Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 15. Mai 2007

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmStinnen Grete Laska und Mag Renate Brauner, die Amtsf StRe Sandra Frauenberger, Dr Michael LUDWIG, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Johann Herzog und Norbert WALTER, MAS sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker, StRin Dr Monika Vana sowie Sen hc Prof Walter Nettig.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

(02135-2007/0001-MDSALTG; MD-PR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2007/2008 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden LehrerInnen an Berufsschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)

(02136-2007/0001-MDSALTG; MD-PR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2007/2008 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden LehrerInnen an allgemein bildenden Pflichtschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)

(02137-2007/0001-MDSALTG; MD-PR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird der Dienstpostenplan für das Schuljahr 2006/2007 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden LehrerInnen an Berufsschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

(01808-2007/0001-GFW; MA 27) Gemäß § 16 Abs 1 der Förderungsrichtlinien 2007 wird Ing Ursula Heumesser zum Ersatzmitglied des Ökostrom-Beirates bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(02142-2007/0001-GGS; GGS) Die beiliegende Note an Bundeskanzler Dr Alfred Gusenbauer betreffend die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Berufsgesetzes für diplomierte SozialarbeiterInnen wird beschlossen. (einstimmig)

(02154-2007/0001-GGS; MA 15) Der GYNANDRON Dr Georg Freude GesmbH wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 12, Niederhofstraße 30/2, von "Institut für Fortpflanzungsmedizin und Endokrinologie" in "Gynandron – Institut für Fortpflanzungsmedizin und Endokrinologie" erteilt. (einstimmig)

(02180-2007/0001-GGS; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Haus der Barmherzigkeit Tokiostraße" in 22, Tokiostraße 4, von "Institut Haus der Barmherzigkeit" auf die "Pflegezentrum Haus der Barmherzigkeit GmbH" wird gemäß § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 bewilligt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(01943-2007/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Verbesserter Donauhochwasserschutz Wien, Linkes Ufer, Marchfeldschutzdamm, Aufhöhung und gleichzeitige Sanierung wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02031-2007/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG; Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Genehmigung für eine geänderte Ausführung des Oberbaus im Bauabschnitt U2/4 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02032-2007/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG; Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Genehmigung für eine geänderte Ausführung des Oberbaus im Bauabschnitt U2/3 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02033-2007/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG; Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Genehmigung für eine geänderte Ausführung des Oberbaus im Bauabschnitt U2/1 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02034-2007/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG; Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Genehmigung für eine geänderte Ausführung des Oberbaus im Bauabschnitt U2/2 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01657-2007/0001-GGU; MA 58) Der vorgelegte Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion über ihre Tätigkeiten und Wahrnehmungen im Jahr 2006 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(02056-2007/0001-GGU; MA 58) Das Land Wien verpflichtet sich auf Grund der Bestimmungen des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes, BGBl Nr 64/ 1955 idgF, zur Verbilligung der Hagelversicherungsprämien für landwirtschaftliche Kulturen und der Frostversicherungsprämien für Weinkulturen und versicherbare Ackerkulturen im Bundesland Wien, unter Berücksichtigung der aus der Abrechnung des Jahres 2006 erforderlichen Nachzahlung (9 340,46 EUR), für das Jahr 2007 einen Landesbeitrag in der Höhe von 161 840,46 EUR mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, dass auch der Bund einen gleich hohen Anteil zur Förderung des Prämienaufkommens 2007 beiträgt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael LUDWIG

(LG - 01135-2007/0001; GWS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(01806-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 822 090 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 29 737,12 EUR) und die einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse im Ausmaß von 52 270 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für ein Kapitalmarktdarlehen von 608 000 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01807-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 6 633 219,90 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 548 599,60 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 303 976 EUR), der einmalige nichtrückzahlbare Zuschuss und die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge im Ausmaß von 186 016,75 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 3 047 885,40 EUR bewilligt. (einstimmig)

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular