Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 5. Dezember 2006

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl-Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, Johann Herzog und Dr Monika Vana sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: Sen hc Prof Walter Nettig.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Das in der Sitzung des Wiener Gemeinderates vom 20. November 2006 gewählte Mitglied der Wiener Landesregierung Johann Herzog wird gemäß Art 101 (4) B-VG und § 134 WStV von Lhptm Dr Michael Häupl auf die Bundesverfassung angelobt.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(VO - 04836-2006/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2007 festgestellt werden, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 03856-2006/0001; MA 63) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Entschädigung der Mitglieder des Vergabekontrollsenates für Zeitversäumnis wird genehmigt. (einstimmig)

(05398-2006/0001-GIF; MA 62) Die im Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 17. November 2006, Zl 600 987/0015-V/7/2005, angeführte Nominierung von Pater Dr Emmerich András SJ als Mitglied des Volksgruppenbeirates für die ungarische Volksgruppe wird im Sinne von § 4 Abs 1 des Volksgruppengesetzes zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(04816-2006/0001-GFW; MA 5) Das Amt der Wiener Landesregierung – vertreten durch die MA 5 - wird ermächtigt, mit der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GesmbH – unter der Prämisse der anteiligen Finanzierung durch die Gemeinde Purkersdorf bzw das Land Niederösterreich - die beiliegende Finanzierungsvereinbarung abzuschließen. Für das sich aus dem Motivenbericht ergebende finanzielle Erfordernis wurde im Gemeindehaushalt Vorsorge getroffen. (einstimmig)

(05375-2006/0001-GFW; MA 27) Der vorgelegte Antrag betreffend Förderungsrichtlinien 2007 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom wird genehmigt. (einstimmig)

(05144-2006/0001-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice an der Finanzierung des Sonderprogramms Jugendliche - JASG IX, wobei seitens des Landes Wien ein weiterer Beitrag in Höhe von 9 501 841,25 EUR geleistet wird.
Die Zurverfügungstellung der Landesmittel erfolgt zweckgebunden, die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt durch den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds auf Grundlage seiner Satzung.
Die Mittelbereitstellung seitens des Landes Wien erfolgt in Form eines Beitrages an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(VO - 03789-2006/0001; GJS) Der beiliegende Entwurf einer Wiener Pflegeelterngeldverordnung – WrPegVO wird genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(05336-2006/0001-GKU; MA 7) Für die restliche Funktionsperiode der Tourismuskommission wird anstelle von StR DDr Eduard Schock Abg Rudolf Stark als neues Mitglied der Kommission bestellt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(VO - 04325-2006/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten wird genehmigt. (mehrstimmig)

(LG - 04700-2005/0001; GGS) Der Entwurf eines Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetzes – WHKG wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(04862-2006/0001-GGS; MA 15) Der Republik Österreich wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Erweiterung der Krankenanstalt "Heeresfachambulatorium Wien" in 21, Brünner Straße 238, um die Errichtung einer Computertomographieanlage in der Röntgenabteilung im Erdgeschoß des Hauses 3 in den Räumen 153 (Computertomographie-Aufnahmeraum) und 149 (Computertomographie-Schaltraum) erteilt.
Der beiliegende Plan und die Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheides. (mehrstimmig)

(04968-2006/0001-GGS; MA 15) Die Bestellung von Univ-Prof Dr Viktor Metz, Facharzt für Radiologie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Ambulatorium für Computertomographie" in 21, Mitterhofergasse 2/8/1/3 wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(05069-2006/0001-MDSALTG; MDP/E) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl für Wien Nr 22/1952, idF des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl für Wien Nr 3/1953, wird die Medaille für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen in Silber an Mario Gruss verliehen. (einstimmig)

(LG - 00673-2006/0001; GGS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(VO - 04319-2006/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühr für Patienten gemäß § 43 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 04320-2006/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren für Begleitpersonen für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 04321-2006/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 04323-2006/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Pflegegebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 04324-2006/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 04430-2006/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend Valorisierung des Kostenbeitrages gemäß § 46a Abs 1 iVm Abs 1a des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 sowie des Kostenbeitrages gemäß § 46a Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 wird genehmigt. (mehrstimmig)

(05420-2006/0001-GGS; MA 15) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung der "Krankenanstalt Rudolfstiftung der Stadt Wien" in 3, Juchgasse 25, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen erteilt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(04936-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 40 460 433 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 8 818 255 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 10 823 935 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04937-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 803 533,33 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nicht-rückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Gesamtausmaß von 1 152 963,67 EUR bewilligt. (einstimmig)

(05174-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Parkring 12 Errichtungs GmbH in 1, Parkring 12, Notstromaggregat, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(05175-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Hintere Zollamtsstraße 2b, Bauträger- und Verwertungsgesellschaft mbH in 3, Hintere Zollamtsstraße 2b, Notstromaggregat, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(05188-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Wolfgang Sandmair, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Ruthnergasse 172/68, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(05189-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Familienhilfe gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Konstanziagasse 20, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(05204-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Kommunalkredit Beteiligungs- und Immobilien Gesellschaft mbH in 9, Liechtensteinstraße 13, Netzersatzanlage, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(05205-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Österreichische Hagelversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in 8, Tigergasse 6, Errichtung einer Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(05206-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Österreichische Hagelversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in 8, Lerchenfelder Straße 88-90, Errichtung einer Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(05325-2006/0001-GWS; MA 64) Dem vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) vorgelegten Entwurf einer Verordnung des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) vom 8. Jänner 2007 über die Baustoffliste ÖE wird gemäß § 21a Abs 4 des Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetzes – WBAG, LGBl für Wien Nr 30/1996 idF LGBl für Wien Nr 71/2001, zugestimmt. (einstimmig)

(05326-2006/0001-GWS; MA 64) Dem vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) vorgelegten Entwurf einer Verordnung des Österreichischen Institutes für Bautechnik vom 8. Jänner 2007 über die Baustoffliste ÖA wird gemäß § 19a Abs 1 des Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetzes – WBAG, LGBl für Wien Nr 30/1996 idF LGBl für Wien Nr 71/2001, zugestimmt. (einstimmig)

(LG - 02445-2006/0001; GWS) Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz, mit dem Bestimmungen über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf den Bereich des Bundeslandes Wien erstrecken, erlassen werden (Wiener Starkstromwegegesetz 1969), LGBl für Wien Nr 20/1970 idF LGBl für Wien Nr 81/2001, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(04938-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 951 727,28 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 19 183,06 EUR), das Förderungsdarlehen des Landes Wien im Betrag von 211 190 EUR und die Übernahme der Landesbürgschaft für ein Kapitalmarktdarlehen von maximal 30 100 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04939-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 29 917 685,10 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 8 472 742,35 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 1 011 096,64 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Ausmaß von 1 124 237,20 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 3 003 789,75 EUR bewilligt. (einstimmig)

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