Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 19. September 2006

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, DDr Eduard Schock und Dr Monika Vana sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(VO - 03807-2006/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die in Dienststellen der Gemeinde Wien einzuhaltenden Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über die Verwendung krebserzeugender Arbeitsstoffe in diesen Dienststellen geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(LG - 01684-2006/0001; GIF) Der Entwurf eines Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 (WVRG 2007) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal)

(03136-2006/0001-MDSALTG; MD-PR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Dienstpostenplan für das Schuljahr 2005/2006 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden LehrerInnen an Berufsschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)

(03811-2006/0001-GIF; UVS) Der gemäß § 13 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl für Wien Nr 53/1990, idF LGBl für Wien Nr 9/2004, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 2005 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(03927-2006/0001-GIF; MA 2) 1) Gemäß § 43j (5) W-GBG wird Mag Eva Katzenberger, rechtskundige Beamtin, MA 2, mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2006 zum Mitglied der Kommission gemäß § 43b (2) 1 W-GBG für den Rest der Funktionsdauer dieses Organs, das ist bis zum 31. Dezember 2008, bestellt.
2) Gemäß § 43j (5) W-GBG wird Mag Ingrid Weißgram, rechtskundige Beamtin, MA 1, mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2006 zum Ersatzmitglied der Kommission gemäß § 43b (2) 1 W-GBG für Mag Eva Katzenberger für den Rest der Funktionsdauer dieses Organs, das ist bis zum 31. Dezember 2008, bestellt. (einstimmig)

(03980-2006/0001-MDSALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf einer in den Verfahren des Verfassungsgerichtshofes, Zl G 109/06-2 und G 116/06-2, abzugebenen einheitlichen gemeinsamen Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit des § 30 Abs 1 und 2 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes, LGBl für Wien Nr 25/2003, sowie die Wortfolge "Bauaufträge ... 2 500 EUR" in der fünftletzten Zeile des Anhanges, wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(03698-2006/0001-GFW; MA 5) Der in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 27. Juni 2006 beschlossene Rechnungsabschluss für 2005 der Ärztekammer für Wien wird gemäß § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998, BGBl I Nr 169/1998, idgF, genehmigt. (mehrstimmig)

(03731-2006/0001-MDSALTG; MD-VD) 1) OMRin Mag Andrea Mader und Mag Andreas Wostri werden gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung zu Beisitzern der Abgabenberufungskommission bestellt. Mag Lydia Kovar-Keri, SR Dr Hans Serban und Mag Norbert Fröch werden gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung zu Stellvertretern der Beisitzer der Abgabenberufungskommission bestellt.
2) Dr Günther Smutny und Mag Thomas Sedlak werden gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung als Beisitzer der Abgabenberufungskommission abberufen. Mag Dr Gerhard Schattauer und Mag Andreas Wostri werden gemäß § 207 der Wiener Abgabenordnung als Stellvertreter der Beisitzer der Abgabenberufungskommission abberufen. (einstimmig)

(03891-2006/0001-GFW; MA 27) Das vorgelegte Operationelle Programm "Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und integrative Stadtentwicklung in Wien für die EU-Förderperiode 2007-2013" in der Größenordnung von 50,4 Millionen EUR (EFRE und Nationale Co-Finanzierung) einschließlich der im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch die Europäische Kommission erforderlichen Adaptierungen werden zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(03977-2006/0001-GFW; MA 4) Der beiliegende Entwurf eines Aufhebungsbescheides gemäß § 231 WAO betreffend den Bescheid der MA 6 vom 28. Februar 2006, mit dem für die Liegenschaft EZ 366 der KatG Kaisermühlen ab 1. Jänner 1986 die Grundsteuer mit Null Euro festgesetzt wurde, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03978-2006/0001-GFW; MA 4) Der beiliegende Entwurf eines Aufhebungsbescheides gemäß § 231 WAO betreffend den Bescheid der MA 6 vom 31. Jänner 2006, mit dem für die Liegenschaft EZ 353 der KatG Kaisermühlen ab 1. Jänner 1982 die Grundsteuer mit Null Euro festgesetzt wurde, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(03770-2006/0001-MDSALTG; MDS) Gemäß § 65 Abs 1 Z 2 lit a und Abs 5 iVm § 68 Abs 5 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 36/2006, wird zur Kenntnis genommen, dass von der Katholischen Kirche mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 anstelle von Mag Peter Hollauf Dr Birgit Moser-Zoundjiekpon als Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beratender Stimme entsendet wird. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(03924-2006/0001-GKU; MA 7) 1) Mag Susanne Hayder (MA 7) wird zur Vertreterin Wiens bei den nichtständigen Mitgliedern des Denkmalbeirates (§ 15 des Denkmalschutzgesetzes) und
2) als deren Stellvertreterin wird Dipl Ing Irene Lundström (MA 7) bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(03554-2006/0001-GGS; GGS) Die in der beiliegenden Liste genannten Personen werden als zusätzliche Mitglieder und Ersatzmitglieder der "Interessensvertretung der behinderten Menschen" für die laufende Legislaturperiode des Wiener Landtages bestellt. (einstimmig)

