Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 17. Oktober 2006

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, DDr Eduard Schock und Dr Monika Vana sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.

Entschuldigt: Amtsf StRin Mag Renate Brauner.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(04020-2006/0001-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice Wien an der Finanzierung des "Aktionsprogrammes Territorialer Beschäftigungspakt Wien 2006", wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in Höhe von 14 534 600 EUR geleistet wird, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass auch das Arbeitsmarktservice Wien einen zumindest gleich hohen Beitrag aufbringt.
Die Zurverfügungstellung der Landesmittel erfolgt zweckgebunden für arbeitsmarktpolitische und strukturpolitische Interventionen an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds; dessen Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt auf Grundlage seiner Satzung. (mehrstimmig)

(04021-2006/0001-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice an der Finanzierung des Sonderprogramms Jugendliche - JASG VIII, wobei seitens des Landes Wien ein weiterer Beitrag in Höhe von 4 964 718,91 EUR geleistet wird.
Die Zurverfügungstellung der Landesmittel erfolgt zweckgebunden, die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt durch den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds auf Grundlage seiner Satzung.
Die Mittelbereitstellung seitens des Landes Wien erfolgt in Form eines Beitrages an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. (mehrstimmig)

(04164-2006/0001-GFW; MA 27) Gemäß § 16 Abs 1 der Förderrichtlinien 2003 wird TOAR Ing Edwin Kovacs zum Ersatzmitglied des Ökostrom-Beirates bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(LG - 03109-2006/0001; GJS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Schulgesetz geändert wird (16. Novelle zum Wiener Schulgesetz), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Information und Sport)

(LG - 01444-2005/0001; GJS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Information und Sport)

(LG - 03519-2006/0001; GJS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Information und Sport)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(04280-2006/0001-GGS; MA 15) A) I) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung des u a mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14-H 256/9/69, vom 28. November 1983, MA 14-H 256/20/79, und vom 12. September 1989, MA 14-H 256/9/89, bewilligten Neubaues des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt. Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen in den Bereichen Stickstoffanlage, Verbindungsbrücken Hauptgebäude - Erweiterungsbauten Ost sowie Labor der Klinischen Abteilung für Krankenhaushygiene.
Die beiliegenden Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheides.
II) Für die Änderung und den Betrieb wird folgende weitere Auflage vorgeschrieben:
.) Zur Füllung mit Flüssigstickstoff dürfen nur solche Transportbehälter verwendet werden, bei denen die Gasphasen- und Druckaufbauventile während des Transportes gegen unbeabsichtigte Betätigung gesichert werden können und bei denen folgende gut lesbare und haltbare Anschläge angebracht sind:
a) Zulässiges Gesamtgewicht (Behältereigengewicht, Füllgewicht) in kg
b) Betriebsanleitung inklusive schematischer Darstellung aller dem Bediener zugänglichen Armaturen, wobei folgende Hinweise ersichtlich sein müssen: Beim Transport des Behälters ist das Gasphasenventil offen zu halten. Das Druckaufbau- und das Gasphasenventil sind gegen unbeabsichtigte Betätigung zu sichern.
c) Die Flüssigphasen-, Gasphasen- und Druckaufbauventile sind als solche zu kennzeichnen, wobei diese Kennzeichnung mit der Bezeichnung in der Bedienungsanleitung identisch sein muss.
B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum teilweisen Betrieb des Bauteils 24 erteilt.
Der räumliche Umfang der Teilbetriebsbewilligungsbereiche ergibt sich aus der einen Bestandteil des Bescheides bildenden Beilage A2 (rot markierte Flächen).

C) Gemäß § 68 Abs 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG wird der Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 12. September 1989, MA 14-H 256/9/89, insofern geändert, als die in Punkt 11 vorgeschriebene Auflage ersatzlos entfällt und der Wortlaut der Auflagepunkte 15 und 35 wie folgt geändert wird:
ad Punkt 15: das Wort "Einrichtungen" ist durch das Wort "Maßnahmen" zu ersetzen.
ad Punkt 35: die Worte "und gegen Anfahren zu sichern (z B einsetzbare Prellpfosten)" entfallen ersatzlos. (einstimmig)

(04458-2006/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Entwurf für eine Stellungnahme der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Zurücknahme der Zustimmung zum Antrag auf Aufhebung des § 45 Abs 3 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(04402-2006/0001-GSV; MA 28) Die MA 28 wird ermächtigt, mit der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (ASFINAG) die beiliegenden Verträge, und zwar
1) den Anteilskauf- und Abtretungsvertrag sowie
2) den Rahmen- und Syndikatsvertrag
mit einmaligen Kosten in Höhe von insgesamt 265 000 EUR (Geschäftsanteil in Höhe von 250 000 EUR zuzüglich Nebenkosten von 15 000 EUR) abzuschließen.
Für die sich aus der vorstehend genannten Ermächtigung ergebenden finanziellen Erfordernisse des Landes wurde im Gemeindehaushalt Vorsorge getroffen. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(04293-2006/0001-GGU; MA 36) Nachstehende Personen werden gemäß § 5 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die für die Bestellung zu Überprüfungsorganen nach dem Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz erforderlichen Kenntnisse und deren Nachweis, LGBl für Wien Nr 43/1992, zu Mitgliedern der Prüfungskommission auf die Dauer von 3 Jahren bestellt:
Vorsitzender:

OstBR Dipl Ing Rainer Spurny, MA 34
Vorsitzender-Stellvertreter:

Dipl Ing Gerald Unterberger, MA 36
Erster Beisitzer:
Albert Bandera
Stellvertreter des ersten Beisitzers:
Martin Hofstetter und Erwin Zimmermann
Zweiter Beisitzer:
Günther Schweifer
Stellvertreter des zweiten Beisitzers:

Ing Michael Mattes, Ing Diethelm Peschak und Robert Breitschopf. (einstimmig)

(VO - 03520-2006/0001; MA 58) Der Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(03919-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 30 596 493,46 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 7 294 420,23 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 1 273 401,61 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Ausmaß von 1 057 862,60 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 4 477 360,35 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03940-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 828 751,42 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 43 531,02 EUR) und die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von maximal 1 102 751,42 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03941-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 419 700 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 103 633 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 140 701 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04175-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Stadt Wien, MA 34 in 1, Rathausstraße 14-16, Notstromaggregat, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04295-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 609 220 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(04296-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 761 821 EUR bewilligt. (einstimmig)

(LG - 00223-2006/0001; GWS) Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005, LGBl für Wien Nr 46/2005, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(04445-2006/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Entwurf für eine Stellungnahme der Wiener Landesregierung an den Verwaltungsgerichtshof, betreffend die Beschwerde der Verbund-Austrian Power Grid AG gegen den Bescheid der Energie-Control Kommission vom 28. Juni 2006, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

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