Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 24. April 2007

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmStinnen Grete Laska und Mag Renate Brauner, die Amtsf StRe Sandra Frauenberger, Dr Michael LUDWIG, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl-Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Johann Herzog, Dr Monika Vana und Norbert WALTER, MAS sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: Sen hc Prof Walter Nettig.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

(01206-2007/0001-GIF; MA 63) Gemäß § 3 (1) WVRG wird Mag Julia Vazny-König, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, zum zweiten Ersatzmitglied des sechsten Mitgliedes des Vergabekontrollsenates für eine Amtsdauer von sechs Jahren bestellt. (einstimmig)

(01655-2007/0001-GIF; MA 63) Gemäß § 3 (1) WVRG wird Mag Valentin Wedl, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, zum dritten Ersatzmitglied des sechsten Mitgliedes des Vergabekontrollsenates für eine Amtsdauer von sechs Jahren bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

(01516-2007/0001-GFW; MA 5) Die Kooperationen mit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (ASW) im Rahmen der Aktionen Jungunternehmer-Förderung, Gründungs-/Nachfolgebonus und Unternehmensdynamik – Plusprämie im Sinne des vorstehenden Berichtes mit jeweiligen Laufzeiten von 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2010 werden genehmigt und somit das Amt der Wiener Landesregierung ermächtigt, die Kooperationsvereinbarungen abzuschließen und alle in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen zu treffen sowie den Wiener Wirtschaftsförderungsfonds mit der Abwicklung der in den Kooperationsvereinbarungen festgelegten Maßnahmen zu betrauen. (einstimmig)

(VO - 04470-2006/0001; MA 4) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(00676-2007/0001-GJS; GJS) Der Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(01748-2007/0001-MDSALTG; MDS) I) Stadtschulrat für Wien:
Änderungen im Kollegium:
1) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b, 3 und 4 in Verbindung mit §§ 65a Abs 2 und 72 Abs 2 Z 2 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 6/2007, wird aufgrund des Vorschlages des Klubs der Wiener Freiheitlichen anstelle von Mag Eugen Guglia (Lehrervertreter) Univ-Doz Dipl-Ing Dr Werner Frank zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt.
2) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b, 3 und 4 in Verbindung mit § 65a des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 6/2007, wird aufgrund des Vorschlages des Klubs der Wiener Freiheitlichen anstelle von Univ-Doz Dipl-Ing Dr Werner Frank (Sonstiger Vertreter) Mag Eugen Guglia zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt.
II) Änderungen in den Untersektionen 3a und 3b:
Gemäß § 75 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 3 sowie § 76 Abs 1 Z 1 lit b und 3 in Verbindung mit §§ 65 Abs 4 und 65a des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1967, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 6/2007, wird aufgrund des Vorschlages des Klubs der Wiener Freiheitlichen anstelle von Univ-Doz Dipl-Ing Dr Werner Frank (Sonstiger Vertreter) Mag Eugen Guglia zum Ersatzmitglied der Untersektionen 3a und 3b des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(01648-2007/0001-GGS; MA 15) I) Dem SOS-Kinderdorf wird nach den §§ 4 und 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums "Ambulatorium für Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters für fördertherapeutische Maßnahmen" in 21, Anton-Bosch-Gasse 29, erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheides.
II) Gleichzeitig wird die Bestellung von Dr Christian Müller, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie (Kinder- und Jugendneuropsychiatrie), zum ärztlichen Leiter dieser Krankenanstalt gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(01703-2007/0001-GGS; MA 24) Der Tätigkeitsbericht des WIKRAF für das Jahr 2005 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(01665-2007/0001-GGS; MA 15) I) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb der mit Bescheid der Wiener Landesregierung vom 20. Dezember 2006, MA 15-II-1-4495/2006, bewilligten Änderung der "Krankenanstalt Rudolfstiftung der Stadt Wien" in 3, Juchgasse 25, erteilt.
Die bewilligte Änderung bestand in der Erweiterung des Leistungsspektrums der Krankenanstalt durch Integration einer "Abteilung für Plastische Chirurgie". Diese Erweiterung des Leistungsspektrums erforderte weiters bauliche Adaptierungsmaßnahmen im Erdgeschoß der Krankenanstalt im Bereich der Abteilung 1B.
II) Gemäß § 27 Wr KAG wird festgestellt, dass nach Erweiterung des Leistungsspektrums der Krankenanstalt das Öffentlichkeitsrecht fortbesteht. (einstimmig)

(01730-2007/0001-GGS; MA 15) 1) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 27. Juni sowie 12. Dezember 2006 beschlossenen Änderungen der Satzung und der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien erteilt.
2) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung am 12. Dezember 2006 beschlossene Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2007 erteilt. Die Änderungen der Satzung und der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien sowie die Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2007 bilden einen Bestandteil dieses Bescheides. (einstimmig)

(01731-2007/0001-GGS; MA 15) Die Aufstellung nach § 28 Abs 3 des Wiener Krankenanstaltengesetzes des Wiener Krankenanstaltenverbundes und des Orthopädischen Spitals Speising über die im Jahr 2006 erhaltenen Drittmittel und deren Verwendung wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(01757-2007/0001-GGS; MA 15) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 3 iVm §§ 4 und 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Verlegung der Krankenanstalt "Ambulatorium zur Diagnose und Behandlung sexuell übertragbarer Krankheiten" vom Standort 1, Neutorgasse 20, nach 3, Thomas-Klestil-Platz, City-Building (CB) 14, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen, erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheides. (einstimmig)

(VO - 01687-2007/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung der Richtsätze in der Sozialhilfe geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(01661-2007/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Pfeiffer HandelsgmbH; Vorhaben "Errichtung eines Cash & Carry-Marktes in Wien 22" wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(01685-2007/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Stadt Wien, MA 28; Vorhaben "Erschließungsstraßen auf dem Entwicklungsgebiet des Hauptbahnhofs Wien" wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(VO - 03557-2006/0001; MA 48) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen in Bauschbeträgen wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael LUDWIG

(LG - 02497-2006/0001; GWS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(LG - 03579-2006/0001; GWS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz (WBAG) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(01248-2007/0001-GWS; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 2 601 597,59 EUR) an die AntragstellerInnen zu veräußern. (einstimmig)

(01394-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 6 758 633,43 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 226 483 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 1 477 502,12 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01395-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 517 946,18 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse sowie laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 101 098,20 EUR) und die Übernahme von Landesbürgschaften im Ausmaß von maximal 1 238  800 EUR für Kapitalmarktdarlehen bewilligt. (einstimmig)

(01396-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 635 821,45 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Gesamtausmaß von 633 733,65 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01397-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 9 691 318,52 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 677 122,01  EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 358 195,84 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Ausmaß von 293 737,60 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 1 943 278,03 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01532-2007/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Heinz Hackethal, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 2, KGA Wasserwiese Gruppe XV, Parz 34, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01682-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes Wien im Gesamtbetrag von 150 513 405 EUR, nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 2 148 166 EUR und Baukostenzuschüsse im Betrag von 94 166 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01702-2007/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Walter Pingitzer, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Anton Böckgasse 40, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01706-2007/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend G4S Security Services AG in 20, Dresdner Straße 91, Notstromaggregat, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 01727-2007/0001; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche) geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

 

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