(LG - 02747-2006/0001; MA 15) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft erlassen wird und das Wiener Krankenanstaltengesetz, das Wiener Archivgesetz, das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz und das Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(LG - 02811-2006/0001; MA 15) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Behindertengesetz – WBHG geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(03830-2006/0001-MDSALTG; MDS) Gemäß § 9 Abs 1 Z 2 des Bundesgesetzes über die Gesundheit Österreich GmbH wird Bereichsleiterin SRin Mag Martina Blaha, MBA, MSc, als Vertreterin des Landes Wien in die Institutsversammlung nominiert. (einstimmig)

(03918-2006/0001-MDSALTG; WPA) Der Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2005 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(03928-2006/0001-GGS; BST) Die vorgelegte Vereinbarung betreffend den Beitritt zu der "Arbeitsgemeinschaft elektronische Gesundheitsakte" wird genehmigt. (einstimmig)

(03929-2006/0001-GGS; MA 15) Der Ambulatorium am Fleischmarkt BetriebsgmbH wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 1, Fleischmarkt 26, von "Ambulatorium am Fleischmarkt" in "pro: woman Ambulatorium Sexualmedizin und Schwangerenhilfe" erteilt. (einstimmig)

(03930-2006/0001-GGS; MA 15) Der Dr Piribauer GmbH wird nach § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) in 5, Bräuhausgasse 12-14, erteilt. Der beiliegende Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibung ist Bestandteil des Bescheides. (einstimmig)

(03960-2006/0001-GGS; MA 15) I) Dem Institut Haus der Barmherzigkeit wird nach § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform einer bettenführenden Krankenanstalt mit dem Anstaltszweck einer Pflegeanstalt für chronisch Kranke, die ärztlicher Betreuung und besonderer Pflege bedürfen, mit der Bezeichnung "Haus der Barmherzigkeit Tokiostraße" in 22, Tokiostraße 4, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen, erteilt.
Die beiliegenden Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheides.
II) Gleichzeitig wird die Bestellung von Dr Athe Grafinger, Fachärztin für Innere Medizin, zur ärztlichen Leiterin dieser Krankenanstalt gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(03961-2006/0001-GGS; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Labor Margareten" (selbstständiges Ambulatorium für medizinische Labordiagnostik) in 5, Stolberggasse 44, von der "Labor Margareten medizinisch diagnostische Untersuchungen Gesellschaft mbH" auf die "Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik Gesellschaft mbH" wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 bewilligt. (einstimmig)

(LG - 01949-2006/0001; MA 15) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Sozialhilfegesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(LG - 01950-2006/0001; GGS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz – WPGG geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(03985-2006/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend den Antrag auf Aufhebung des § 45 Abs 3 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(03824-2006/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof, betreffend die Anfechtung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes, Plandokument Nr 7649, in Wien 17, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(03508-2006/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheides betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Genehmigung von Änderungen im Bauabschnitt U2/8 nach dem UVP-G 2000 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03705-2006/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheides betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Errichtung und Betrieb von Aufzügen in den Stationen Schottenring, Taborstraße und Praterstern; Genehmigung nach dem UVP-G 2000 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(VO - 03981-2005/0001; MA 22) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung betreffend die Erklärung von Teilen des 18. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Währing) samt Plan, Vorblatt und Erläuternden Bemerkungen wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03351-2006/0001-GGU; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 20 Abs 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, idgF, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 wird zur Kenntnis genommen. (mehrstimmig)

