Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 14. November 2006

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, DDr Eduard Schock und Dr Monika Vana sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(VO - 04818-2006/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2007 festgesetzt wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(04830-2006/0001-MDSALTG; MD-VD) Gemäß Art 102 (4) B-VG erteilt das Land Wien die Zustimmung zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 12. Juli 2006 beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhaltungsgesetz – BibuG) geschaffen wird. (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(04797-2006/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesanteiles zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Österreichischen Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes für die Firma Stamag Stadlauer Malzfabrik GmbH, (Mälzerei), 22, Smolagasse 1, für das Projekt "Anhebung des Hygienestandards und Vorbereitung für die Produktion von Biomalz" in der maximalen Höhe von 175 880 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die vereinbarten Förderbeträge durch den Bund (263 820 EUR) und die EU (439 700 EUR) gewährt werden.
Diese Empfehlung erfolgt vorbehaltlich folgender weiterer Bedingungen:
Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Kreditmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung nicht in den Barwert dieser Förderung "Verarbeitung und Vermarktung" eingerechnet, da der Abschlag für Folgeprojekte nur für diese Förderung zur Anwendung kommt.
Der Bio-Bonus von 2,5-%-punkten bei der Förderungsquote kommt nur zum Tragen, wenn der Förderungsnehmer nachweist, dass mindestens 10 % der verarbeiteten Rohwaren aus biologischer Landwirtschaft stammen. Liegt der Bioanteil darunter, entfällt dieser Bonus. (einstimmig)

(04798-2006/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesanteiles zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Österreichischen Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes für die Firma Radatz – Feine Wiener Fleischwaren GmbH, (Ver- und Bearbeitung von Fleisch- und Wurstwaren), 23, Erlaaerstraße 187, für das Projekt "Erweiterung und Modernisierung des Betriebes mit den Schwerpunkten Verpackung, Slicer und Pasteurisierung" in der maximalen Höhe von 122 360 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die vereinbarten Förderbeträge durch den Bund (183 540 EUR) und die EU (305 900 EUR) gewährt werden.
Diese Empfehlung erfolgt vorbehaltlich folgender weiterer Bedingungen:
Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
Vor Auszahlung der Schlussrate ist der das Projekt betreffende Baubewilligungsbescheid vorzulegen.
Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Kreditmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung nicht in den Barwert dieser Förderung "Verarbeitung und Vermarktung" eingerechnet, da der Abschlag für Folgeprojekte nur für diese Förderung zur Anwendung kommt. (einstimmig)

(04799-2006/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesanteiles zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor im Rahmen des FIAF in Österreich für die Firma Eishken Estate Rauch- und Frischfischvertriebs-GesmbH, (Handel und Verarbeitung von heimischen und importierten Fischen), 23, Laxenburger Straße 365, Großgrünmarkt Inzersdorf, Halle A2, Stand 1-2, für das Projekt "Anschaffung einer Hälterungsanlage (so genannte Kreislaufanlage) für Süßwasserfische" an o g Adresse in der maximalen Höhe von 5 480 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die vereinbarten Förderungen aus Mitteln des Bundes (8 210 EUR) und der EU (9 580 EUR) gewährt werden.
Diese Empfehlung erfolgt vorbehaltlich folgender weiterer Bedingung:
Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung in Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(04819-2006/0001-GGS; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "MR Zentrum Hernals" in 17, Jörgerstraße 52, von Dr Hermann Leitner auf die neue Rechtsträgerin "Magnetresonanz-Tomographie Hernals GmbH" wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 bewilligt. (einstimmig)

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