR) sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtausmaß von 516 326,63 EUR bewilligt. (einstimmig)

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