(VO - 03422-2006/0001; MA 58) Die Verordnung der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle, mit der die Verordnung der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle, mit der eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Land- und Forstwirtschaft festgelegt wird, Amtsblatt der Stadt Wien Nr 41/2003, idF der Verordnung Amtsblatt der Stadt Wien Nr 51/2005, geändert wird, wird gemäß § 22 Abs 1 der Wiener Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1992, LGBl für Wien Nr 35, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 11/2001, genehmigt. (einstimmig)

(VO - 06130-2004/0001; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit von DienstnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Wiener Elektroschutzverordnung in der Land- und Forstwirtschaft) wird genehmigt. (einstimmig)

(03946-2006/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Abschluss einer Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenparks Wienerwald wird genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(02827-2006/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend SET Projektentwicklung GesmbH, Park&Ride Anlage Aderklaaerstraße in 21, Julius-Ficker-Straße 92 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(LG - 02195-2005/0001; GWS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Ölfeuerungsgesetz 2006 - WÖlfG erlassen wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(03135-2006/0001-GWS; MA 16) Unter Zugrundelegung des vorgelegten Bescheidentwurfes wird der Verein Kolping Österreich nach Art IV, Abschnitt I, § 2 (1) des 2. WÄG, BGBl Nr 68/1991, als zum Abschluss von befristeten Hauptmietverträgen berechtigt anerkannt. (einstimmig)

(03355-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes Wien im Gesamtbetrag von 3 559 117,20 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03356-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 19 806 276 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 686 714 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 5 528 920 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03357-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 607 500 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse im Gesamtausmaß von 624 040 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03358-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 262 350,38 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Gesamtausmaß von 869 758,04 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03469-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 214 263,50 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 116 207,71 EUR) sowie ein Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 645 910 EUR und die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von maximal 1 273 481,51 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03470-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 23 217 910,85 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 6 429 140,05 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 915 356,04 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Ausmaß von 492 885,40 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 3 054 429,45 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03467-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Wohnbau, gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft reg GenmbH, Wiener Heim Wohnbaugesellschaft mbH in 20, Höchstädtplatz 4, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03634-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Stadt Wien, MA 49 – Landwirtschaftsbetrieb, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 19, Am Cobenzl 96, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03795-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Stadt Wien, MA 51, 2, Meiereistraße 7, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 01359-2006/0001; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Überprüfungsentgeltverordnung geändert wird (Überprüfungsentgelttarif 2006), wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(LG - 04173-2005/0001; GWS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem Bestimmungen über den Bau und den Betrieb von Aufzügen erlassen werden (Wiener Aufzugsgesetz 2006 – WAZG 2006), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(LG - 06001-2005/0001; GWS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien und das Wiener Kleingartengesetz 1996 geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(03860-2006/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb des von Manfred Strolz gehaltenen Geschäftsanteils von 9 250 EUR, des von Josef Strolz gehaltenen Geschäftsanteils von 9 250 EUR und des von Wolfgang Dreher gehaltenen Geschäftsanteils von 9 250 EUR an der ALEMANNIA Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in 6900 Bregenz, Mariahilfstraße 29 (nunmehr WSO Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in 4020 Linz, Hollabererstraße 8-10) zum jeweiligen Abtretungspreis von 1 074,305 EUR durch die Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft "Wien-Süd" eingetragene Genossenschaft mbH mit dem Sitz in 23, Untere Aquäduktgasse 7 sowie zum Erwerb des von Ing Walter-Heinz Rhomberg gehaltenen Geschäftsanteils von 9 250 EUR im Teilbetrag von 9 000 EUR zum Abtretungspreis von 1 045,269 EUR durch die Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft "Wien-Süd" eingetragene Genossenschaft mbH und im Teilbetrag von 250 EUR zum Abtretungspreis von 29,036 EUR durch die Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft "Merkur" reg GenmbH mit dem Sitz in 23, Elisenstraße 40-42 wird gemäß § 10a (1) WGG 1979 idgF erteilt. (einstimmig)

(03894-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 1 575 480 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(03895-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 1 594 350 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03896-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 19 076 227 EUR, nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 1 266 143 EUR, Baukostenzuschüsse im Betrag von 11 990 EUR und nichtrückzahlbare Beiträge im Betrag von 100 000 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03915-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien in 9, Löblichgasse 14, Sanatorium Hera, Notstromaggregat, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(03916-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dr Helmut Krenn, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Düsseldorfstraße 2, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

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